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NTH 15.04.2009 08:29

Angemessene GOÄ Ziffer bei Ganzkörperhyperthermie
 
Hallo,

meine Krankenversicherung hat einen Anspruch auf Kostenerstattung von Ganzkörperhyperthermien bestätigt.
Für diese Hyperthermie gibt es aber wohl keine eigene GOÄ Ziffer.

Nun sieht der Behandler die Ziffer 5851 (Ganzkörperbestrahlung vor Knochenmarktransplantation) mit 402,18 € als massgeblich.
Die private Krankenversicherung möchte die Ziffer 5854 (Tiefenhyperthermie) mit 145,15 € ansetzen.

Mich würde interessieren, welche Ziffern bei anderen Patienten angesetzt werden.

Gespannte Grüße
Nicole

www 16.04.2009 22:25

AW: Angemessene GOÄ Ziffer bei Ganzkörperhyperthermie
 
Welche ist denn bei Dir vorgesehen ? Die moderate oder die extreme GKH ?

Die moderate Ganzkörperhyperthermie wird idR nach GOÄ 5853 (116,57 €) abgerechnet.
Die lokoregionale Hyperthermie wird idR nach GOÄ 5854 (145,14 €) abgerechnet.
Dazu kommen die Kosten für Nebenleistungen.

Wie die extreme Ganzkörperhyperthermie (41,5° bis 42°) abgerechnet wird, weiss ich nicht, aber die von Dir aufgeführten Kosten von rund 400 Euro könnten da passen. Aber das weiss sicher jemand anderer.

NTH 19.04.2009 11:37

AW: Angemessene GOÄ Ziffer bei Ganzkörperhyperthermie
 
Hallo Silleke,

es geht hier um Moment um die Frage, welche GOÄ Ziffer für die Ganzkörperhyperthermie in Frage kommt, da es eben keine passende gibt.
Die Krankenversicherung sieht das im Moment anders als mein Arzt.

Da ja praktisch ich mit einer Differenz belastet bleiben würde, interessiert es mich einfach, welche Kosten bei anderen abgerechnet werde, um einfach ein Gefühl dafür zu bekommen, was angemessen ist.

Ich übernehme die Differenz gerne, wenn die 5851 einfach für den Aufwand nicht angemessen ist. Sollten 400 € zu viel sein, werde ich die sicher nicht zahlen ....

Vielleicht findet sich ja noch jemand, der konkret was sagen kann.
Es handelt sich hier um die moderate Therapie bis 41 Grad. Die andere kann ja nur im KH unter Intensivbedingungen und mit Narkose durchgeführt werden.

Lieben Gruß
Nicole


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