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Brigitte2 23.08.2010 06:45

Haushalthilfe bei metastasierendem Krebs
 
Hallo,

ich habe eben eine Info bekommen, die vielleicht einige Frauen interessiert:

Beantragung Haushaltshilfe bei chronischer Erkrankung zeitlich unbefristet

– Kinder unter 12 Jahren leben im Haushalt-

Frage im Formblatt:
Liegt ein nicht besserungsfähiger Dauerzustand vor?
Ja darf dort nicht stehen, will der Mediziner aber immer schreiben!

Ärzte können mir gutem Gewissen Nein ankreuzen

Begründung :
Solange die Patientin Chemo (I.V. & oder Oral) sowie Antikörper und weitere Medikamente bekommt.
- Schmerztherapie alleine ist nicht ausreichend- kann diese Begründung angewandt werden.
Denn durch die Gabe der Medikamente besteht, wenn ja vielleicht auch nur theoretisch die Chance,
das sich der Zustand wie auch immer noch verändern kann. Auskunft und Beschluss der TKK Bremen.


Damit bezahlt die TKK die Haushaltshilfe weiterhin auf unbestimmte Zeit; bis zum einstellen der Therapie
oder wenn die Kinder älter als 12 Jahre, sind in voller Höhe.


LG
Brigitte

HeikoJ 23.08.2010 09:44

AW: Haushalthilfe bei metastasierendem Krebs
 
Hallo Brigitte2,
aber das gilt doch bestimmt für alleinerziehende Mütter oder?
Gruß
HEIKO

wolfgang46 23.08.2010 15:48

AW: Haushalthilfe bei metastasierendem Krebs
 
Zitate aus dem Beratungsblatt.

"Damit die .... sich an den Kosten für die Haushaltshilfe beteiligen kann,
  • müssen Sie das vorher bei der .... beantragen. Die dafür nötigen Formulare erhalten Sie in jeder Geschäftsstelle Formulare
  • muss im Haushalt ein Kind leben, dass be Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (die gesetzliche Altersgrenze ist das zwölfte Lebensjahr), oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist (Ausnahme bei normal verlaufender Schwangerschaft oder Entbindung)
  • darf niemand in Ihrem Haushalt leben, der die nötigen Aufgaben übernehmen kann. An Wochenenden ist dies in der Regel nur bei Alleinstehenden der Fall.


Ende des Zitats

Hier scheint mir der letzte Satz der wichtige zu sein.
Bedeutet für mich, dass in der Regel der Partner während der Woche arbeiten muss und nicht als Hilfe zur Verfügung steht.


Das Zitat ist vaus den Merkblättern meiner Krankenkasse zitiert, für Andere gilt glaube ich die Grenze bei 12 Jahren.

Alles Liebe für Euch
Wolfgang


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