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-   -   Bleibt der Urlaub nach längerer AU bestehen? (https://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=13886)

claudia8 18.08.2005 09:39

Bleibt der Urlaub nach längerer AU bestehen?
 
Hallo ihr Lieben,
mich würde interessieren, ob mein Urlaub für dieses Jahr bestehen bleibt (Angestellte), oder ob er nach einer gewissen Zeit verfällt? Ich beziehe seit 17.5. Krankengeld und bin seit 31.03.05 insgesamt krank. Ich denke spätestens ab Oktober wieder in die Arbeit gehen zu können.
Viele liebe Grüsse
Claudia

Barbara_vP 18.08.2005 10:50

AW: Bleibt der Urlaub nach längerer AU bestehen?
 
Hallo,
du hast ja dieses Jahr gearbeitet oder Lohn bezogen somit hast du auf deinen gesamten Urlaub.
Wenn du nach BAT bezahlst wirst, kannst du diesen auch mit ins nächste Jahr mitnehmen.
Also keine Sorge

Barbara

Thorax 18.08.2005 11:45

AW: Bleibt der Urlaub nach längerer AU bestehen?
 
Der Urlaub bleibt für dieses Jahr bestehen.

Hallo Barbara_Vp ;

Deine Antwort ist nur teilweise richtig.
Nach dem BAT (§ 47 Abs. 1) wie nach dem Bundesurlaubsgesetz ist, Urlaubsjahr gleich Kalenderjahr.

Das bedeutet der Urlaub kann insbesondere nach BAT nur dann übertragen werden, wenn der Urlaub geplant aber dann z. B. wegen Krankheit nicht genommen werden konnte.

War er zu Beginn des Urlaubsjahres also nicht geplant, kann es sein wenn der AG sich quer stellt, dass der Urlaub trotzdem am 31.12.2005 verfällt, wenn er bis dahin nicht genommen werden konnte.

Viele Grüße


Jürgen
(THORAX)

Ingrid.B 26.08.2005 17:07

AW: Bleibt der Urlaub nach längerer AU bestehen?
 
Hallo Jürgen,

soviel ich weiß, wird der Urlaub nach dem BAT bis einschließlich 30. April des darauffolgenden Jahres gewährt. Auch wenn er z.B. erst am 29.4. angetreten werden kann, verfällt er vorher nicht. So ist es jedenfalls in meinem Bundesland geregelt. Bei mir - Öffentlicher Dienst - war es im vergangenen Jahr so, dass er mir auf meinen Antrag hin sogar bis zum 15. September noch gut geschrieben wurde.

Viele Grüße

Ingrid

Barbara_vP 28.08.2005 20:09

AW: Bleibt der Urlaub nach längerer AU bestehen?
 
Hallo Ingrid
bei mir ist es auch so Zwar ist das Urlaubsjahr Kalenderjahr und man soll den Urlaub im laufenden Jahr verplanen.... Kann man aus Krankheitsgründen den Urlaub nicht antreten so ist er bis zum 30.4 anzutreten. Wenn weiterhin Krankheit besteht kann er bis zum 30.6, genommen werden. Nur mit Sondergenehmigung kann man ihn bis zum 30.9. antreten. So steht es im BAT.
Klar sollte der Urlaub im Kalenderjahr geplant werden, aber Krankheit kann man nicht einplanen.
Liebe Grüße
Barbara

claudia8 29.08.2005 09:14

AW: Bleibt der Urlaub nach längerer AU bestehen?
 
Hallo ihr Lieben,
ich wollte mich erstmal recht herzlich für Eure hilfreichen Antworten bedanken und noch anfügen, dass ich nicht im öffentlichen Dienst bin, sondern Angestellte in einem kleineren Betrieb.
Herzlichen Dank
Eure claudia


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