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-   -   Wiedereingliederung ist kein Arbeitsverhältnis, Anspruch auf ALG I besteht! (https://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=47382)

Binie 26.08.2010 11:25

Wiedereingliederung ist kein Arbeitsverhältnis, Anspruch auf ALG I besteht!
 
Bevor sich hier wieder jemand vom AAmt einen Bätren aufbinden lassen muss, wie wir:

http://www.sozialrecht-leipzig.de/node/67

Entscheidung des BSG: http://juris.bundessozialgericht.de/...23&pos=3&anz=8

Es besteht also nach der Aussteuerung der KK auch für die Zeit der Wiedereingliederung ein Anspruch auf ALG I, auch wenn man über 15 h / Woche arbeiten geht.


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