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12548125 14.02.2006 18:31

Dringender Infobedarf
 
Ich (42) stehe vor Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages (Traumjob).
Habe vor zwei Jahren eine Krebsoperation (Ovarialkarzinom) mit anschließender Chemo hinter mich gebracht, letzte Nachsorge war o.k.
Muss ich meinem künftigen Arbeitgeber Auskunft über meine Krebserkrankung geben? Oder dem Betriebsarzt bei einer Einstellungsuntersuchung? Darf der meine Krankenakten anfordern oder den Arbeitgeber informieren? Muss ich Auskunft geben, dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe? Am liebsten würde ich alles verschweigen, weil ich den Job so gerne hätte! Aber wenn gefragt wird????
Wer kann mir Infos geben oder war in einer ähnlichen Situation?
Wäre für Tips sehr dankbar.....

clara 15.02.2006 16:36

AW: Dringender Infobedarf
 
hallo,
soweit ich weiß musst du deine schwerbehinderung nicht angeben. du hast damit aber auch kein recht auf z.b. einen urlaubsmehranspruch auf grund der schwerbehinderung, verstärkter kündigungsschutz, usw.
wenn es der job ist, den du haben willst und du dich voll leistungsfähig fühlst, ich würde nichts sagen. die steuererleichterung bleibt dir ja eh noch.
gruß und viel erfolg!
clara

Chancy 15.02.2006 17:49

AW: Dringender Infobedarf
 
Hallo Numerus Anonymus,

vielleicht kannst du mal hier schauen :

http://www.inkanet.de/db/sozialrecht/schwerbehinderung/index.html

Etwas nach unten scrollen.


Du muß dir immer bewußt sein, daß du Nachsorgetermine wahrnehmen mußt - je nachdem alle 3 Monate und wenn du deine Schwerbehinderung nicht angibst verzichtest du automatisch auf deine 5 Tage Zusatzurlaub sowie den bevorzugten Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber wiederum muß keinen Behindertenquotenausgleich bezahlen, verzichtet aber auch auf Zuschüße für die Einstellung Schwerbehinderter.:rolleyes:

LG Chancy,
der immer ehrlich wäre.;)

MeckerFritzi 15.02.2006 22:26

AW: Dringender Infobedarf
 
Zitat:

Zitat von Chancy
Hallo Numerus Anonymus,

vielleicht kannst du mal hier schauen :

http://www.inkanet.de/db/sozialrecht/schwerbehinderung/index.html

Etwas nach unten scrollen.


Du muß dir immer bewußt sein, daß du Nachsorgetermine wahrnehmen mußt - je nachdem alle 3 Monate und wenn du deine Schwerbehinderung nicht angibst verzichtest du automatisch auf deine 5 Tage Zusatzurlaub sowie den bevorzugten Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber wiederum muß keinen Behindertenquotenausgleich bezahlen, verzichtet aber auch auf Zuschüße für die Einstellung Schwerbehinderter.:rolleyes:

LG Chancy,
der immer ehrlich wäre.;)

Guten Abend, es wäre unfair und ungesetzlich, einem Arbeitgeber seine Schwerbehinderung nicht anzuzeigen. Wofür hätte man sie dann? Es könnte auch Tätigkeiten geben, zu denen man mit einem GdB ab 50% nicht mehr geeignet wäre?
Hier handelt es sich nicht um einen Wohnungsmietvertrag, vergeßt das bitte nicht!

Norma 16.02.2006 01:51

AW: Dringender Infobedarf
 
Hallo MeckerFritzi,
erst Michaela und jetzt hier.
Es wäre sehr nett von dir, wenn du nicht immer nur rummeckern würdest. :boese:
Hier suchen Menschen Rat und Hilfe; auf Beiträge wie die deinen können sie gerne verzichten. :mad:

Ich greife nicht gerne Poster/innen an, aber deine Verhaltensweise ist nicht mehr hinnehmbar. :angry:

Norma

Chancy 16.02.2006 06:54

AW: Dringender Infobedarf
 
Zitat:

Guten Abend, es wäre unfair und ungesetzlich, einem Arbeitgeber seine Schwerbehinderung nicht anzuzeigen. Wofür hätte man sie dann? Es könnte auch Tätigkeiten geben, zu denen man mit einem GdB ab 50% nicht mehr geeignet wäre?
Hier handelt es sich nicht um einen Wohnungsmietvertrag, vergeßt das bitte nicht!
+

Hy Meckerfritzi,

hättest du meinen Link gelesen - wärst du besser informiert und würdest hier nicht so einen Unsinn schreiben. Dort sind Fallbeispiel, die die rechtliche Lage ganz gut erklären. Wir sind ja of nicht körperlich behindert , capito.

Gruß Chancy


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