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20.07.2001 17:34

Künstliche Befruchtung vor der Chemo. Kosten?
 
Hallo,
meine Frau und ich haben einen sehr starken Kinderwunsch. Bisher leider erfolglos. Im letzten Monat wurden meiner Frau zwei Lymphome entfernt, die Chemo sollte in wenigen Tagen beginnen. Nach dem uns eröffnet wurde, dass die Chemo Unfruchtbarkeit zur Folge haben kann, haben wir uns um eine künstliche Befruchtung bemüht. Zunächst gab die Krankenkasse wegen eines neuen Urteils "grünes Licht". Jetzt verweigert die Kasse die Kostenübernahme der Einlagerung. Weiß Jemand Rat?

24.07.2001 18:34

Künstliche Befruchtung vor der Chemo. Kosten?
 
Hallo Nicole,
vielen Dank für den Hinweis. Hatte die Seite schon im Internet gefunden, aber noch nicht die Zeit (den Mut?) dort anzurufen.
Liebe Grüße
Jörg

23.05.2002 16:36

Kind auch noch einer Hochdosischemotherapie
 
Ich bin vor 5 Jahren an einem hochmalignen Non-Hodgkin-Lymphom erkankt. Damals war ich 28. Ich bekam eine Hochdosis-Chemotherapie mit Stammzellrückführung und danach eine Bestrahlung des Brustraums.
Viel Hoffnung auf Kinder hat man mir nicht gemacht, Fakt war einfach dass sie recht wenig Ahnung haben was diese Terapien mit jungen Frauen so alles anrichten.
Am dem 23.09.2001 habe ich einen gesunden Sohn geboren, ganz ohne vorherige Behandlung...
Also nur Mut, was bei mir geklappt hat kann auch bei anderen klappen

24.05.2002 14:34

Künstliche Befruchtung vor der Chemo. Kosten?
 
Hallo Jeanette,
vielen Dank für die hoffnungsmachende Antwort und herzlichen Glückwunsch zur Geburt.
Wir haben uns zwischenzeitlich für die Künstliche Befruchtung entschieden. Die Chemo ist inzwischen ebenfalls erfolgreich beendet. Die Krankenkasse hat mit viel Nachdruck endlich die Kosten für die Künstliche Befruchtung mit Ausnahme der sog. Kyrokonservierung übernommen. Die Kostenübernahme der Kyrokonservierung wird nachhaltig von der Krankenkasse auch nach Widerspruch gegen ihren Bescheid abgelehnt. Wir klagen jetzt und sind eigentlich zuversichtlich, dass das Landessozialgericht unserer Rechtsauffassung folgen wird. Ich werde nach dem Urteil sicherlich entsprechende Hinweise an weitere Betroffene weiterleiten...

Gute Gesunderhaltung und eine gute Elternschaft
wünscht
Jörg


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