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wattewuschel 11.11.2009 14:00

Arbeitsunfähigkeit nach AHB
 
Hallo,

ich werde zum 3.12.09 eine AHB beginnen. Bis dahin beziehe ich Krankengeld und bin arbeitsunfähig (vom Hausarzt bescheinigt).

Die AHB werde ich wohl am 23.12. abschließen (eigentlich 24.12., aber da haben wir eine Reise vor und deshalb muss ich schon am 23.12. nach Hause). Ich gehe ganz stark davon aus, dass ich als arbeitsfähig aus der AHB entlassen werde. Was für Konsequenzen hat das? Bin ich damit automatisch "gesund geschrieben" und muss am 24.12. wieder arbeiten (oder Urlaub nehmen)? Oder ist die Entlassungsbescheinigung aus der AHB nur eine Empfehlung und der Hausarzt kann mich dann entweder
-weiter krankschreiben (auf dem Auszahlschein an die KK noch arbeitsunfähig ankreuzen) oder
-gesund schreiben?

Die Abschlussuntersuchungen beim Onkologen habe ich nämlich erst am 28.12.09 (CT und Ultraschall, dazu müsste ich sowieso krankgeschrieben werden, wenn ich da nen halben Tag beim Arzt hocke) bzw. am 04.01.10 das entgültige Gespräch mit Auswertung der Bilder.
Frühere Termine waren nicht möglich, da man nach Bestrahlung 6 Wochen mit dem Abschluss-CT warten sollte und diese Termine mitte Dezember durch die AHB unmöglich gemacht wurden.

Ich sehe meine Behandlung also frühestens am 4.1.2010 abgeschlossen und würde danach wieder arbeiten gehen. Mein Hausarzt macht das garantiert auch mit, mich zum 5.1.2010 gesund zu schreiben.

Erschwerend dazu kommt, dass ich unmöglich am 24.12. (also am nächsten Tag nach Entlassung aus AHB) zum Hausarzt gehen kann, der hat bestimmt sowieso nicht auf, außerdem befinden wir uns da auf Reisen. Nun könnte mir mein Hausarzt vor Beginn der AHB einen Auszahlschein Krankengeld vordatieren auf 23.12., mich damit weiter arbeitsunfähig schreiben und zum 4.1.2010 wieder bestellen, um mich gesund zu schreiben.

Ich kriege für die Zeit der AHB Übergangsgeld, kriege ich für die Krankschreibung danach wieder Krankengeld?

Nicht falsch verstehen: ich will nicht auf Krankenkassenkosten länger Urlaub machen, ich nehm auch selbst Urlaub. Aber ich will nix falsch machen und wenn ich erst in der AHB bin, kann ich mich kaum noch darum kümmern, also muss ich es jetzt tun.

Alles sehr :huh:

wattewuschel 11.11.2009 16:49

AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
 
Also im Moment habe ich folgenden Plan:

Entweder gehe ich am 23.12. noch zum Hausarzt (falls das zeitlich möglich ist) und lass mich bis 4.1. krank schreiben oder ich lass mir vom dem etwas vordatieren und schicke es am 23.12. erst ab.

:undecided

Zitronengras 11.11.2009 18:55

AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
 
Normalerweise wird man aus der AHB so entlassen, wie man gekommn ist: arbeitsunfähig. Den meisten wird empfohlen, nicht sofort wieder arbeiten zu gehen, damit der Erholungseffekt der Kur länger hält. Nach der Kur also zum Arzt und weiter krank schreiben lassen. Für die Zeit der Kur bekommst Du von denen eine Bescheinigung als Nachweis, von wann bis wann Du dagewesen bist. Eine Kopie davon reichst Du Deinem AG ein.

Während der Kur bekommst Du Übergangsgeld. Und jetzt bitte Achtung: wenn Du zwei Wochen nach der AHB oder früher wieder arbeitest und eine Wiedereingliederung (Hamburger Modell) machst, bekommst Du bis zum Ende der Wiedereingliederung das Übergangsgeld. Bei mri wären das nochmal ca. 500 Euro weniger als das Krankengeld gewesen. Wenn Du später als zwei Wochen nach der AHB mit der Wiedereingliederung anfängst, bekommst Du wieder KRankengeld (bis die 78 Wochen insgesamt voll sind). Also ein zweiter Grund, nicht sofort wieder arbeiten zu gehen.

Ich habe übrigens 7 Wochen nach der AHB mit der Wiedereingliederung angefangen und ich brauchte diese Zeit auch.

Bitte keine falsche Bescheidenheit an den Tag legen, das dankt Dir niemand und jde Krebserkrankung bringt schon geng Schlimmes mit sich! Bitte in Ruhe gesund werden!

wattewuschel 11.11.2009 19:38

AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
 
Danke für den Hinweis.

Hamburger Modell mach ich nicht, ich geh entweder ganz arbeiten oder gar nicht - mir gehts im Prinzip sehr gut und wenn ich schon arbeite, dann auch für mein volles Gehalt und nicht fürs Krankengeld. Ich hab mich meinem AG ab 5.1. bereit gemeldet. Nun hab ich noch 24 Tage Resturlaub aus 2009, da soll mein Chef entscheiden, ob ich die komplett nehmen oder auszahlen lassen soll (oder teils teils).

Wenn Weihnachten nicht da mit reinspielen würde, wärs einfacher.

lg
watte

Heino* 11.11.2009 23:25

AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
 
Hallo Wattewuschel,

ich habe für solche Tage wie den Übergang über das Ende der Kur und Weihnachten Urlaub genommen, weil das finanziell von Vorteil ist (und die 78-Wochen-Frist streckt). Urlaub auszahlen habe ich versucht zu vermeiden, denn man braucht doch die Erholungszeit. Statt Wiedereingliederung mit finanziellen Einbußen habe ich mit meinem Arbeitgeber vereinbart, den Rest-Urlaub zu nutzen, ein halbes Jahr mit einer 4-Tage-Woche mich zu schonen, ohne finanziell zurückstecken zu müssen. Ich habe solange immer Mittwochs Urlaub genommen. Ich fand das sehr angenehm, so wieder langsam auf Leistung zu kommen.

Dir wünsche ich gute Erholung bei der AHB, LG Heino

dreisteine 12.11.2009 08:11

AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
 
Hallo Heino
Werde auch nach AHB Ende ( 22.12 ) erst mal bis Ende des Jahres Urlaub nehmen, ist so abgesprochen.
Aber die Idee nur eine 4 Tage Woche zu machen ist super, danke
Gr. Marion

Zitronengras 12.11.2009 16:07

AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
 
ICh mache nach der Wiedereingliederung auch erstmal eine 4-Tage-Woche, habe Anfang 2010 nämlich dann ingesamt noch über 70 Urlaubstage :D

wattewuschel 12.11.2009 19:59

AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
 
die 78 wochen erreiche ich hoffentlich nicht.
wieso nehmt ihr nach der ahb urlaub, ist man denn da automatisch gesund geschrieben? oder habt ihr euch nicht krank schreiben lassen danach (warum nicht: hat der hausarzt nicht mitgemacht?)?.

ich wollte mich ja nach der kur weiter krankschreiben lassen, aber am ende geht das gar nicht?

klar brauch ich erholung, aber ich hab ja auch 30 tage urlaub in 2010 und irgendwann muss ich auch mal wieder arbeiten...

Heino* 12.11.2009 21:59

AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
 
Hallo Wattewuschel,

Krankengeld ist doch deulich weniger, als das normale Gehalt, das auch bei Urlaub gezahlt wird. Insbesondere, wenn man mehr als die Bemessungsgrenze verdient, ist das doch ein erheblicher Unterschied.

LG, Heino

Zitronengras 13.11.2009 09:08

AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
 
Zitat:

Zitat von wattewuschel (Beitrag 811030)
ich wollte mich ja nach der kur weiter krankschreiben lassen, aber am ende geht das gar nicht?

Häh? Wieso sollte das nicht gehen? Kann ja jeder selbst entscheiden, wie und wann er/sie wieder einsteigen möchte. Die meisten kommen, wie schon gesagt, arbeitsunfähig aus der AHB. Wer noch Erholung braucht aber nicht mehr die finanziellen Einbußen und Kranken- oder Übergangsgeld tragen kann oder will, der muss eben Urlaub nehmen.

wattewuschel 13.11.2009 11:22

AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
 
ach so, das geld. na ich kann mit meinem krankengeld gut leben und auf 2 wochen mehr oder weniger kommts net an. dann lieber mehr freizeit, wenn ich den urlaub für später aufhebe.

Galaxy 13.11.2009 11:41

AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
 
Hallo Wattewuschel, hallo Heino,

habe gestern mit meiner KK gesprochen wegen Krankengeldauszahlung, dabei habe ich erfahren, daß man während der AHB Übergangsgeld bekommt. Es wird auf jeden Fall weniger als Krankengeld. Ich sollte mit der Arge in Bochum sprechen, habe ich auch gemacht. Das Übergangsgeld ist ca. 68 % von der
Krankengeldberechnung. Es wird die " Verpflegung in der AHB oder Reha mit angerechnet"!!!:eek: Man soll es nicht glauben.... Die laufenden Kosten zu Hause bleiben, zusätzlich braucht man ja auch ein bischen Taschengeld.

Ich würde auch lieber Urlaub nehmen, aber mein Chef hat vorgezogen mich im Oktober mit sofortiger Wirkung zu Kündigen.:twak: Ich habe darauf hin Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Keine guten Aussichten für eine erholsame Reha.

LG. Galaxy

Zitronengras 13.11.2009 12:09

AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
 
Ja, das mit dem Übergangsgeld stimmt. Bei mir waren das ca. 850 Euro für 3 Wochen (im Vergleich zu 1500 Euro Krankengeld für 4 Wochen). Es ist wirklich sehr viel weniger. Aber man gibt tendenziell in der AHB ja auch weniger aus wg. der Vollverpflegung. Nur wissen das eben viele nicht, dass man bis zum Ende Wiedereingliederung das z.T. doch sehr geringe Übergangsgeld bekommt, wenn man zwei Wochen oder früher nach der AHB damit beginnt. Meine KK hat mich in der Kur angerufen, die Sachbearbeiterin war hoch erfreut als sie hörte, dass ich eine Wiedereingliederung machen will und meinte dann, ich könnte das doch noch von der AHB aus regeln, damit ich dann SOFORT nach AHB damit anfangen kann. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt :D

T1000 14.11.2009 10:14

AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
 
Zitat:

Zitat von Zitronengras (Beitrag 810554)
Während der Kur bekommst Du Übergangsgeld. Und jetzt bitte Achtung: wenn Du zwei Wochen nach der AHB oder früher wieder arbeitest und eine Wiedereingliederung (Hamburger Modell) machst, bekommst Du bis zum Ende der Wiedereingliederung das Übergangsgeld. Bei mri wären das nochmal ca. 500 Euro weniger als das Krankengeld gewesen. Wenn Du später als zwei Wochen nach der AHB mit der Wiedereingliederung anfängst, bekommst Du wieder KRankengeld (bis die 78 Wochen insgesamt voll sind). Also ein zweiter Grund, nicht sofort wieder arbeiten zu gehen.

Wird während der Reha immer nur das Übergangsgeld gezahlt (zahlt das eigentlich die KK?) oder gibt es auch die Möglichkeit dass weiterhin Krankengeld während der Reha gezahlt wird? In meinem Fall wäre es keine AHB weil zwischen dem letzten Klinikaufenthalt und Beginn der Reha 4 - ca.6 Wochen liegen. Das macht doch einen Unterschied, oder bin ich da falsch informiert? Das heisst doch dann nicht mehr AHB sondern Kur? :huh:

Danke im voraus für die Antworten!

Zitronengras 14.11.2009 12:09

AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
 
Während einer AHB wird immer Übergangsgeld gezahlt, in NRW regelt das die Arge für Krebsbekämpfung, wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht, ich glaub, da ist die Rentenversicherung Bund zuständig.

Wenn es keine AHB mehr ist, dann ist es die 1. Reha. Wie es dann aussieht, weiß ich nicht.

Nach Krebs hat man Anspruch auf eine AHB und dann im 1. Jahr noch eine Reha. Wenn man keine AHB macht, bekommt man nur die 1. Reha. Es macht also Sinn, eine AHB zu machen, weil man dann im 1. Jahr zweimal fahren darf.


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