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Schwerbehindertenausweis
Hallo zusammen!
Habe heute vom Versorgungsamt die Mitteilung bekommen das ich 100% Schwerbehindert bin. Nun muß ich ehrlich sagen das ich jetzt gar nicht weiß welche Vorteile ich daraus ziehen kann? Kennt sich jemand damit aus? Der Steuerfreibetrag wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen oder? Danke für Eure Hilfe! Viele Grüße Tanja 98:winke: |
AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Tanja,
wenn Du nur den grünen Ausweis hast ohne einen Buchstaben drin,z.B. G,für gehbehindert ,oder B für blind usw. nützen Dir die 100% fast garnichts. Dieses Thema ist hier schon öfter behandelt worden. Ich hab auch nen Ausweis ohne alles,der Vorteil ist fast bei null,ausser Eintrittsermässigung bei manchen Veranstaltungen,evtl. ein bischen mehr Urlaub...! Wie das mit den Steuern ist weiss ich nicht,aber eben ohne jeglichen Buchstaben im Ausweis sieht das schlecht aus. Du hast doch bestimmt auch ein Merkblatt dazu bekommen,da steht eigentlich alles drin. Viele Grüsse Dieter |
AW: Schwerbehindertenausweis
Zitat:
Urlaubstage sind es auch mehr. Kurtaxe z. B. bei der Reha ist auch weniger. Bei uns im Schwimmbad gibt es ab 70% auch Ermäßigung, ohne Buchstaben. Gruß Wangi |
AW: Schwerbehindertenausweis
wie ich eben nachgelesen habe gibt es einen steuerfreibetrag zwischen 310 und 1420€ ,je nach grad der behinderung,der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird und nicht belegt werden muss.
desweiteren kann man noch aussergewöhnliche belastungen geltend machen,die allerdings belegt werden müssen. der steuerfreibetrag wird gegen vorlage des ebrsprechenden dokuments(ausweis,bescheid usw.)vom finanzamt eigetragen. mit der ermässigung bei veranstaltungen meinte ich selbstverständlich auch den eintritt in bäder,theater usw.. ausserdem möchte ich bzgl.des höheren urlaubs noch darauf hinweisen das manche arbeitgeber darauf etwas allergisch reagieren,man sollte das vorsichtig ausloten. speziell kleinere betriebe tun sich schwer mit der anerkennung des anspruchs ,obwohl er berechtigt ist. denn auch ein schwerbehinderter ist jederzeit kündbar,wie ich aus eigener beobachtung weiss. der arbeitgeber zahlt lieber eine art strafgebühr,ist aber den "lästigen" mitarbeiter los. gruss Dieter |
AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Dieter,
was meinst du damit: "ein Arbeitgeber zahlt lieber..........lästigen Mitarbeiter los?" Ein Kleinbetrieb ist nunmal auf jeden Mitarbeiter angewiesen, wird aber keinen zuverlässigen Menschen wegen seines Ausweises entlassen! In meinem Umfeld mit etlichen Kleinbetrieben wurde noch nieee einem Mitarbeiter wegen des Ausweises gekündigt, warum denn auch? Der Mitarbeiter hat 5 Tage mehr Urlaub, aber gerade in kleinen Betrieben wissen die Chefes ihre Mitarbeiter zu schätzen! Und "Strafgebühr"? Warum sollten sie diese bezahlen und was meinst du damit? Du redest hier wohl von GROSSbetrieben, die eine Abgabe bezahlen müssen, wenn sie nicht soundsoviele Menschen mit SBAusweisen einstellen? Irgendetwas bringst du wohl durcheinander. Aber deine schlechte Erfahrung ?? berechtigt wohl nicht, hier über Arbeitgeber, vor allem in den Kleinbetrieben, herzureden. Hallo Tanja98, wie Dieter schon schreibt hast du einen Steuerfreibetrag, 5 Tage Urlaub mehr als die Kollegen und Ermässigungen in einigen Veranstaltungen etc. Alles Gute für dich mischmisch |
AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo zusammen,
danke für Eure Antworten! In der Arbeit werde ich Montag mal anrufen ich arbeite in einer größeren Firma und denke mal nicht das es da Probleme gibt... Ich hab keinen Buchstaben im Ausweis eben nur die 100%. Aber das mit den Eintrittsgeldern ist ja schon mal nicht schlecht! Hat jemand eine Ahnung wie das mit dem Parken ist ??? Danke Euch und einen sonnigen Sonntag! LG Tanja98 :rotier2: |
AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo
für das Parken brauch man ein aG im Ausweis, und das zu bekommen ist recht schwer da es in erster Linie für Rollstuhlfahrer gedacht ist VG Markus |
AW: Schwerbehindertenausweis
Liebe Tanja!
Es gibt Fahrpreisermäßigung im ÖPNV und bei der Deutschen Bahn. Dazu muss man eine entsprechende Wertmarke kaufen. Bitte erkundige Dich einmal bei der Stelle, wo Du den Ausweis herbekommen hast! Meistens haben die auch sehr ausführliche Webseiten! Bei der Bahn gibt es jetzt neue Regelungen, jemand aus dem Forum hatte darüber geschrieben. Diese Buchstaben wie G, aG, usw. muss man separat beantragen, da sind Arzt und Amt an strenge Bestimmungen gebunden. Zitat:
Liebe Grüße! Elisabethh. |
AW: Schwerbehindertenausweis
Bei 100% Schwerbehinderung ohne zusätzlichem Merkzeichen bekommst Du einen Steuerfreibetrag von 1.420,-- Euro jährlich. Die Bescheinigung stellt das FA nach Vorlage des Ausweises aus und Du meldest es an Deinen Arbeitgeber.
Ausserdem kannst Du -ohne Nachweis- bei der jährlichen Steuererklärung als aussergewöhnliche Belastung 3.000 km (à -,30 Euro) = 900,00 Euro für Arztbesuche etc. ansetzen. Ferner gibt es Ermässigungen bei Eintrittsgeldern (Theater, Museen, Schwimmbädern). Gruß Regina Beate |
AW: Schwerbehindertenausweis
hallo zusammen.
habe auch den 100% schwerbehindertenausweis mit lungen karzinon und seit 7 monaten krankgeschrieben,und nächste woche stelle ich antrag auf rende und mach vorher eine reha kur bin 60 jahre. nu lebe ich in 2 zimmerwohnung behindertengerecht am kaiserstuhl, und lebe hier ganz allein,die ganze familiele lebt im schwarzwald, und wenns mir schlecht,keine hilfe kochen hauswirtschaft besorgungen und keiner der sich um mich kümmert. war am wochenende bei meiner mutter und geschwister, und da hatte ich termin bei 2 zimmerwohnung bei baugesossenschaft zur besichtigung. 48 meter saniert behinderungsgerecht 360 euro warm,die alte 450 warm bei 52 meter. die wohnung würde ich bekommen innerhalb von 3 monanten, aber mir fehlt das geld für den umzug,und möbelschleben kann ich nicht mehr. da ich selbst nur nachweislich 740 euro monatlich habe, deshalb meine frage, ob ich da beim versorgungsamt unterstützung beantragen kann !!??? vielen dank helmut :engel: |
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Lieber Kleinzelliger!
Es ist gut, dass Du eine neue Wohnung in der Nähe Deiner Familie gefunden hast und nun einen Umzug planst. Ich denke, Du benötigst zuerst eine Bescheinigung Deiner behandelnden Ärzte, in dem sie den Umzug befürworten und Dir bestätigen, dass Du auf Grund der Krankheit keine Kisten tragen kannst. Ich empfehle Dir, Dich bei einem Wohlfahrtsverband beraten zu lassen, diese Leute wissen, welche finanzielle Unterstützung Dir zusteht und können gemeinsam mit Dir die entsprechende Anträge stellen. Zitat:
Zitat:
Denn bis zum Umzug vergehen ja noch mindestens 3 Monate. Ansonsten ist mir nur der Härtefallfonds der Deutschen Krebshilfe bekannt. Hier sind noch einige Links: -Härtefonds der Deutschen Krebshilfe:http://www.krebshilfe.de/haertefonds.html Krebsberatungsstellen: http://www.krebshilfe.de/krebsberatungsstellen.html Liebe Grüße! Elisabethh. |
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Zitat:
Kann mir zum obigen Beitrag jemand die Paragrafen nennen brauch das für meinen Steuerberater VG Markus |
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Hallo Markus,
hier ein Link zu allen "Vergünstigungen" bei Schwerbehinderung: http://www.charite.de/schwerbehinder...db_tabelle.pdf Schönen Abend Billa |
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Zusätzlich unbedingt Quittungen sammeln.
Fahrten zum Arzt, Parkgebühren, Krankenhausbesuche, Fahrten des Partners zur Reha, Besuche im Krankenhaus, wirklich alles sammeln, können zusätzlich abgesetzt werden und werden auch anerkannt, wenn der Freibetrag überschritten wird. Zusätzlich jede Quittung über nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und profanes Pflaster usw. mit einreichen. Wird mit dem Hinweis auf eine Krebserkrankung anerkannt. Dafür brauch man keinen unfähigen Steuerberater, sondern ein vernünftiges Steuerprogramm. Schöne Nacht Boebi |
AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Boebi,
ja hast schon Recht. Aber selbst, wenn etwas anerkannt wird, dann fällt es unter die zumutbare Belastung, das ist ein gewisser Prozentsatz vom Einkommen, nicht vom zu versteuernden, sondern von den Gesamt- einkünften. Da verblufft es dann. Arbeit umsonst. Einzig der Freibetrag von bis, kommt auf den GdB an, bringt was. Gruss Altmann |
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Hallo Marlem,
da möchte ich mich Maduscha anschliessen. Dein Steuerberater benötigt für die ESt.-Erklärung lediglich eine Kopie deines Ausweises! @boebi. Du bist wirklich der Ansicht, ein an Krebs erkrankter Mensch sollte auch sein Hansaplast für den geschnittenen Finger absetzen?? Na danke! Gruss mischmisch |
AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Mischmisch:
das Pflaster ist ein Beispiel. Wir haben genug, was wir selber zahlen müssen und wenn, wie bei mir für 50€ Mundspülung im Monat. Das brauchst Du nicht ins lächerliche ziehen. Hallo Altmann: Bei mir ist die Belastungsgrenze immer überschritten und es lohnt sich. Es ist klar, das die Belastungsgrenze nicht mit den 1% (Behinderung und chronisch Krank)der Krankenkasse zu tun hat. Gruß Boebi |
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Zitat:
kann mir aber für diese keinen neun suchen da ich in ein Paar Tagen ins Krankenhaus gehe und da sollte das dann alles über den Tisch sein Danke aber für eure doch sehr schnelle Hilfe ;-)))) VGL Markus |
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Hallo Boebi,
nein ich meine schon die Angabe bei den aussergewöhnlichen Belastungen beim Finanzamt und EKST-Erklärung, nicht KK. Ja wenn man eine viel grössere Ausgabe hat, kommt vielleicht in Betracht, dass man daraus einen Steuervorteil hat, aber die muss schon sehr hoch sein. Und wenn Dein Einkommen so gering wäre, bräuchtest Du ja gar keine EKST machen. Kann ich mir alles nicht vorstellen. Gruss Altmann |
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Hallo und guten Morgen Altmann,
ich bin kein Steuerexperte aber es gibt eine ganz einfache Berechnung in den außergewöhnlichen Belastungen. Grundlage ist, das die nachgewiesenen Mehrausgaben über den 900€ für die Privatfahrten bei Behinderung liegen. Die weitere Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von 100% ohne Kennzeichen. Privatfahrten bei Behinderung ohne besonderen Nachweis 900 € Zusätzliche Fahrkosten: Fahrten zum Arzt/ Fahrten zur TU usw. Fahrten der Angehörigen zum Besuch im KH/Reha angenommen 400€ Sind Gesamtfahrkosten von 1.300€ Weitere außergewöhnliche Belastungen: Z.B. Parkkosten für die Arztbesuche/TU Sämtliche nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel Die erreichte Belastungsgrenze der KK (angenommen: chronisch Krank, Behinderung 100%) Zahnbehandlungen, Brille, Hilfsmittel angenommene Gesamtkosten der weiteren außergewöhnlichen Belastungen 2.000€ Summe der Aufwendungen 3.300€ Jetzt kommt es darauf an, ob die zumutbare Belastung von 5% entsprechen ist. Das kann jeder ausrechnen. Es ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Sagen wir mal 5% von 45.000€ ./. 2.250€ je weniger je mehr. Bleiben abziehbar nach § 33 EStG. 1.050€ Ohne Nachweis wären das die 900€. Hier ist der Nachweis besser. Der Behinderten-Pauschbetrag von 1.420€ bleibt unberührt. Ich hoffe, dass ist verständlich. Gruß und einen schönen Sonntag Boebi |
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Liebe Frau Altmann,
solche Dinge sollte man bei jemanden, der von sich behauptet: Zitat:
Es müssen mehr Leute Steuererklärungen abgeben als vielen bekannt ist, ob sie es tuen ist eine andere Sache. Und gemäß einem alten Buchhalterspruch - den Du bestimmt kennst - heißt es "alle Belege aufheben, wegschmeißen kann man immer noch" ;). Wie Du an den Erläuterungen von Boebi ersehen kannst, kann sehr wohl auch der berühmte Kleinkram auf einmal richtig gold- ähm - geldwert sein. @ all Und weil wir gerade beim Thema Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung sind. An dieser Front tut sich auch was: Grund hierfür ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008, wonach die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für seine Krankenversicherung steuerfrei bleiben, soweit sie mit der Versorgung auf Sozialhilfeniveau vergleichbar sind (sogenannte Basisversorgung). ......... Gerade bei gesetzlich Krankenversicherten fallen bei Inanspruchnahme vieler Leistungen Zahlungen an, die nicht durch die Basisversicherung abgedeckt werden und daher vom Versicherten selber zu tragen sind. ..... ... In konsequenter Anwendung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts müsste ein steuerlicher Abzug der oben genannten Zuzahlungen auch in voller Höhe, also ohne Kürzung um einen zumutbaren Eigenanteil, möglich sein. Zur Klärung dieser Rechtsfrage ist vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz ein Verfahren anhängig. ..... .. in der Steuererklärung grundsätzlich alle Krankheitskosten angegeben werden, unabhängig davon, ob sie offensichtlich unter dem Betrag der zumutbaren Belastung liegen oder nicht. Die Finanzämter werden voraussichtlich eine Kürzung um die zumutbare Belastung vornehmen. Unterbleibt der Abzug der Krankheitskosten ganz oder teilweise, sollte Einspruch eingelegt und unter Hinweis auf das beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängige Verfahren das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragt werden. aus http://www.pharmazeutische-zeitung.d...x.php?id=39026 |
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Hallo,
ja ich bin Buchhalterin und weis, wie lange man die Belege aufheben "muss". Das gilt für Geschäftsleute etc, aber der "kleine Mann" geht doch da leer aus. Sicher ist es besser, wenn man immer einen Nachweis hat, ich hebe sogar die Aldi-Rechnungen auf, schon mal wegen dem Umtausch. Aber wie gesagt, wenn man nicht extreme aussergewöhnliche Belastungen hat und trotzdem nicht über der zumutbaren Belastung liegen sollte, ist doch alles mit dem SB-Freibetrag abgegolten. Ich kann nicht mal meine Selbstbeteiligung für die PKV anrechnen und die liegt bei 900 Euro. Wenn der STB das alles bearbeiten muss, kostet es nur Geld, ist aber scheinbar gewollt. Sorry, ist meine Meinung. Gruss Altmann |
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Hallo Altmann und guten Morgen,
Du hast scheinbar immer noch nicht richtig gelesen. Die Erklärung mache ich mit jedem Steuerprogramm alleine. Seit Jahren bekomme ich Centgenau das wieder, was ich einreiche und das ist nicht wenig. Gruß Boebi |
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Hallo Altmann,
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hallo
anscheinend reagieren die Steuerbeamten ganz unterschiedlich: manche krankheitsbezogenen Kosten werden nicht anerkannt (Fahrtkosten Parkkosten, Zahn/Brille)... Einspruch eingelegt- abgewiesen - und gerichtlich dagegen vorzugehen- keine Kraft. In meinem früheren Wohnort ging alles problemlos durch und jetzt nicht...... und mit den normalen (Praxisgebühr, Phsiogebühr, Arzneimittel) komme ich nicht über den Betrag ...mit den anderen wäre ich schon drüber.... Finanzämter sind schon unterschiedlich Barbara |
AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Barbara,
vorweg gesagt. Ich bin kein Steuerberater und kann auch keine Rechtsberatung geben, aber ich mache schon seit Jahren meine Steuererklärung selber. Es ist nicht nachvollziehbar, das die Kosten für Brille und Zähne nicht absetzbar sein sollen. In dieser Hinsicht sind die Steuergesetze in gesamt Deutschland gleich. Die zusätzlichen Kosten für Fahrten zum Arzt, Parkosten, sind teilweise strittig. Eine Klage ist nicht kostenlos und in der Regel ohne fachliche Hilfe nicht empfehlenswert. Dazu hätte ich auch keine Nerven, die brauchen wir für andere Sachen nötiger. Gruß Boebi |
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Hallo J.F.,
muss mich doch noch mal melden. Danke für den "Laien". Wenn ich das alles nicht schon früher live erfahren hätte, würde ich ja garnichts sagen, aber diese Erfahrung hattest Du ja scheinbar nicht. Ich verdiene garnichts, also kann ich auch meine SB nicht absetzen. Konnte ich aber auch früher nicht, als ich noch was verdient hatte. Auch ein Programm kann keine Augen ersetzen, sondern der Steuerberater muss die Belege selbst in Augenschein nehmen und diverse Aspekte über- prüfen und dann entscheiden, ob diese absetzbar sind und dann in das Programm eingeben. Lese mal richtig, ich hatte nicht geschrieben, dass der kleine Mann keine Belege aufheben muss. Also irgendwie bin ich im falschen Film. Wenn das bei Euerem Finanzamt alles geht, dann macht es doch. Meins machts auf jeden Fall nicht. Gruss Altmann |
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Hallo Boebi,
ja jetzt sprichst du von Brille und Zahnarzt. Dieses kann natürlich viel kosten, es kommt eben auf die Höhe an und der Gesamtbetrag muss dann über der zumutbaren Belastung liegen, dann kannst Du diesen Betrag auch absetzen. Aber glaube nicht, dass Du dadurch eine Riesen- Ersparnis hast. Man kann nur was absetzen, was man vorher auch bezahlt hat. Aber man freut sich eben, wenn es das Finanzamt anerkennt. Gruss Altmann |
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Hallo Altrmann,
Man konnte immer nur das absetzen, was man vorher bezahlt hat und es ist keine Ersparnis, sondern ein absetzen von entstandenen Kosten. Wen Du mal richtig gelesen hättest; die Brille und Zahnersatz waren in meiner Beispielrechnung immer mit drin. So und jetzt ist das Thema für mich erledigt. Wer nicht will, der hat schon. Gruß Boebi |
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Hallo, also muss mich doch zum letzten Mal nochmal melden,
ich habe meine Broschüre des Bay. Staatsministeriums hervorgekramt, für schwerbehinderte Menschen, gibt es übrigens in jedem Bürgerbüro, Versorgungsamt, Krankenhäusern etc. Ich zitiere daraus: Sind die einem behinderten Menschen aus der Behinderung entstehenden Aufwendungen nach Abzug der zumutbaren Belastung höher als die Pauschbeträge(GdB-abhängig), so können an Stelle der Pauschbeträge die nachgewiesenen Aufwendungen, die unmittelbar infolge der Behinderung erwachsen, als aussergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuermindernd geltend gemacht werden. Ich denke, das erklärt doch alles. Und ob der übersteigende Betrag dann über die zumutbare Belastung kommt, ist fraglich. Es gibt allerdings noch die Kfz-Zulage, welche aber erst bei einem GdB von 80 greift. Viele Grüsse Altmann |
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Dann schmeiß das Heftchen weg. Wie jeder weiß, ändern sich immer wieder die Gesetze. Dein Heft muss von 2007 oder früher sein. Schau einfach mal in den § 33 EStG. Merkste was?
Ansonsten halte ich es wie boebi :winke: |
AW: Schwerbehindertenausweis
Ja ,dann ist Euch nicht zu helfen.
Am Besten, Ihr setzt was ab und bildet euch ein, Ihr habt was abgesetzt. Dann seid Ihr doch zufrieden. Das ist der sogenannte Placebo-Effekt. Gruss Altmann |
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Hallo Ihr Lieben,
also bei uns ist es auch so: mein Mann und ich sind zusammen veranlagt (er Klasse 3, ich Klasse 5). Ich bekommen für meine Schwerbehinderung von 90% einen Freibetrag von rund 1400 Euro. Dann gibt es einen Pauschalfreibetrag für Fahrkosten in Zusammenhang mit der Erkrankung (muß nicht belegt werden) und dann wirkt alles steuermindernd, was über einer Summe von 4 % (glaub ich ?) vom GesamtBrutto der Familie liegt. Mein Mann verdient nicht schlecht, aber mit allen gesammelten Quittungen für Zuzahlungen (Massagen, Apotheke, Hilfsmittel etc. ), aber auch über die rezeptfreien Medis, die ich mir selber kaufe oder Prothesen-BHs, liegen wir immer über dieser Summe. Liebe Grüße Petra |
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Hallo zusammen
Ich habe da mal eine frage.... Ich habe einen schwerbehindertenausweiss mit 80%und den buchstaben "G". Nun hat sich mein Zustand verschlechtert und ich möchte einen verschlechterungsantrag stellen . Wo und wie mache ich das??? Wäre für jede hilfe dankbar. MFG Gabi |
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Hallo Gabi,
Du machst das bei der gleichen Stelle, wo Du den ersten Antrag gestellt hast. Den am Computer ausfüllbaren Antrag bekommst Du unter: http://www.brk.nrw.de/brk_internet/o..._aenderung.pdf Füge unbedingt alles bei was Du hast. Das Verfahren wird nicht leicht sein und wenn nicht das herauskommt, was Du meinst, gehe in den Widerspruch. Wenn Du noch Fragen hast schicke mir eine PN. Gruß Boebi |
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Hallo Boebi
Vielen Dank für deine schnelle hilfe. Werde mein bestes versuchen. LG Gabi |
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