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Rentenbescheid
Hallo,
jetzt habe ich mal ne Frage in eigener Sache. Ich habe im Dezember 2010 die normale Altersrente beantragt, weil ja die EM-Rente auf biegen und brechen abgelehnt wurde. Ich habe bis jetzt noch keinen Bescheid und soll ab 1.8.2011 Rente bekommen. Kommen die Bescheide immer so kurz vor Torschluss? Oder soll ich doch mal nach fragen? Gruss Altmann |
AW: Rentenbescheid
Hallo Altmann,
meine Rente habe ich am 24.8. 2010 bei der Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung eingereicht, ich bekam den Bescheid am 7.9. 2010, die Rente begann am 1.12.2010. Das ist wohl bei Dir deutlich später. Hast Du denn eine Nachricht, dass Dein Rentenantrag eingegangen ist und bearbeitet wird? LG, Heino. |
AW: Rentenbescheid
huhu
ja manchmal läßt die DRV sich zeit, ich kenne das aber nur bei Erwerbsminderungsrenten, wo sie ja dafür oder dagegen bescheiden können. Die Altersrente (sofern alle Vorraussetzungen erfüllt sind) ist ja nur eine Formsache. Ich würde anrufen und nachhorchen, nicht dass der Antrag irgendwo abhanden gekommen ist. Barbara |
AW: Rentenbescheid
Hallo Altmann,
das ist aber recht knapp bis zum August 2011. Ich hatte meine Altersrente (wegen Schwerbehinderung ohne Abzüge) im März 2009 zum Juli 2009 beantragt und die Zusage kam nach ca. 2 Monaten. Ich würde auf jeden Fall anrufen - das kostet nichts und Du hast ein sicheres Gefühl. Grüssle Babsi |
AW: Rentenbescheid
Hallo,
danke für die Anworten. Na da werde ich doch glatt gleich mal nachhaken. Das gibts ja garnicht. Gruss Altmann |
AW: Rentenbescheid
Hallo ihr Netten,
habe doch per Mail bei der DRV nachgefragt. Habe heute Telefonanruf bekommen, dass sie mich nicht vergessen haben. So jetzt wisst ihr wie lange das dauern kann, bereits über sieben Monate. Oder soll das nur bei mir so schwierig sein, wahrscheinlich weil ich die A-Karte in der Hand habe. Bin wieder am Boden zerstört, warum ausgerechnet immer bei mir nichts klappt. Nochmals Danke für Eure Antworten. Gruss Altmann |
AW: Rentenbescheid
Hi
drohe der DRV mit einer untätigkeitsklage...... Barbara |
AW: Rentenbescheid
Hallo Barbara,
ja, da hast Du recht. Muss man denn alles vor dem Kadi ausfechten. Mir reichts langsam. Ich glaube die haben mich auf dem Kieker, so nach dem Motto, jetzt ärgern wir die ein bisschen. Gruss Altmann |
AW: Rentenbescheid
Hallo Altmann :winke:
Mein Mann und ich können - obwohl die "Sachlage" bei jedem von uns eine völlig Andere war - bestätigen, dass permanentes Informieren, Kümmern und Verfechten (wie Tante Emma es ganz richtig nennt) durchaus Sinn machen. Auch im Falle meiner dementen u n d an Alzheimer erkrankten Schwiegermutter war das Kalkül des Erstmal-Ablehnens (Pflegestufe etc.) auffällig. Es kostete Zeit und Nerven und (dankenswerterweise) die unermüdliche Unterstützung einiger weniger verständnisvoller Menschen (Ärzte und sogar einer Amtsperson), bis alle BERECHTIGTEN Ansprüche durchgesetzt waren. Dir und allen anderen Betroffenen wünsche ich an dieser Stelle ein gerechtes "Verfahren" mit herzlichen Grüßen |
AW: Rentenbescheid
Hallo Tante Emma,
Danke für Deine Gedanken. Aber mit dieser Rente ist es so, dass die garnicht abgelehnt werden kann. Es ist die normale Altersrente, da gibt es keine Probleme hat man mir schon vor 5 Jahren gesagt bei der Beratung. Wie vielleicht mitgekriegt, hatte ich ja schon etliche Auseinandersetzungen auch hinsichtlich EM-Rente, Reha etc. Klage Sozialgericht(zurückgezogen, da aussichtslos, nur nervliche Belastung). Ich nehme an, dass die mich deshalb jetzt so lange hinhalten und mit fadenscheinigen Ausreden hinhalten. Ich habe im Antrag vermerkt, dass ich seit 1995 privat versichert bin. Beim Anruf erklärte der Bearbeiter, er müsse bei der AOK nachfragen, ob ich Krankengeld bekommen hätte. Hallo? Weist Du vielleicht, wie sich Krankengeldbezug auf die Rente auswirkt. Ist der Bezug vorteilhaft oder nicht. Ja und selbst wenn die die Rente wegen Staatsverschuldung einen Monat später zahlen, um eventuell Zinsen zu sparen, bei meiner Mini-Rente, soll ich das jetzt ernst nehmen. Naja, ich werde berichten wenn der Bescheid kommt und ob er dann auch richtig ist, was ich bezweifle. Kann ja sein, dass er auch zu meinen Gunsten falsch ist, wäre doch super. Gruss Altmann |
AW: Rentenbescheid
Hallo Christa,
ja es ist alles richtig was Du schreibst. Es sind alle Kriterien erfüllt, alle Zeiten liegen fest. Ich bekomme seit 5 Jahren garnichts, also arbeitslos gemeldet ohne Leistungs- bezug, war ja selbständig. Habe jetzt (12/10)die Alterrente für SB(Frau) beantragt. Krankengeld habe ich bei meiner privaten KK ausgeschlossen, weil wenn man arbeitslos ist bekommt man da gar kein KG. Habe ich erst nach einem Jahr bemerkt und den Beitrag fröhlich weiter bezahlt. Hatte die Pflege für meine Mutter übernommen und war da durch bei der AOK versichert. Soll das die Probleme verursachen? Habe auch seit ein paar Jahren keinen Versicherungsverlauf mehr bekommen. Also alles komisch. Oder warten die drauf, dass ich den Löffel abgebe? Kommt mir grad so vor. Da beissen die aber auf Granit. Gruss Altmann |
AW: Rentenbescheid
Hallo, Altmann(frau)!
Wenn ich das so lese, fallen mir auch so einige Ungereimtheiten auf (und der DRV wahrscheinlich ebenfalls). Du schreibst, Du warst selbstständig. Wie lange?? Hast Du denn während dieser Zeit freiwillige Beiträge an die DRV entrichtet?? Mit welcher Begründung ist denn Dein Antrag auf EM-Rente abgelehnt worden?? Wovon hast Du gelebt, als Du kein Krankengeld bekommen hast?? Hast Du überhaupt jemals eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (mit mindestens 60 Monatsbeiträgen) ausgeübt?? Dass du in der PKV (private Krankenversicherung) versichert bist, spielt eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist, dass Du die sozialversicherungspflichten Zeiten erfüllt und entsprechende Beiträge entrichtet hast (mindestens 60 Monate) und wenn Rente ab 60 (Frau) mindestens 10 Jahre (mindestens 121 Monate) vom 40. bis 60. Lebensjahr eine pflichtversicherte Tätigkeit ausgeübt hast!!! Hast Du je einen Versicherungsverlauf bei der DRV angefordert und erhalten?? So wie ich das im Moment sehe, ist da einiges im Argen, was aber nicht immer unbedingt den Behörden zuzurechnen ist. Am besten, Du überprüfst nochmals Deine Unterlagen und lässt bei einem Rentenberater oder beim VdK (wenn Du Mitglied bist) klären, ob und inwieweit Du einen Rentenanspruch begründen kannst. Das ganze "Herumfabulieren" ist doch hier für keinen wirklich hilfreich und für Dich am allerwenigsten. Viele Grüße Regina Beate |
AW: Rentenbescheid
Hallo Regina,
ja ich war 26 Jahre sozialversicherungspflichtig, habe danach während Selbständigkeit bis zu meiner Arbeitslosigkeit freiwillige Beiträge an die DRV bezahlt. Danach durch Arbeitsamt ohne Leistungsbezug trotzdem gemeldet. Wie man ohne Krankengeld überleben kann? Ich musste es können, 5 Jahre lang. Die Gründe, warum eine EM-Rente abgelehnt wurde, wurde ja hier im Forum schon ausreichend diskutiert und sind bekannt. Nur bei Kopf unter dem Arm. Ja den Versicherungsverlauf habe ich so bis 2005 bekommen und seitdem nicht mehr. Finde ich auch komisch, habe ich bei der DRV auch schon ange- sprochen, aber keine Reaktion. Es hat sich ja seit 2005 auch nicht viel getan, ausser die Meldung vom Arbeitsamt. Ja, wenn was im Unklaren ist, warum kommt dann keine Nachfrage. Die wollen das von anderen Behörden, welche überhaupt nichts mit mir zu tun hatten, weil mir glauben die nichts. Finde ich alles saukomisch. Wenn ich keinen Anspruch hätte, wäre schon längst ein Ablehnungsbescheid da. Ich glaube die wollen mich nur tretzen, anders kann ich mir das nicht erklären. Mein Name ist da oben ja schon bekannt, das ich ja schon mehrere Auseinandersetzungen hatte. Oder ist das Verfolgungswahn? Ich glaube an garnichts mehr, oder warten die darauf, dass ich den Löffel abgebe? Aber danke für die Gedanken und Überlegungen. Gruss Altmann |
AW: Rentenbescheid
Hallo Altmann, altes Haus ;-),
mach dir nicht so viele Gedanken. Es liegt mit Sicherheit nicht an dir, dass das so lange dauert. Auch dein Name und dein bisher erfolglos gebliebener Rentenkampf ist unbedeutend. Geh davon aus, dass dein Fall durch die Selbstständigkeit kompliziert ist und die Berechnung ebenso. Komplizierte Fälle werden gerne zur Seite gelegt (eigene Erfahrung) und einfache Berechnungen vorgezogen. Ein komplizierter Fall zu bearbeiten, kostet genau so viel Zeit, wie 10 nicht komplizierte. Alles klar? Allerdings: Im Dez. 2010 den Antrag gestellt und am 01.08.2011 immer noch kein Bescheid... das geht gar nicht. Das ist eindeutig viel zu lange. Die notwendigen Nachfragen bei der Krankenkasse hätte längst erfolgen müssen. Klar, die Rente wird ja nachgezahlt, aber was zu lange dauert, ist nicht hinnehmbar. Schon mal darüber nachgedacht, einen Anwalt für Sozialrecht einzuschalten? Ein kurzer Brief von dem und du wirst sehen, wie schnell der Bescheid da ist. ;-) Ich drück die Daumen, dass du nach all den Jahren jetzt endlich in den "Genuss" deiner Altersrente kommst! Hast genug gekämpft und immer verloren. Ist jetzt an der Zeit, dass du auch mal auf der Sonnenseite stehst, auch wenn es nur eine kleine Rente sein wird. Lieber klein und fein, als Jahre lang kämpfen und nichts zu bekommen, nicht wahr!? Daumendrückende Grüße Norma |
AW: Rentenbescheid
Danke Norma, auch altes Haus,
ja das ist schon eine blöde Sache. Ich habe heute bei dem Versicherungs- büro für die Bürger der Stadt angerufen, die machen auch Rentenanträge. Die fragte mich, warum ich den Antrag so bald abgegeben habe, dann lassen die den nämlich erst mal liegen. Ja und dann Sind da noch die Anrechnungs- zeiten für die Pflege meiner Mutter, also ich muss wirklich ein komplizierter Fall sein. So nebenbei erzählte mir die Frau noch, dass die Rente erst am Monatsende bezahlt wird. Also bis 31.8. ist noch Zeit. Habe ich heute im Net gelesen, diese Verschiebung brachte dem Bund 14 Mio. Na da würde ich das auch machen. Das ist ein Zeichen, dass die DRV voll am Sparen ist und erklärt so einiges. Wir müssen es den Griechen vormachen. Gruss Altmann |
AW: Rentenbescheid
Hallo Altfrau
wie schon mal gepostet, reiche eine Untätigkeitsklage ein da braucht frau nicht unbedingt einen Anwalte 1. zuständiges Sozialgericht 2. Antrag vom ...... bei DRV 3.l Antrag auf Altersrente 4. bis heute nicht beschieden. Dann muss die DRV binnen 14 Tage bescheiden. Bei einem Anwalt kostet das Schreiben viel geld...kansste auch als fax senden. Du kannst auch Anwaltshilfekostenm beantragen, wenn du zuwenig verdienst. Gruß Barbara |
AW: Rentenbescheid
Danke Barbara,
sehr nett, Deine Vorschläge. Danke auch für die sorgenden Gedanken. Ja, wenn jetzt die nächsten Tage nichts kommt, bleibt mir nichts anderes übrig. Gruss Altmann |
AW: Rentenbescheid
Hallo,
wass soll ich Euch sagen. Heute kam der Bescheid, nach 9 Monaten. Gestern kam nochmals eine blöde Aufforderung bzw. ein Antrag wegen Zuschuss zur KK und ich dachte, jetzt verschleppen die das doch total. Die hatten doch alles vorliegen. Aber weil es schon so lange her ist, muss etwas Akutelles her. Es ist doch zum verrückt werden. Irgendwie komme ich mir jetzt auch blöd vor, ich bin jetzt Rentner. In meinem jugendlichen Alter. Hä, mir kann mans nicht Recht machen, was ? Gruss Altmann |
AW: Rentenbescheid
Hallo,
ja ich muss mich nochmals melden. Habe ja den Bescheid bekommen und jetzt genau studiert. Es fehlen glatt Zeiten der Arbeitslosigkeit, welche nicht aufgeführt sind. Muss also in Widerspruch gehen. Ich kann nur jedem raten, die Bescheide genau zu durchforsten, auch wenn er ellenlang ist. Die Zeiten ergeben zwar keine höhere Rente, aber wer weis für was man die braucht, ich lasse mich da auf nichts mehr ein. Gruss Altmann |
AW: Rentenbescheid
hallo alttmann,
in den zeiten wo du arbeitslos warst, kannst du ja bescheinigung von der agentur für arbeit nach reichen. oder von der agentur neu bestätigen, da kommen ja auch kleine beträge in rentenkasse. gruß helmut :winke: |
AW: Rentenbescheid
Hallo Kleinzelliger,
danke für die Info. Habe ich schon gemacht per Einschreiben eigenhändig. Ich habe ja alles vorliegen, auch meine AU-Bescheinigungen. Am Telefon hat mir der Mann von der DRV sogar erklärt, dass das AA die entsprechenden Zeiten gemeldet hat. Nur diese sind im Verlauf nicht enthalten. Ich sag ja, wenn man nicht alles nachschaut. Also auf die Höhe der Rente wirkt sich das nicht aus, denk ich mal. Aber da geht es um Zeiten, die noch irgendwann mal interessant werden könnten, z.B. bei der Berechnung der Altersrente dann bei mir mit 65. Ich lass mich da auf nichts mehr ein. Ausserdem will ich nicht die ganze Tretzerei beim AA umsonst gemacht haben. Massnahmen ohne Leistungsbezug. Die fragten mich alle, ob das wirklich so ist, also die Mitkomolitonen. Die hielten mich für blöd. Dann will ich es wenigstens im Versicherungsverlauf haben. Da bin ich genau. Ich hatte der DRV dies alles haarklein mitgeteilt, alles ignoriert. Mir wurde gesagt, es liege vor, aber ignoriert. Dumpfbacke. Also habe alles weggeschickt, jetzt bin ich wieder auf die Antwort gespannt. Danke für Deine Gedanken. Gruss Altmann |
AW: Rentenbescheid
hllo ihr lieben!
habe meine rente bewilligt bekommen, aber keine zahlung rückwirkend sondern 7 monate nach antragstellung die erste zahlung und das nur für 17 monate was soll das? die können doch die 17 monate ab antragstellung zahlen. wovon soll mann (in mein fall ab 1.12.2012 und zahlun immer am monatsende rückwirhend) bis da leben? hat jemand die gleiche erfahrung? kann man da gegen was machen? hat jemand bei dek RV nachgefragt warum das so ist? gruß korina |
AW: Rentenbescheid
Ein typischer Fall für einen Sozialverband.
Also nix wie hin! Allerdings... das mit den 7 Monaten ist leider richtig (bei mir gewesen). Da ich aber eh im Krankenstand war und das Krankengeld weiter lief, waren diese Monate nicht existenzbedrohend. Die 7 Monate nach Antragstellung waren bereits verstrichen. Rente für 17 Monate finde ich ungewöhnlich. Bisher gab es in meinem Umfeld immer nur ein oder mehr Jahre. Lass dir das alles mal ganz genau bei einem Sozialverband erklären! Für den eventuellen Widerspruch hat man meines Wissens 4 Wochen Zeit. Alles Gute! |
AW: Rentenbescheid
Hi
ja lege Widerspruch ein "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom.... Begründung folgt" Dann hast du die Frist (4 Wochen) gewahrt und hast Zeit den Widerspruch zu begründen. |
AW: Rentenbescheid
Hallo zusammen,
mit einem der Sozialverbände habe ich keine guten Erfahrungen gemacht. Leider. Inspiriert von Euren Lobpreisungen bin auch ich dort vorstellig geworden. Mir wurde gesagt, dass - in meinem Fall - das Versorgungsamt IMMER zu Gunsten der Betroffenen entscheidet. Ah..ja... Aber egal, das ist ein anderes Thema. Hallo Korina, § 101 SGB VI Beginn und Änderung in Sonderfällen (1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet aus http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0610100 Hier hat wohl der Sachbearbeiter das Antragsdatum genommen? Und nicht die Erstdiagnose. Die laut Deinem Erstposting irgendwann im Februar 2012 war. Das Datum müsste der Rechenbeginn für die Frist darstellen. § 102 SGB VI (2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann wiederholt werden. Aus dem Paragraphen kannst Du ersehen, dass es dem Sachbearbeiter vorbehalten bleibt die Dauer der Rente festzusetzen. Interessanterweise ergibt die Summe der sieben Monate und der 17 Monate die Summe von zwei Jahren. Ob da ein Denkfehler vorlag? Oder ist das nur ein Zufall? Denn viele haben zwei Jahre befristet die Rente bewilligt bekommen. Die Frage, ob jemand den Hörer in die Hand genommen hat und bei der DRV nachgefragt hat, ist müßig. Jeder Sachverhalt und jeder Sachbearbeiter ist anders. Ruf doch einfach mal an. Du kennst Deine Daten am Besten. Einspruch kannst Du danach immer noch einlegen. Eventuell sogar mit noch mehr Möglichkeiten der Argumentation, da sich diese im Telefonat herauskristallisiert haben. |
AW: Rentenbescheid
Liebe Korina,
Zitat:
Zwei Jahre nach der Erstdiagnose findet eine Überprüfung statt, ob die Rente weitergezahlt wird, dies ist eine zur Zeit übliche Praxis. Es darf nur eine Sozialleistung bezogen werden , deshalb gibt es entweder Krankengeld oder Rente. Liebe Korina, hast Du einen Schwerbehindertenausweis? Alles Gute, Elisabethh. |
AW: Rentenbescheid
Hallo Ihr lieben!
Konnte mich vorher nicht melden, danke für die vielen Antworten, ich habe 80% ohne Buchstabe bekommen. Also ich habe zum ersten Bescheid Einspruch eingelegt dieser wurde abgewiesen, mir wurde mit der Abweisung mitgeteilt das ich jetzt nur über das Landesgericht einspruch legen könnte, ich habe mich dadurch nicht einschüchtern lassen und bin mit dem ganzen zu meinen Anwalt gegangen jetzt ist abzuwarten. Grüße korina |
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