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Claudia C. 31.05.2007 08:05

Ist es naiv, auf einen Schwerbehindertenausweis zu verzichten?
 
Guten Morgen Ihr Lieben,

zu diesem Thema habe ich mir noch keine allzu großen Gedanken gemacht, muss ich gestehen. bzw. wische ich es meist vom Tisch mit dem Einwand, dass ich mich doch gar nicht schwer behindert fühle...und frage mich nun, ob das vielleicht ein bisschen naiv gedacht ist?

Ich habe BET hinter mir, Erstdiagnose letztes Jahr, keine Metas.
Viele Prozente gäbe es wahrscheinlich gar nicht.

Aber was bringt es mir für Vorteile - und mit welchen Nachteilen muss ich rechnen? Ich möchte mich z.B. auch beruflich verändern, neu orientieren und stell mir vor, dass dann solch ein Ausweis eher nachteilig wirkt. Oder?
Welcher Arbeitgeber findet es schon toll, wenn er mehr Urlaub geben muss, der Kündigungsschutz straffer ist usw.

Hm, gebt mir bitte mal ein paar Impulse. Danke!

Liebe Grüße und einen schönen Tag

Claudia:winke:

Tilo 31.05.2007 08:50

AW: Ist es naiv, auf einen Schwerbehindertenausweis zu verzichten?
 
Hallo Claudia,

um auf Deine Frage zurück zu kommen, jepp es ist naiv... ;)

Wer sagt denn dass Du Deine Behinderung bei einem neuen Arbeitgeber angeben musst? Das ist Deine Entscheidung...

Ansonsten benötigst Du den Ausweis für die Steuer, warum sollte man sich den Freibetrag entgehen lassen, wo einen die Krankheit schon genug Geld kostet.
Der Ausweis ist noch ganz brauchbar für Ermäßigungen bei Eintritten. ;)

VG
Tilo

wisteria 31.05.2007 09:23

AW: Ist es naiv, auf einen Schwerbehindertenausweis zu verzichten?
 
Hallo Claudia,

Deine Überlegung ist überhaupt nicht naiv und sehr berechtigt.

Soviel ich weiß, muß man das dem Arbeitgeber auch mitteilen (auf Nachfrage sowieso). Wenn man beruflich neu Fuß fassen will, kann ich mir vorstellen, würde es sich eher negativ auswirken. Andererseits hat man natürlich auch Vorteile. Pauschal kann man das m. E. nicht antworten beantworten, sondern es gilt individuell anzuwägen. Ich würde mich erst mal bei Stellen informieren, die sie damit besser auskennen, z.b. Rehaberaterin, oder viele "KrebsVereine" bieten auch eine Sozialberatung an. Die werden bestimmt besser wissen, welche Gesichtspunkte zu bedenken sind.

Liebe Grüße

Wisteria

Tilo 31.05.2007 09:41

AW: Ist es naiv, auf einen Schwerbehindertenausweis zu verzichten?
 
Zitat:

Zitat von wisteria (Beitrag 418223)
Soviel ich weiß, muß man das dem Arbeitgeber auch mitteilen (auf Nachfrage sowieso).

Stimmt so nicht, als Arbeitnehmer ist man nur dann auskunftspflichtig, wenn die Behinderung für die auszuübende Tätigkeit von Bedeutung ist. Ansonsten geht dieses "Problem" den Arbeitgeber nichts an...

VG
Tilo

Megan1971 31.05.2007 09:56

AW: Ist es naiv, auf einen Schwerbehindertenausweis zu verzichten?
 
Hallo!

Ich hab was informatives zum Thema gefunden, denn da gibt es Unterschiede:

Zitat:

2. Der Schwerbehinderte auf Jobsuche
2.1. Gesundheitszustand
2.1.1. Grundsatz
Der Arbeitgeber hat nur dann ein Recht darauf, über bestehende Krankheiten bzw. frühere Erkrankungen des Arbeitnehmers Bescheid zu wissen, wenn wegen dieser Erkrankung die zukünftige Tätigkeit nicht (richtig) ausgeübt werden kann. Allerdings muss der Arbeitnehmer dies auch nur auf eine ausdrückliche Frage des Arbeitgebers mitteilen, also nicht von sich aus offenbaren (keine Bringschuld).

2.1.2. Die Erkrankung beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit nicht


ohne Nachfrage Eures Arbeitgebers braucht ihr nichts über die Krebserkrankung zu sagen, wenn ihr nicht wollt.

wenn der Arbeitgeber ausdrücklich fragt, ob ihr irgendeine Krankheit habt, antwortet mit einem schlichten "Nein". Denn noch mal: die Krebserkrankung ist für den Arbeitgeber irrelevant, wenn die Arbeitsleistung davon nicht beeinträchtigt wird. Diese Aussage ist erlaubt, der Arbeitgeber kann einem nicht kündigen, wenn er später doch etwas erfährt.

2.1.3. Die Erkrankung beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit


ohne Nachfrage des Arbeitgebers braucht Ihr die Krebserkrankung wiederum nicht mitzuteilen (keine Bringschuld).

wenn der Arbeitgeber ausdrücklich fragt, müsst ihr wahrheitsgemäss antworten.

2.1.4. Folge
Da aufgrund der Erkrankung regelmässig ein zeitlicher Bruch im Lebenslauf besteht, sollte man sich vor der Bewerbung eine plausible Erklärung hierzu ausdenken, falls dem Arbeitgeber dieser Bruch auffällt und er deswegen nachhakt. Denn man sollte unbedingt vermeiden, dass der Arbeitgeber auf die Idee kommt, nach evtl. Erkrankungen zu fragen.

2.2. Schwerbehinderteneigenschaft
2.2.1. Grundsatz
Die Einstufung "Schwerbehinderung" nach Krebserkrankung wird vom Versorgungsamt dem Arbeitnehmer zuerkannt, um ihn im Arbeitsleben einen sozialen Ausgleich zu schaffen. Diese Einstufung ist nur eine ""Eigenschaft" des Arbeitnehmers und unterscheidet sich damit von einer körperlichen Behinderung. Besteht eine körperliche Behinderung, also z.B. eine Bewegungseinschränkung, so gelten hierfür die Ausführungen zum Gesundheitszustand.

2.2.2. Es besteht folgendes Problem :

Kennt der potentielle Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft des Bewerbers, so wird er ihn möglicherweise nicht einstellen. Und deshalb ergeben sich für die Bewerbung / das Vorstellungsgespräch recht feinsinnige Unterschiede:

2.2.3. Fallbeispiel 1
Der potentielle Arbeitgeber fragt im Vorstellungsgespräch nicht von sich aus, ob der Bewerber schwerbehindert oder als Schwerbehindeter anerkannt ist: Hier gilt: Der Bewerber muss den Arbeitgeber nicht von sich aus über eine bestehende Schwerbehinderungseigenschaft aufklären, dass heisst, er braucht dies nicht von sich aus nicht im Vorstellungsgespräch mitzuteilen. Besonders die schriftliche Bewerbung sollte keinen Hinweis auf die Schwerbehinderungseingenschaft enthalten. D.h. aber auch, dass in diesem Fall die Krebserkrankung keinesfalls erwähnt werden sollte, denn der Arbeitgeber wird dann konkret nachhaken.

2.2.4. Fallbeispiel 2
Der potentielle Arbeitgeber fragt ausdrücklich nach einer bestehenden Schwerbehinderung oder einer bestehenden Anerkennung als Schwerbehinderter. Hier gilt: Der Bewerber muss wahrheitsgemäss antworten, denn der Arbeitgeber ist nach der Rechtsprechung berechtigt, diese Frage zu stellen. Allerdings muss in dieser Situation jeder Bewerber selbst entscheiden, wie er sich verhalten will: Als Folge einer wahrheitsgemässen Antwort ("Ja, ich habe eine Anerkennung als Schwerbehinderter") wird er/sie in den allermeisten Fällen den Job nicht bekommen. Als Folge einer unwahrheitsgemäflen Antwort mit folgendem Arbeitsbeginn und Unkenntnis des Arbeitgebers über die Schwerbehinderungseigenschaft ist alles in Ordnung. Allerdings kann der Arbeitnehmer von seinen Sonderrechten (z.B. 5 Tage Sonderurlaub) nicht gebrauch machen. Findet der Arbeitgeber später die Wahrheit heraus, kann er den Arbeitnehmer entlassen; der Schwerbehindertenschutz greift dann in aller Regel nicht, weil der Arbeitgeber den Arbeitgeber nicht belügen durfte. Aber auch wenn der Arbeitgeber die Wahrheit nicht kennt und dem Arbeitnehmer später - aus irgendeinem Grund - kündigt, kann sich der Arbeitnehmer dann nicht erfolgreich auf den besonderen Kündigungsschutz des Schwerbehindertengesetzes berufen

3. Situation bei bereits bestehendem Arbeitsverhältnis
3.1. Problematik
Hinsichtlich der Mitteilung der Anerkennung als Schwerbehinderter besteht rechtlich eine Art Grauzone. Ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber erst nach der Kündigung über seine Schwerbehinderung in Kenntnis setzt, hat dadurch keine Nachteile und den vollen Schutz durch die Kündigungsfrist. Zwar hat der Arbeitgeber natürlich ein Interesse an dieser Mitteilung, u.a. weil er - ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl - eine sog. Ausgleichsabgabe zahlen mufl, wenn er keinen schwerbehinderten Arbeitnehmer beschäftigt, auch der Arbeitnehmer hat natürlich ein Interesse daran, die Vergünstigungen nach dem Schwerbehindertengesetz (Zusatzurlaub etc.) in Anspruch zu nehmen

3.1.1. Das Arbeitsverhältnis besteht noch keine 6 Monate
In diesem Fall wäre es ratsam, kein Wort über die Schwerbehinderteneigenschaft zu verlieren; die Verzögerung der Mitteilung kann für den Arbeitnehmer an sich keine nachteiligen Folgen haben (wie gesagt: Grauzone)

3.1.2. Das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate
Dann kann man dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft mitteilen, wenn man möchte, schliefllich ergeben sich daraus ja Vorteile (Urlaub, Kündigungsschutz etc.) Hat der Arbeitgeber die Anerkennung schon bei der Einstellung gehabt (siehe "Der Schwerbehinderte auf Jobsuche"), dann sollte er hierbei sehr diplomatisch vorgehen, andernfalls könnte das Verhältnis zum Arbeitgeber gestört sein. Möchte der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft erst mal nicht mitteilen, so kann dies an sich keine nachteiligen Folgen für ihn haben (wie gesagt: Grauzone) Wichtig ist insoweit, dafl der Arbeitnehmer in diesem Falle weiterhin den besonderen Kündigungsschutz genieflt - allerdings mufl er, wenn ihm gekündigt wird, spätestens dann den Arbeitgeber von seiner Schwerbehinderung in Kenntnis setzen



Ist ein bisschen lang, aber ich denke da steht alles drin.

Liebe Grüsse
megan

Claudia C. 31.05.2007 10:20

AW: Ist es naiv, auf einen Schwerbehindertenausweis zu verzichten?
 
Hallo zusammen,

bin immer wieder freudig überrascht, wie schnell wir uns gegenseitig mit hilfreichen Ratschlägen und Meinungen zur Seite stehen. Vielen Dank für Eure Antworten!

Zitat:

Zitat von Tilo (Beitrag 418211)
...noch ganz brauchbar für Ermäßigungen bei Eintritten. ;)

Stimmt, läppert sich auch zusammen...:) Den Steuerfreibetrag werde ich wohl erst mal nicht ausschöpfen können, da ich vor der Diagnose reduziert gearbeitet habe (nach Elternzeit). Aber wenn ich einen echten Teilzeitjob finde, dann lohnt sich das schon.

Dorle & Megan, danke für den Link bzw. den Text!

Jetzt bin ich wirklich schlauer, denn ich dachte eben auch, dass man es immer angeben muss.

Liebe Grüße

Claudia :winke:

engel1968 31.05.2007 10:34

AW: Ist es naiv, auf einen Schwerbehindertenausweis zu verzichten?
 
Hallo Claudia,

der Grad der Behinderung wurde mit 50 bei mir durch das Versorgungsamt Köln festgestellt. Kein Lymphknotenbefall.

Diagnose: Januar 2007:
G2, cT2, pNO(sn 0/3);Ki 67 5%. Her2 neu Score O

Alles Liebe

Engel:winke:

Quilterin 31.05.2007 11:27

AW: Ist es naiv, auf einen Schwerbehindertenausweis zu verzichten?
 
Zitat:

Zitat von Claudia C. (Beitrag 418246)
Stimmt, läppert sich auch zusammen...:) Den Steuerfreibetrag werde ich wohl erst mal nicht ausschöpfen können, da ich vor der Diagnose reduziert gearbeitet habe (nach Elternzeit). Aber wenn ich einen echten Teilzeitjob finde, dann lohnt sich das schon.

bist du verheiratet? dann wäre der Freibetrag auch übertragbar :D

Pedi0815 31.05.2007 12:23

AW: Ist es naiv, auf einen Schwerbehindertenausweis zu verzichten?
 
Hallo Claudia,
der Schwerbehindertengrad beträgt immer 50% bei Brustkrebs, egal wie schlimm, für fünf Jahre. Bist Du bis dahin nicht erneut erkrankt - Gott möge das verhindern - wird die Schwerbehinderung wieder aufgehoben (so habe ich es erklärt bekommen). Ich habe diesen Ausweis auch kürzlich beantragt wegen des Steuerfreibetrages und der ggf. ermäßigten Eintritte. Bei Deinem Arbeitgeber brauchst Du nichts über den Ausweis sagen, es sei denn, Du möchtest von den zusätzlichen 5 Urlaubstagen Gebrauch machen und dem besonderen Kündigungsschutz.
Alles Liebe für Dich und herzliche Grüße aus Münster
Petra

DelphinHH 31.05.2007 12:38

AW: Ist es naiv, auf einen Schwerbehindertenausweis zu verzichten?
 
Zitat:

Zitat von Pedi0815 (Beitrag 418297)
der Schwerbehindertengrad beträgt immer 50% bei Brustkrebs, egal wie schlimm

Stimmt nicht ganz. Es sind meist 50%, sofern die Lymphknoten nicht befallen sind und keine Metastasen vorhanden. Mit Lymphknotenbefall (wie in meinem Fall) sind es 60%.

Viele Grüße
Alexandra

Wamper 31.05.2007 12:50

AW: Ist es naiv, auf einen Schwerbehindertenausweis zu verzichten?
 
Damit kein Gerücht aufkommt. Der Behindertengrad ist vom Tumorstadium abhängig. Die angegebenen 50% gelten für T1 und T2 Tumore ohne Lymphknotenbefall. Bei Lymphknotenbefall und T1 und T2 sind es 60%, bei ungünstigeren Tumorstadien mehr. Nach 5 Jahren und keiner Neuerkrankung wird der Behindertengrad runtergestuft (30% bei Verlust einer Brust, 40% bei Verlust beider Brüste).
Gruß Dorothea

Eli01 31.05.2007 13:20

AW: Ist es naiv, auf einen Schwerbehindertenausweis zu verzichten?
 
Hallo Ihr Lieben,
bei dem Behindertengrad gibt´s scheinbar wirklich Unterschiede, ich hab bei
T2 mit Lymphknotenbefall sogar 80% bekommen, keine Ahnung warum....
Aber ich denke auch, man sollte ihn auf jeden Fall mitnehmen. Es muss ja auch kein Nachteil am Arbeitsplatz sein, Arbeitgeber haben auch Vorteile, wenn sie Schwerbehinderte beschäftigen. Außer dem Steuervorteil gibt´s noch 5 Urlaubstage mehr, man kann sich von GEZ-Gebühren und KfZ-Steuer befreien lassen, das sind doch einige Vorteile, finde ich.
Nur Mut,
Eli

Vanilla 31.05.2007 13:35

AW: Ist es naiv, auf einen Schwerbehindertenausweis zu verzichten?
 
Hallo Claudia,

ich habe nach Ablatio, T2 (mit Lymphknotenbefall) sogar 90% bekommen. Habe allerdings bei der Beantragung auch meine Bandscheiben-OP mit angegeben, die auch berücksichtigt wurde. Zu wieviel Prozent weiß ich leider nicht.

Der Schwerbehindertenausweis hat außerdem noch den Vorteil, dass ich 5 Abminderungsstunden pro Woche habe. Heißt, ich muß sie nicht arbeiten, bekomme sie aber bezahlt. Das ist schon eine riesige Erleichterung. Gibt es, soviel ich weiß, auch ab 50%.

Da ich im öffentlichen Dienst arbeite, bedeutet der Ausweis wohl auch noch in kleines Stück Sicherheit mehr.

Alles Gute für dich!

Vanilla

Steffi S. 31.05.2007 16:05

AW: Ist es naiv, auf einen Schwerbehindertenausweis zu verzichten?
 
Hallo Claudia,

ich hatte zwar keinen Brustkrebs, sondern ein Zervixkarzinom. Auch ich stand vor der Entscheidung, den Ausweis zu beantragen oder nicht. Ich entschied mich dann dafuer. Mir wurden vorerst 2 Jahre 50% bewilligt.

Spaeter kam dann das gleiche Problem, wie bei Dir, ich wollte mich beruflich veraendern. Ich bin immer mit einem komischen Gefuehl in ein Vorstellungsgespraech gegangen, das hat mich wirklich gehemmt. Einmal erhielt ich auf eine meiner Bewerbungen noch vor dem Vorstellungsgespraech einen Personalfragebogen zugesandt, den ich ausfuellen sollte. Und da standen dann Fragen zur Schwerbehinderung.

Nach 2 Jahren habe ich keine Verlaengerung mehr beantragt und jetzt habe ich einen neuen Job. Der neue Arbeitgeber hat uebrigens nicht nachgefragt.

Also, wenn Du Du Dich beruflich veraendern moechtest, solltest Du es Dir gut ueberlegen.

LG Steffi

sonnenstrahl 31.05.2007 20:42

AW: Ist es naiv, auf einen Schwerbehindertenausweis zu verzichten?
 
Hallo Claudia,

ich kann mich Tilo anschließen, der Schwerbehindertenausweis ist gut für die Ermäßigung von Eintritten und für die Steuer, für den Kündigungsschutz ist er nur auf dem Papier gut. Ich selber hatte hier schon mal berichtet, wie es mir ergangen ist, wurde aus "betriebsbedingten Gründen" gekündigt und das Integrationsamt hat dem zugestimmt. Soviel zum Thema Kündigungsschutz.
Habe jetzt einen neuen Job und von meiner Erkrrankung nix gesagt.

Liebe Grüße Anett


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