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Bartek 16.11.2006 16:54

Schwerbehinderung ohne Magen?
 
Hallo, ich grüße Euch,
Ich habe heute den Schwerbehindertenausweis mit 50 Grad der Behinderung bekommen. Unter Begründung wird angeführt: " Erkrankung des Magens in Heilungsbewährung". Ich habe aber keinen Magen und werde auch keinen mehr bekommen. Was soll dort noch heilen
Je nach Höhe des Behinderungsgrades wird vom Finanzamt eine Steuerermäßigung zugebilligt. Ich habe gehört, daß einige Versorgungsämter bei vollständiger Magenentfernung auch 80 Grad bewilligen.
Welche Erfahrungen habt Ihr?
Herzliche Grüße
Bartek

Billchen 16.11.2006 17:26

AW: Schwerbehinderung ohne Magen?
 
Hallo, also ich habe nach meiner Brustkrebserkrankung auch 50% bekommen ist wohl so Standard. Auch bei mit stand in Heilungsbewährung. Ich habe Wiederspruch eingelegt und nun 70 %. Ich würde an deiner Stelle auch mal mit einem Arzt dem du vertrauen kannst reden. Ich hatte davor schon 30% die das versorgungsamt einfach unter den Tisch fallen gelassen hat: Ich finde es eine Schweinerei das die uns Kranken auch noch mit solchen Sachen belasten, das man Wiederspsruch einlegen muss oder so. Ich finde wir sind doch schon gestraft genug mit unseren Erkrankungen. Lege auf jeden Fall Wiederspruch ein innerhalb von 6 Wochen nach Zugang deines Bescheides und warte mal ob dann nicht was passiert. Falls du noch Fragen hast schick mir eine PN
Liebe Grüsse und viel Erfolg
Lass dir nichts gefallen
Sybille

Gabi 16.11.2006 19:24

AW: Schwerbehinderung ohne Magen?
 
Hallo Bartek

Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 90 Grad
der Behinderung bekommen. Und hätte ich einen Einspruch
gemacht, sogar 100 %.

In der Bücherei gibt es Sozialbücher über die verschiedenen
Behinderungs-Grade.
Bei kompletter Magenentfernung 80%,Magenkrebs oder
Speiseröhrenkrebs ist auch sehr hoch, da musst du noch mal
nachlesen.
Aber oft muss man erst einmal einen Einspruch machen, sonst
ziehen sie eine Stufe ab.

Liebe Grüße Gabi

PS: Du musst sofort einen Einspruch machen ( 4 Wochen ),
sonst bleibst du die nächsten 5 Jahre bei 50% Behinderung.

vom alten stamm 16.11.2006 20:24

AW: Schwerbehinderung ohne Magen?
 
Hallo Bartek

Wir haben die Erfahrung gemacht das es wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist , mit welchem Grad der Behinderung man eingestuft wird .
Häufig liegt es auch im ermäßen des zuständigen Sachbearbeiters .

Ehrlich gesagt kann ich dieses durcheinander auch nicht nachvollziehen !
Ich hab übrigens gleich von Anfang an eine Einstufung von 80 % bekommen , Aber ich bin mir auch sicher dass sich das bei der nächsten Überprüfung mit Sicherheit ändern wird !

Es geht mir zwar gut und ich kann mit der Tatsache das ich keinen Magen mehr habe gut Leben !
Aber wieder bekommen ,tu ich ihn trotzdem nicht .


lieben Gruß Thomas ;) ;) ;)

magenlos29 16.11.2006 20:54

AW: Schwerbehinderung ohne Magen?
 
Hallo,

ich komme aus dem Bundesland Bayern, mir wurde der Magen auch komplett entfernt und die Milz. Ich habe damals alle meine Krankheitsberichte eingereicht und habe gleich 100% Behinderung bekommen.
Ich würde einen Einspruch schreiben.

LG Daniela

Witti 17.11.2006 03:24

AW: Schwerbehinderung ohne Magen?
 
Hallo Bartek,

Zitat:

Wir haben die Erfahrung gemacht das es wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist , mit welchem Grad der Behinderung man eingestuft wird .
Häufig liegt es auch im ermäßen des zuständigen Sachbearbeiters .
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass es sogar innerhalb eines Bundeslandes sehr unterschiedlich sein kann. Hier in Berlin werden wohl die Prozente erwürfelt.

Inzwischen habe ich 100% soogwie die Sonderzeichen g (gehbehindert) und b (Begleitung) und kann dadurch öffentliche Verkehrsmittel preiswerter nutzen ... wenn ich sie wegen der zugänglichkeit überhaupt nutzen kann. Allerdings hatte ich vor der Krebserkrankung ja auch schon einen Schwerbeschädigtenausweis wegen meiner chronischen Erkrankungen .. zuerst nur 30 % (da gab es noch kein Ausweis) nachdem Wiederspruch 50% hab dann einen Verschlechterungsantrag gestellt und bekamm 60% und jetzt nach der Magenentfernung 100 % das g und b kam dann als Verschlechterungsantrag nach der Diagnose mit den Metastasen. Was da als Grund Aufgelistet hat liest sich auch so ähnlich wie bei dir ... aber da legen die halt einfach ihre Standardtexte hin.

Übrigens gut ist wenn du einen Arzt deines Vertrauenens als Ansprechpartner nennst ... sämmtliche Beschwerden auflistest unter den du dauerhaft leidest ... damit sie sehen welche Einschränkungen du wirklich hast und wenn du diesen Wiederspruch durch einen Sozialarbeiter machen lässt ... z. B. im Krankenhaus (so hab ich es später gemacht) dass dich operiert hat oder beim VDK (musst du aber Mitglied werden) http://vdk.de.

Alles Liebe
Witti

sunshine30 17.11.2006 10:03

AW: Schwerbehinderung ohne Magen?
 
Hallo an alle..
jetzt muss ich ja nochmal nachfragen,bekomme ich als "nur Magenlose" ohne Krebserkrankung auch so viele Prozente bzw.was steht mir zu?? Die Sozialarbeiterin im Krankenhaus sagte mir,dass es nur so viel gäbe wenn man auch Krebs hätte,welches ich ja glücklicherweise nicht habe :prost: .
Ausserdem habe ich vom Versorgungsamt nun geschrieben bekommen,dass eine Beurteilung meiner Magen Op erst nach 6 Monaten mögliche wäre !! Wieso das denn ?? Denken die mir waechst in nem halben Jahr ein neuer Magen??? Is doch quatsch oder ???

Liebe Gruesse
Katja

Martin59 17.11.2006 11:53

AW: Schwerbehinderung ohne Magen?
 
http://www.waldeck-info.de/behindert...db-tabelle.htm

Moin Moin zusammen,

hab euch hier einmal einen Link eingefügt aus dem hervorgeht wieviel Prozente es unter welcher Voraussetzung gibt. Hoffe Ihr könnt damit etwas anfangen.

Liebe Grüße und weiterhin alles Gute

martin

sunshine30 17.11.2006 12:35

AW: Schwerbehinderung ohne Magen?
 
Hallo Martin,
also ich hab mir den Link grad mal angeschaut...aber nu weis ich noch weniger als vorher.Mit dem ganzen Beamtendeutsch weis doch kein Mensch was gemeint ist.Also zumindest ich halt nicht :sad: !!
Meien Fragen sind also immer noch offen :cry: !!
Vielleicht kanns mir ja nochmal einer in verstaendlicherer Weise berichten ;o)

Liebe Grüsse
Katja :winke:

Martin59 17.11.2006 15:36

AW: Schwerbehinderung ohne Magen?
 
Moin Moin sunshine,

hab mir den Link nun einmal genauer durchgelesen.....:rotier2: :rotenase: :rotenase: :rotenase:
wenn ich ehrlich bin würde ich ihn an deiner Stelle wohl auch nicht wirklich verstehen.Bei meiner Grunderkrankung war er hilfreich und deswegen hoffte ich das er das auch bei anderen Erkrankungen ist.

Tut mir Leid.

Werd mal schauen das ich etwas besseres finde.

Bis dahin alles Liebe

martin

elkeklein 17.11.2006 17:18

AW: Schwerbehinderung ohne Magen?
 
Hallo Bartek,
ich habe kurz nach der OP einen Grad der Behinderung von 100% bekommen, das war 1983. Und nach drei Jahren wurde ich heruntergestuft auf 80%. Diesen GdB habe ich heute noch, und mein Ausweis wird auch immer wieder verlängert.

Liebe Grüße
Elke

Dr@gon 20.11.2006 13:31

AW: Schwerbehinderung ohne Magen?
 
Wo kann man denn sowas beantragen? Ich habe ja auch keinen Magen mehr, allerdings keinen Magenkrebs gehabt. Ob ich da überhaupt berücksichtigt werde?

Na ja, vielleicht kann ja einer antworten :)

sunshine30 20.11.2006 14:22

AW: Schwerbehinderung ohne Magen?
 
Hi Martin,sorry dass ich heute erst antworte...schoen dass ich nicht alleine bin der es nicht genau versteht...dacht schon es liegt an mir :rotier2: !!
Kann ja alles sein ;) oder ???

Liebe Gruesse
Katja

Maike24 22.11.2006 16:28

AW: Schwerbehinderung ohne Magen?
 
Hallo Bartek,

Also ich bin ja ohne Magen auf gewachsen und hatte seit dem immer einen Behinderungsgrad von 80% und auch dieses Jahr wurde er wieder so wie immer verlängert obwohl mir es ohne Magen nicht schlecht geht.
Allerdings ist es bei mir so das ich im meinem behinderungsausweises keinerlei
Buchstaben hab das heißt ich habe keinerlei ermäßigung oder so weil ich ja so ganz gut klar komme.
So ist es zumindest bei mir!Und ich weis das sich das nie ändert deshalb solltest du dich vielleicht beim versorgungsamt noch mal erkundigen

Lg Maike

Bartek 22.11.2006 16:40

AW: Schwerbehinderung ohne Magen?
 
Ich bedanke mich herzlich für die Hinweise. Ich versuche es mit Widerspruch und werde Euch dann über das Ergebnis berichten.
LG
Bartek


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