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-   -   Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber? (https://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=47680)

Binie 15.09.2010 10:41

Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?
 
ich weiß ich habs hier irgendwo gelesen, dass dies möglich ist. Wer weiß was darüber?

Hat man das Recht ein Gutachten anzufordern, schließlich geht es ja dabei um den Körper des zu Begutachtenden. Ich würde denken, man hat ein Recht darauf, seine eigenen Unterlagen einzusehen.

Elisabethh.1900 15.09.2010 10:48

AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?
 
Liebe Binie!

Der behandelnde Arzt kann, das schriftliche Einverständnis Deines Mannes vorausgesucht, bei der DRV ein Exemplar des Gutachtens besorgen. Die Bestimmungen sind sehr streng. Hier muss jedesmal das Einverständnis des Patienten eingeholt werden. So darf z.B. der Hausarzt das Schriftstück nicht an den Onkologen weitergeben.

Tschüß!

Elisabethh.

Binie 15.09.2010 10:58

AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?
 
Danke, darum werden wir uns unverzüglich kümmern bei der HA. Termin ist ja erst am Montag.

Kann ich zur Begutachtung als Zeugin mit, weißt du da was?

Elisabethh.1900 15.09.2010 11:04

AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?
 
Liebe Binie, ich habe einen Link gefunden, ob er Deine Frage beantwortet, weiß ich leider nicht.

Schaue mal bitte hier in den ersten Abschnitt:http://www.medsach.de/gentner.dll?AI...02745ECCA1602A

Leider ist der gesamte Artikel nicht kostenfrei zu bekommen.

Elisabethh.

Binie 15.09.2010 11:10

AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?
 
Du bist ja so ein Schtz, danke :knuddel:

Ich druck mir aus und such mir den leitfaden der dort genannt ist und den § aus dem GG raus. Danke.

Elisabethh.1900 15.09.2010 11:12

AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?
 
Liebe Sabine, habe noch ein bißchen gesucht, vielleicht hilft Dir auch dieser Beitrag weiter?

Die URL lautet:http://www.compliancemagazin.de/gese...tag150708.html

Elisabethh.

Binie 15.09.2010 13:05

AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?
 
Tadaaaa:

Das Landesozialgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Beschluss vom 23. Februar 2006 festgestellt, dass der generelle Ausschluss eines Rechtsanwaltes von Untersuchung eines Klägers durch ein vom Gericht bestellten ärztlichen Sachverständigen mit den Grundsätzen der Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme und des fairen Verfahrens unvereinbar ist, wenn der Kläger die Anwesenheit seines Anwalts oder einer anderen Vertrauensperson wünscht. Sollte insoweit der Sachverständige ausführen, dass er nun nicht in der Lage sei, das Gutachten zu erstellen, da es an der notwendigen Vertrauensbasis fehle, so spricht dies eher dafür, den Sachverständigen wegen mangelnder Objektivität vom Verfahren auszuschließen (Az.: L 4 B 33/06 SB)

Binie 21.09.2010 13:44

AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?
 
........................................und ich durfte/musste mit rein, auch wenn der Gutachter nicht sonderlich begeistert war. :grin:


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