Krebs-Kompass-Forum seit 1997

Krebs-Kompass-Forum seit 1997 (https://www.krebs-kompass.de/index.php)
-   Kehlkopfkrebs (und Krebs im Halsbereich) (https://www.krebs-kompass.de/forumdisplay.php?f=25)
-   -   Kehlkopfentfernung und Rente? (https://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=58111)

Singha 22.01.2013 17:35

Kehlkopfentfernung und Rente?
 
Hallo, da bin ich wieder . Nochmal die Vorgeschichte : ich bin 51 Jahre alt bin nach Kehlkopftumor kehlkopflos und spreche die ructusprache ohne Prothese. Durch einen Arbeitsunfall habe ich eine MDE von 40% der linken Hand. So, am 23.11. 2012 habe ich auf anraten der Krankenkasse und des VDKs einen Rentenantrag gestellt .Dieser wurde nach nochmaliger Untersuchung seitens der RV , heute mit folgender Begründung abgelehnt.
Ich sei trotz meiner Erkankungen und Behinderungen noch voll auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in der lage zu arbeiten.
Ich bin Spritzlackierer ,was soll das .? Ich kann nicht schwer heben und soweiter.
Auch weiß ich nicht wie es weiter gehen soll , im Juni läaft das Krankengeld aus , und dann?
Es wäre schön wenn jemand da bescheid weiß.
Gruss Singha

schlosserhansi 22.01.2013 19:07

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
Hallo Sinha,

wie willst Du den ohne Kehlkopf Arbeiten,mit 51.Ich werde im März 50 bin von Beruf Stahlbauschlosser und habe eine Behinderung GdB 80% .Ich beziehe momentan Hartz 4 ,ich kann in meinen Beruf nicht mehr Arbeiten.Ich hatte so wie Du ,Krebs am Kehlkopf,sowie im Rachen,zwei Tumore hatte ich.Ein Lackierer ohne Kehlkopf,wie sollst Du da noch Arbeiten ?.Ich muss demnächst zum Amtsarzt,der Hausarzt hat schon die Unterlagen hingeschickt,bin mal gespannt was dabei rauskommt.Du bist ja noch bei der VDK,da blüht mir noch was.

Gruß Hans

wolfgang46 22.01.2013 19:14

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
Hallo Singha,

genau wie Du verstehe ich hier die Ablehnung nicht.
Da Du ohnehin den VDK als Hilfe und die Krankenkasse eine Berentung bei Dir unterstützen, würde ich sofort (durch den VDK) Widerspruch einlegen.

Wenn Du eine Totale Entfernung des Kehlkopfes hast, warum hast Du dann nicht einen GdB von mindestens 70?
70 ist der GdB laut Tabelle bei Totalverlust, aber mit guter Ersatzstimme, in anderen Fällen sogar 80 - fast alle die ich aus dem Kehlkopflosenverband kenne haben sogar 100 weil maliger Tumor.

Und wenn ich das mal so sagen darf, wer könnte Dich denn noch einstellen?
Dein Beruf geht nicht, das verhindert die Berufsgenossenschaft.
würde Dich denn Deine alte Firma wieder beschäftigen können?


Mein Fazit:
Widerspruch einlegen, mit dem VDK. Bitte sofort machen, es gibt Fristen.

Mich hat man, durch einen sehr guten Arztbericht, sogar mit einer Teiloperation berentet. Ich hatte die ersten 5 Jahre (Heilungsbewährung) 80 und jetzt immer noch 50.

Halte uns bitte auf dem Laufenden.

Ich wünsche Dir viel Erfolg
Gruß
Wolfgang



PS. Falls Du die GdB Tabelle suchst. Tante Google kennt dazu ganz viele Links

wolfgang46 22.01.2013 20:27

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
Hallo Sinha,

beim Essen ist mir noch folgendes eingefallen.
Du schreibst, dass Du GdB 40 wegen eines AU hast. Hast Du denn keinen "Behindertenausweis" beantragt? Bei GdB 40 gibt es noch keinen Ausweis.

Ich vermute nämlich, dass die Rentenstelle nur Deinen GdB 40 gesehen haben und deshalb das Papier gleich abgelehnt haben.
Es ist heute häufig so, dass keiner mehr richtig liest.

Erst beim Widerspruch fangen solche Behörden an zu lesen.
Wenn Du noch keinen Behindertenausweis beantragt hast, warum hat denn der VDK gepennt, dass kenn ich nicht, denn die sind gut, dann bitte sofort einen beantragen.

So in Rage wie heute bin ich selten.

Es grüßt nochmal
Wolfgang


.

Singha 23.01.2013 09:39

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
Ersteinmal vielen Dank.
Nartürlich habe ich einen Schwerbehindertenausweis mit 100%.
Das ist es ja , was ich nicht verstehe, da bist du zu 100% Schwerbehindert aber zu 100% voll arbeitsfähig.

Singha 23.01.2013 18:21

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
Es sind 40% MDE der BG. ich bekomme schon seit 2000 eine Unfallrente.
Leider hat mein Arbeitgeber keine arbeiten die nichts mit Staub Dämpfen oder lösemittel zu tun hat., sodas eine weiter beschäftigung in unsewrem Betrieb nicht möglich ist.:(

HelmutL 24.01.2013 14:29

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
Hallo Singha,

es ist zwar schon lange her, daß ich mich mit Schwerbehinderung und den damit verbundenen Gesetzen und Vorschriften befassen musste. Damals vor allem noch nach altem Recht (vor 2001).

Ich vermute, da werden 2 Begriffe durcheinander geworfen: MdE und GdB sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge. Das eine hat mit dem anderen nur bedingt zu tun. MdE heißt "Minderung der Erwerbsfähigkeit" und GdB heißt "Grad der Behinderung". Der GdB berücksichtigt nicht nur die Beeinträchtigung im Erwerbsleben, sondern vor allem auch die im Alltag. Die MdE (GdS) bezieht sich ausschließlich auf die Beeinträchtigungen im Erwerbsleben.

Quellenbeispiele:
GdB - http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Behinderung
MdE - http://de.wikipedia.org/wiki/Minderu...f%C3%A4higkeit
Verminderte Erwerbsfähigkeit - http://de.wikipedia.org/wiki/Vermind...f%C3%A4higkeit
GdS - http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_de...4digungsfolgen

Im Internet (Begriffe: Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Versorgungsamt ...) wirst du sicher weitere Informationen finden, die das letztendlich klären können oder du führst zur Klärung Gespräche mit den entsprechenden Institutionen. Der Unterschied zwischen den Begriffen und deren Handhabung/Anwendung sollte klar sein.


Herzliche Grüße und gutes Gelingen,

Helmut

Singha 24.01.2013 19:37

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
Hallo Helmut,
Das alte Rentengesetz war schon besser, denn heute wird nur noch nach den Stunden
beurteilt und nicht nach der Behinderung. Für nach 1961 geborene , so wie ich 1962 siehts auch nicht gerade gut aus.:weinen:

Singha 29.01.2013 12:41

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
So, war gestern beim Vdk und haben Widerspruch eingelegt. Der Vdk Mitarbeiter war sehr erstaunt über die RV , das sie den Antrag abgelehnt hat, denn normalerweise geht ein 50 Jähriger Laryngektomierter mit einer zusätzlichen Behinderung der Hand in Vollrente.

Jetzt heisst es abwarten und Tee trinken.;)

Wangi 29.01.2013 13:41

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
Wir drücken die Daumen dass es klappt :)

LG
Wangi

Singha 09.02.2013 14:14

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
So, habe heute das Gutachten der RV bekommen. Der VDK hat festgestellt ,das Unterschiede zwischen dem Entlassungbericht der Reha und der RV bestehen.
Zum Beispiel: Körperliche Arbeitsschwere Reha -leichte RV-mittelschwere,
Arbeitshaltung im Stehen Reha-zeitweise RV-ständig ,
im Gehen Reha-zeitweise RV- ständig,
im Sitzen Reha -überwiegend RV-ständig.
Arbeitsorganisation: Reha --Tag und Frühschicht RV -Tag , Früh und Nachtschicht.
Negatives Leistungsvermögen Reha:
Sinnesorgane
Bewegungs und Haltungsapparat
Gefährdungs-und Belastungsfaktoren
Negatives Leistungsvermögen RV:
Sinnesorgane wurden nicht berücksichtigt.
Schlecht ist auch das der Entasunngsbericht der Reha trotz der vielen Negativen leistungseinflüssen die arbeitsfähigkeit auf 6Stunden und mehr eingestuft hat.
Leider hatte ich diese Seite des Entalssungsberichts damals nicht.
Nun muss ich meine behandelnden Ärzte bitten dieses zu wiederlegen. Also das Spiesrutenlaufen ist eröffnet.

HelmutL 09.02.2013 22:04

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
Hallo Singha,

eine seltsame Geschichte. Ich denke, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Ich drücke die Daumen.


Viel Glück,

Helmut

Singha 10.02.2013 11:25

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
In 3Monaten läuft mein Krankengeld aus und ich muss mich beim Arbeitsamt melden. ich habe riesen Bammel da vor, das die mir eine Arbeit andrehen die ich gesundheitlich nicht schaffe und mir dann auch noch Faulheit unterstellt wird.Laut RV bin ich ja trotz Kehlkopflosigkeit und nur einer funktionstüchtigen Hand voll Erwerbsfähig.
Langsam bekomme ich richtig Angst vor der Zukunft. seit der Ablehnung habe ich keine Nacht mehr durch geschlafen.

Singha 27.02.2013 10:22

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
Ich versuche nun schon seit 14 Tage beim VDK einen Termin zubekommen um die weiteren Schritte zu klären, leider reagiert dort keiner auf meine Mails oder Faxe.
Auch mein behandelder Arzt wollte etwas nachfragen hinterlies eine telefonsiche Nachricht , aber keine Reaktion.
Wenn die jetzt auch nichts machen , dann bin ich reif für die Mühle.:confused::confused:

Wangi 27.02.2013 14:06

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
Hallo Singha,

gibt es bei euch vielleicht so einen Krebs-Hilfe-Verein? Bei uns gibt es so etwas für die Krebsnachsorge. Frag mal im Krankenhaus nach, die müßten das ja wissen. Vielleicht kann der Verein dir weiter helfen und Wolfgang ist doch in dem Kehlkopflosen Verein, da könntest du doch auch mal nachfragen.

Lieben Gruß
Wangi

HelmutL 28.02.2013 23:05

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
Hallo Singha,

bist du Mitglied einer Gewerkschaft? Zumindest meine hat mich damals nicht nur beraten sondern auch selbst den Widerspruch bei der RV eingelegt in meiner Sache. Sie hätte mich auch auf ihre Kosten gerichtlich vertreten, wenn nötig.


Liebe Grüße,

Helmut

Singha 01.03.2013 11:57

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
Nein , ich bin in keiner Gewekschaft.Der VDK hat sich mittlerweile bei mir gemeldet und ich habe jetzt wieder einen Termin für Montag.;)

Singha 14.03.2013 13:21

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
War wieder beim VDK , leider mit dem Ergebnis, das mein HNO Arzt immer noch nicht das Attest dem VDK übermittelt hat, also Fristverlängerung beantragt.

Auf die Frage warum meine Arzt nach 3Wochen nicht in der Lage war ein Attest auszustellen , bekam ich die Antwort:,, Ich hatte die Heizungsmonteure im Haus und keine Zeit.
Nächster Termin war am 11.03.2013, bin mal gespannt ob der Vdk das Attest hat.

Singha 28.05.2013 17:24

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
Gestern war wieder ein neuer Termin zu einem neuen Gutachten , diesmal aber ein HNO Arzt, kann nur besser werden.;)

schlosserhansi 30.05.2013 17:28

AW: Kehlkopfentfernung und Rente?
 
Was machen die für ein Mist ?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:41 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Copyright © 1997-2025 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.