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-   -   Schwerbeschädigtenausweis..... (https://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=946)

07.04.2002 22:52

Schwerbeschädigtenausweis.....
 
kann mir vielleicht jemand sagen, ob man bei jeder Krebserkrankung automatisch einen Schwerbeschädigtenausweis erhält, oder wie eine Bewertung der Krankheit läuft. Wo muß man den Ausweis beantragen, und was sind dazu für Unterlagen notwendig? Hab mal gehört, daß der Antrag mindestens 6 Monate dauert.S.

08.04.2002 21:36

Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Vielen Dank vor allem an Anke und Siggi, hatte gestern eine wirklich nette Aufklärung im Chat über dieses Thema.

08.04.2002 21:45

Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo S.
Unter der Überschrift "Schwerbehinderung und Rente" habe ich eine Information zu Deinem Thema geschrieben.
Viel Erfolg wünscht Dir Helga

10.04.2002 08:40

Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Danke Helga, habe mich mittlerweile überall durchgelesen. Bei mir sind jetzt fast 3 Jahre um (Diagnosestellung) und sollte sich nicht ein Rezidiv einstellen, werde ich wohl keinen Ausweis beantragen, trotzdem vielen, vielen Dank.

27.04.2002 20:01

Schwerbeschädigtenausweis.....
 
stimmt es das man bei diaknose krebs automatisch einen scherbehinterdenausweis bekomt.

04.05.2002 17:43

Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo
bei meiner Ma ist vor ca. 8 Wochen ein kleinzelliges Bronchialkarzinom festgestellt worden, mit Metastasen, könnte Sie einen Schwerbeschädigtenausweis beantragen?
liebe Grüsse Sylvia

Ute S 04.05.2002 18:59

Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo Sylvia!
Deine Ma kann auf jeden Fall einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen.Bei Krebs steht einem das auf jeden Fall zu. Ich selbst habe 100%.Also einen Versuch ist es schon wert.
Gruß,
Ute

04.05.2002 22:30

Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Liebe Sylvia.
Im Nachgang zu den Ausführungen von Ute S. möchte ich Dich auf folgende Seite im Internet aufmerksam machen, auf der alles zum Thema "Schwerbehindertenausweis" laiengerecht erklärt wird, z.B. wie und wo man einen Antrag auf Schwerbehinderung für Deine Mutter bekommt (klick dazu bitte auf Hinweise zur Antragstellung beim Amt für Versorgung).
www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html
Dir und Deiner Mutter alles Gute von KHelga

Pavot 30.10.2008 17:11

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hm - der Thread ist ja nun schon ziemlich alt....kann mir bitte jemand aktuelle Infos zum Thema Schwerbeschädigtenausweis geben ? Ist es tatsächlich so, dass man mit einem MM pT1a einen Schwerbeschädigtenausweis mit 50% für 5 Jahre bekommt ? In Deutschland ? Oder hab ich da jetzt was durcheinander gebracht ?

Wäre eine wichtige Info für mich, da bei meinem AG demnächst eine ganze Reihe von Arbeitsplätzen abgebaut werden und das ja dann schon einen Unterschied macht.....

Renate23 30.10.2008 17:23

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo Pavot,
ob das tatsächlich so ist, dass Du einen Schwerbehindertausweis erhältst,
entscheidet das Versorgungsamt. Bei diesem musst Du erst mal einen Antrag stellen, mit allen Unterlagen Deiner Krankheit. Die Höhe des Grades ist festgelegt nach verschiedenen Kriterien.
Liebe Grüße Renate

tina n. 30.10.2008 19:07

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo Pavot:winke::winke:

Hab mir auch ein "MMchen" eingefangen,(TD0,41mm,Clark level III).:shy:

Als in der Uni Bonn nach geschnitten wurde,hat mir der Sozialdienst der Uni gleich einen Antrag auf Schwerbehinderung mitgegeben.:smiley1:

War erst geschockt:shocked: aber der Doc meinte ich solle das auf alle Fälle in Anspruch nehmen. Mir stünden 50% für 5 Jahre zu( ich denke Dir auch ),was beinhaltet das Du dann einen besonderen Kündigungsschutz geniesst.:aerger:

Des weiteren erhälst Du zusätzliche Urlaubstage:smiley1:

Ich bin Mitglied bei der VDK,hab denen den Entlassungsbericht gegeben(Uni-Bonn)und die stellen jetzt den Antrag,kann 2-3 Monate dauern.:schlaf:

Ausweis gilt ab Diagnose-stellung,wende Dich am besten an das Versorgunsamt in Deiner Stadt. Ich kann nur für Deutschland sprechen.:grin:

Liebe Grüsse Tina n. :raucht:

Pavot 30.10.2008 21:22

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
...ich bin geschockt....das fühlt sich grad so an, als ob ich ernsthaft krank wäre.....

malaba 30.10.2008 21:29

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo zusammen,

maßgebend ist nach wie vor die sogenannte "Knochentabelle" oder GdB Tabelle. Nach der richten sich in der Regel die Versorgungsämter. Dort heißt es

"Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen:
z. B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma
in situ); GdB/MdE-Grad während dieser Zeit nach Entfernung eines Melanoms im
Stadium I (pT1-2 pN0 M0)
oder eines anderen Hauttumors in den
Stadien pT1-2 pN0-2 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
in anderen Stadien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden
einen GdB/MdE-Grad von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung
anzusetzende GdB/MdE-Grad entsprechend
höher zu bewerten.


Also schnellstmöglich beantragen. Außer dem Steuerfreibetrag gibt es 5 Tage Zusatzurlaub ab GdB (Grad der Behinderung) 50

hier könnt ihr nachlesen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales):
http://www.bmas.de/coremedia/generat..._gutachter.pdf

Alles Gute für euch
malaba

Pavot 30.10.2008 21:42

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
@all:

Vielen Dank ! Das waren sehr schnelle und sehr aufschlussreiche Tipps. Habe soeben den Antrag online ans Versorgungsamt gestellt. Muss nun nur noch Druckversion untershreiben und mit einem Foto zusammen hinterherschicken.

...ich fühle mich jetzt trotzdem plötzlich ziemlich krank....

müffelchen 30.10.2008 23:34

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo und guten Abend,
erst mal sorry, dass ich hier so reinplatze, halte mich normal bei den Weichteilsarkomen auf.
Ich hätte mal ne kurze Frage, vielleicht weiss das jemand von euch.
Wenn man Metastasen in der Leber hat, die wegen der Lage und Menge nicht operiert werden können, bekommt man dann die 100% auf Dauer oder nur zeitlich auf 5 Jahre begrenzt?
Liebe Grüße Anja

malaba 31.10.2008 07:26

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo Müffelchen,

das hängt vom jeweiligen Versorgungsamt ab, wie stark sie die Beeinträchtigungen einschätzen. Die haben einen Ermessensspielraum. Normalerweise gibt es keine befristeten Ausweise mehr -außer bei malignen Erkrankungen bzw. bei Erkrankungen, die sich wieder bessern können oder sogar heilen können. Deshalb heißt es Heilungsbewährung. Wenn keine Heilung mehr möglich ist, d. h. die Beieinträchtigung nicht rückgängig gemacht werden kann, dann gibt es i. d. Regel einen dauerhaften Ausweis. Auf jeden Fall sollte, wenn sich ein Zustand verschlechtert, ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden. Der befragte Arzt muss natürlich dann eine entsprechende Einschätzung abgeben. 50-80 % sind auf jeden Fall sicher. Bei 100 % gibt es nur etwas mehr Steuerfreibetrag.

Viele Grüße, viel Kraft, viel Glück wünscht malaba

caster 10.11.2008 23:58

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo Ihr Lieben,

da habe ich gerade ganz andere Erfahrungen gemacht.

Mir wurde 2007 nach der Feststellung von Gebärmutterkrebs und entsprechenden Operationen für fünf Jahre der Schwerbehindertenausweis mit 50% ausgestellt. Also bis 2012.

Nun wurden dieses Jahr Lebermetastasen diagnostiziert, sie sind nicht operabel.

Ich habe Chemotherapie bekommen, nun stabiler Stand.
Im Sommer 2008 habe ich den nächsten Antrag beim Versorgungsamt eingereicht.

Dieser Bescheid kam nun am 4.11.2008 und ich habe 100% erhalten. Merkzeichen habe ich keine gekriegt. Aber nun das Komische:

Der Ausweis wurde verlängert bis 2010.


Ich bin dann selber zum Versorgungsamt und habe gefragt. Tja, man gehe davon aus, dass bei der Diagnose die Lebenserwartung schon begrenzt ist, es wäre doch zu meinem Nutzen, wenn ich 2010 überprüft würde, vielleicht könnte ich dann ja ein Merkzeichen kriegen............. Nette Antwort, oder.

also nichts mit unbefristetem Ausweis oder so.

Heute war ich auf dem Finanzamt und habe den Freibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte ändern lassen, naja da ich Krankengeld bekomme, macht das eh nichts aus. Vielleicht bringt es dann was für den Lohnsteuerjahresausgleich 2009. Mal sehen.

Übrigens: Ich gebe die Hoffnung nicht auf.

Liebe Grüße

Christina

caster 11.11.2008 22:42

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo Uwe,

ja das könnte man hoffen.
Ich bin sonst auch nicht gerade auf den Mund gefallen, aber in so einem Moment........ also, da hat es sogar mir die Sprache verschlagen.

Dafür war dann die Dame auf dem Finanzamt sehr nett. Hat gleich was zum Malen für meine Kleine hingelegt, so dass ich ganz in Ruhe meinen Bogen ausfüllen konnte.

Nun habe ich diesen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte und werde sehen, wie es weiter geht. Zu einem Widerspruch fehlt mir noch eine zündende Idee, vielleicht hat hier ja noch jemand eine Idee.

Übermorgen fahre ich zur Kur und werde erst einmal abschalten.

Ganz herzliche Grüße

Christina

Stezi 17.11.2008 18:40

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo,
ich habe vorige Woche das Ergebnis für den Antrag auf Schwerbeschädigung bekommen ( 100% ).
Gilt aber nur für zwei Jahre.
Alle reden aber, das so ein Ausweis 5 Jahre gilt,muss ich hier Einspruch erheben?

Renate23 17.11.2008 22:15

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo Stezi,
genau weiss ich es nicht aber, der GdB hängt denke ich mit der Krankheit zusammen. Das heißt, die Heilungsbewährung wurde für 2 Jahre anerkannt.
Ob der Einspruch sinnvoll ist, weiss ich leider auch nicht.
Liebe Grüße Renate

Barbara_vP 18.11.2008 09:20

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo Stezi
je nach Krankheit und Einschränkung wird der Ausweis für eine begrezte Zeit ausgestellt dass kann von 1 bis unbefristet Jahre sein. Stelle so ein halbes jahr vorher die Verlängerung. ich denke die Stadt geht davon aus, dass es dir nach 2 Jahren besser geht und dass du dann nicht mehr 100% hast. Einspruch würde ich nicht erheben, sondern den Ausqwis rechtzeitig verlängern

Barbara

Stezi 19.11.2008 08:45

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo und schönen guten Morgen,
besten Dank für die Antworten, die Verlängerung werde ich beantragen, es ist wahrscheinlich besser wie jetzt ein aufregender Einspruch,:o

tina n. 24.11.2008 16:44

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo Stezi http://wuerziworld.de/Smilies/mx2/mx1.gif

Alles Liebe und Gesunde zu Deinem Burzeltag http://wuerziworld.de/Smilies/par/par34.gif


Liebe Grüsse Tina n. http://wuerziworld.de/Smilies/mx2/mx46.gif

Pavot 15.12.2008 20:18

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Zitat:

Zitat von Pavot (Beitrag 622297)
@all:

Vielen Dank ! Das waren sehr schnelle und sehr aufschlussreiche Tipps. Habe soeben den Antrag online ans Versorgungsamt gestellt. Muss nun nur noch Druckversion untershreiben und mit einem Foto zusammen hinterherschicken.

...ich fühle mich jetzt trotzdem plötzlich ziemlich krank....

So - ich habe tatsächlich so'n Ausweis bekommen. ende Oktober beantragt, letzte Woche kam der Bescheid. Bin beeindruckt und überlege nun, wie ich meinem Chef das morgen verkaufe......

Nessy84 21.02.2011 22:26

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo zusmmen, ich habe heute meinen Ausweiss bekommen habe 80%, es ist aber nich nicht die Op mit dirn. Weiss jemand ob das überhaupt eine rolle spielt wenn ich meine OP hatte, wird das dann noch mal dazu gerechnet?? Ach ja was ich auch nicht weiss ist, kann ich jetzt damit auf einem Behindertenparkplatz stehen??? Wäre cool wenn ihr mir helfen könntet? lg Nessy

mischmisch 21.02.2011 22:35

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo Nessy,

bist du denn gehbehindert?


Gruss
mischmisch

Nessy84 21.02.2011 22:43

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Ne das nicht wirklich, bin zwar sehr stark eingeschränkt durch die chemo aber ich reiss mich zusammen.Hab echt üble Nebenwirkungen von dem Zeug, kann dann echt schlecht laufen. Nur das mit der Parkplatz suche am KH usw wäre natürlich angenehmer. Wollt ja auch nur wissen ob da irgendwas drauf stehen muss oder so kenn mich halt nicht aus.

mischmisch 21.02.2011 22:56

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Mit deinem Ausweis hast du auch ein Merkblatt bekommen,
da kannst du alles nachlesen.
Da du wohl z. B. durch Knochenmetastasen noch nicht so eingeschränkt bist, dass du keine Gehilfe/Rollstuhl brauchst (dann wäre da auch ein Buchstabe in deinem Ausweis) wirst du wohl halt doch noch ein bissel laufen müssen - oder wohl besser gesagt - dürfen.

Speedy Schneller 22.02.2011 05:14

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo Nessy,
für die Benutzung eines Schwerbehindertenparkplatzes muß man eine extreme Gehbehinderung haben, oder Blind (BI) sein.
Dann bekommt man den Buchstaben aG - nur hiermit darf man die Plätze nutzen.
Ich verstehe aber Dein Problem.
In der Therapie ist man sehr geschwächt und hat Schmerzen im ganzen Körper- ging mir auch so.
Deshalb habe ich zur Chemo immer eine Begleitung mitgenommen - die hat mich vor der Tür abgesetzt und auch dort abgeholt. Zur Bestrahlung hatte ich dann einen Krankenbeförderungsschein von der Krankenkasse und wurde mit einem Taxi gebracht/geholt.
Alles Gute für Dich, wünscht Dir
Speedy

Barbara_vP 22.02.2011 09:23

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo Nessy

wenn du ein G im Ausweis hast, kannst du evtl. den Parkausweis "aG light" bekommen.
Hier müssen bestimmte Vorraussetztungen erfüllt sein.
Jedoch darf man damit nicht auf den Behindertenparkplätzen stehen, hat aber Vorteile. Auskunft hierrübber erteilt die Stadt in der du wohnst. Ich meine bin mir aber nicht sicher, dass du auf Anwohnerparkplätzen damit stehen kannst und keine Beschränkung hast, was die Höchstparkdauer betrifft.
Aber es müssen min. 80% Schwerbehinderung vorliegen und noch andere Vorraussetzungen.

Er wird im Volksmund Parkausweis "aG light" bezeichnet.

Barbara

Nessy84 22.02.2011 22:05

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Ein DICKES DANKE an alles die mir geantwortet haben, ich werde mich noch was einlesen und mit dem Sozialdienst reden da bei mir ja auch noch Ops anstehen und ich nicht weiss ob die auch noch eingerechent werden,naja hab bis jetzt 80% und ich denke mir das es auch andere Menschen gibt die diesen Parplatz eher gebrauchen können als ich, dann geh ich eben langsamer und mach mehr Pause ;-)

Aber noch mal danke hat mir sehr geholfen. :-)

LG Nessy

floh 26.02.2011 14:32

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Merkzeichen aG

Das Merkzeichen "aG" ist nur zuzuerkennen, wenn wegen außergewöhnlicher Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das schwerste eingeschränkt ist; die Beeinträchtigung des Orientierungsvermögens allein reicht nicht aus.

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

Hierzu zählen:

Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine solche Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden oder Krankheiten der Atmungsorgane, sofern die Einschränkung der Lungenfunktion oder der Herzleistung für sich allein einen GdB von wenigstens 80 bedingen.

Das Versorgungsamt erkennt das Merkzeichen "aG" nur dem Antragsteller zu, der die og. Voraussetzungen erfüllt. Es reicht z.B. nicht aus,

wenn der Antragsteller wegen der Teilentfernung des Darmes an Stuhlinkontinenz leidet und seine Fortbewegungsmöglich- keit erheblich dadurch eingeschränkt ist, weil er innerhalb kürzester Zeit auf eine Toilette angewiesen ist,

wenn der Antragsteller an einer erheblichen Versteifung des Hüftgelenkes und deform verheiltem Bruch des Ober- schenkels leidet, so dass er deshalb auf öffentlichen Park- plätzen mit üblichen Abmessungen seine Pkw-Tür nicht vollständig öffnen kann.

Nach der Rechtsprechung darf die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden. Bei der Frage der Gleichstellung von Behinderten mit Schäden an den unteren Gliedmaßen ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist. Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen: Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; der Betroffene muss vielmehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er sich sonst nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann.

Sonderregelungen der Bundesländer - "aG-light"

Seit Juni 2009 können in verschiedenen Bundesländern bestimmte Parkerleichterungen auch in Anspruch genommen werden, wenn die Einstufung "aG" nicht vorliegt. Diese Ausnahmegenehmigung wird auch als "aG-light" bezeichnet.

Folgende Personengruppen können davon profitieren:

Menschen mit Schwerbehinderung (Merkzeichen G und B), einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 und mehr für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, (wenn sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
Menschen mit Schwerbehinderung (Merkzeichen G und B), einem GdB von 70 und mehr für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, (wenn sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von 50 und mehr für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane
Menschen mit Schwerbehinderung, die an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt sind, wenn dafür ein GdB von 60 und mehr vorliegt
Menschen mit Schwerbehinderung mit künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung, wenn dafür ein GdB von 70 und mehr vorliegt
Den Parkausweis der Bundesländer erhalten Sie ebenfalls beim Straßenverkehrsamt. Er umfasst meist die Parkerleichterungen des blauen EU-Parkausweises – mit Ausnahme der Erlaubnis auf Behindertenparkplätzen zu parken.

Reinhard 26.02.2011 17:10

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Wegen Knochenmetastasen in der Wirbelsäule war ich auf einen Rollstuhl angewiesen und bekam 100 % und aG ohne Zeitbeschränkung.
Nach Bestrahlungen ging die Gehbehinderung wieder weg, der Ausweis blieb.
Mit aG gab es außerdem noch Steruerbefreiung für den PKW.

Liebe Grüße Reinhard

Garfield 316 22.03.2011 21:14

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo,

jetzt klink ich mich auch mal ein.
Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe?
Ich meine wegen des Kündigungsschutzes? Aber die wissen doch das ich Krebs hatte.

LG
Bärbel

Jule66 22.03.2011 21:42

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo Bärbel,
du mußt es nicht mitteilen,aber wenn sie ohnehin von Deiner Erkrankung wissen,solltest Du es mitteilen.Denn Dir stehen im Jahr 5Tage mehr Urlaub zu und du hast einen besseren Kündigungsschutz(auch wenn das nicht immer so funktioniert:shy:).
LG,Jule

Heino* 22.03.2011 22:01

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
.....und Dein Arbeitgeber kann die Ausgleichszahlungen reduzieren, die er zahlen muss, wenn er die vorgesehene Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte in seinem Betrib nicht erfüllt. Also: Meldung an das Personalbüro und, wenn gegeben, Kopie an den Betriebsrat!

Herzliche Grüße, Heino.

Barbara_vP 23.03.2011 08:04

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo
ihr müßt dem Arbeitgeber mitteilen und den Ausweis vorlegen. Ansonsten habt Ihr gar keine Nachteilsausgleiche.
Nicht jeder Krebskranke hat einen Ausweis, da nicht jeder auch einen Antrag stellt.

Also mitteilen und vorlegen, ansonsten gibt es keine nachteilsausgleiche die Arbeit betreffend


barbara

Det55 23.03.2011 10:51

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
"Lutz:smiley11:" ist aber immer noch ein stiller Mitleser(in).Warte schon auf seine nächsten Kommentare,falls noch mal welche kommen.

mfg

angela-38 24.03.2011 13:23

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo an alle "Leidensgenossen"!
Ich habe gestern die Bewilligung meines Ausweises (GdB 50) erhalten. Nun muss ich nur noch ein Passbild hinschicken, dann gibt´s den Ausweis befristet bis 12/2012

Festgestellt und operativ entfernt wurde das Blasenkarzinom in 02/2008.
Sofort vom "30-Jahre-Dauerraucher" zum Nichtraucher am Tag der Diagnose! Dann die üblichen vierteljährlichen Blasenspiegelungen und dann Rezidiv in 2010.
Wieder eine OP (12/2010) und erstmalig einen Antrag gestellt.

Jetzt hab ich aber ein paar Fragen:
  • Ist es "normal", dass der Ausweis auf 2 Jahre befristet ist? Oder ist er 5 Jahre gültig, wobei schon 3 Jahre vergangen sind seit der Diagnose?
  • Meine Refluxbeschwerden habe ich nicht angegeben, weil mir bei Antragstellung nicht bekannt war, das die einen GdB von 10 - 30 mit sich bringen. Ist ein Einspruch in dem Falle ratsam?

Altmann 24.03.2011 14:16

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo angela,
ich denke mal, dass du wegen dem Rezidiv wieder zwei Jahre bekommen
hast. Ansonsten wärst Du neu bzw. heruntergestuft worden. Ja da sind
die immer schnell. Ich weis jetzt aber nicht genau, wie lange die Heilungs-
bewährung bei Blase ist. aber kannst Dich ja mal schlau machen beim
Versorgungsamt. Denen kann man auch mailen, wenn du Glück hast bekommst
Du eine Nachricht oder Du gehst gleich persönlich hin, wirkt besser.
Gruss Altmann


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