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Hoppie1 04.01.2011 17:33

EU-Rente und Aufhebungsvertrag
 
Hallo!
Ich habe da mal 2 Fragen an euch,wäre schön wenn einer diese Beantworten könnte:)
Ich habe im Dezember letzten Jahres mein Rentenbescheid über die unbefristete volle Erwerbsminderung bekommen.
Keine 2 Wochen später bekamm ich von meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zugeschickt in dem unter anderen stand das ich auf sämtliche Forderungen verzichten möge.Ach ja nur zur Info,ich habe einen Schwerbehindertenausweis. Nun zu meinen Fragen.
1. Ist der Aufhebungsvertrag rechtens?
2.Ich habe im letzten Jahr keinen Urlaub nehmen können,somit habe ich noch ein Anspruch von 37 Tagen.Was passiert damit? Verfällt dieser oder muß/kann mir mein "noch" Arbeitgeber diesen auszahlen?

Danke für eure Mühe,Hoppie

Speedy Schneller 04.01.2011 17:55

AW: EU-Rente und Aufhebungsvertrag
 
Hallo Hoppie,
ersteinmal ein schönes neues, freundliches Jahr.
So wie Du schreibst, bist Du jetzt in Rente.
Aber einen Aufhebungsvertrag, mit der Klausel auf alles zu verzichten, mußt Du nicht unterschreiben.
Du solltest Deine Restforderungen schriftlich als Einschreiben bei Deinem Arbeitgeber einfordern.
Evtl. mußt Du bei den Urlaubsansprüchen etwas heruntergehen - aber nicht ganz verzichten!
Wünsche Dir viel Glück, dass Du ohne Anwalt Dein Recht bekommst.
LG Speedy

Elisabethh.1900 05.01.2011 15:07

AW: EU-Rente und Aufhebungsvertrag
 
Liebe Hoppie!

Zitat:

Ich habe im letzten Jahr keinen Urlaub nehmen können,somit habe ich noch ein Anspruch von 37 Tagen.Was passiert damit? Verfällt dieser oder muß/kann mir mein "noch" Arbeitgeber diesen auszahlen
?

Zu dieser Problematik hat es im vergangenen Jahr ein Urteil eines Europäischen Gerichts gegeben, welches auch in Deutschland angewendet werden muss!

Hier ist dazu ein Link:http://www.anwalt.de/rechtstipps/url...it_003104.html

Vielleicht hast Du die Möglichkeit, Dich bei der Gewerkschaft beraten zu lassen?

Tschüß!

Elisabethh.

Sousha 28.01.2011 20:07

AW: EU-Rente und Aufhebungsvertrag
 
Hallo Hoppie,

bezüglich des Urlaubsanspruchs weiß ich aus eigener Erfahrung, dass er seit Januar 2009 (Urteil des EGH) im Krankheitsfall nicht mehr verfällt und ausbezahlt werden muss. Es müssen mindestens 20 Tage ausbezahlt werden, ob mehr gezahlt wird ist Verhandlungssache.

Für Deine andere Frage würde ich mich mal beim VdK oder dem Betriebsrat erkundigen.

Ich wünsche Dir alles Gute

Andrea


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