Krebs-Kompass-Forum seit 1997

Krebs-Kompass-Forum seit 1997 (https://www.krebs-kompass.de/index.php)
-   Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.) (https://www.krebs-kompass.de/forumdisplay.php?f=51)
-   -   Gdb 50% Urlaubsanspruch (https://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=50821)

Hansibansi 15.04.2011 08:56

Gdb 50% Urlaubsanspruch
 
Hallo Ihr, ich habe mal eine Frage und hoffe, dass hier jemand bescheid weiss.

Seit 08.03.2010 habe ich GdB 50%, ursprünglich gültig bis 03.2011, dann verlängert bis 03.2012. Von März 2010 bis Februar 2011 war ich, wegen Brustkrebs und Behandlungen, krankgeschrieben, und seit 01.03.2011 bin ich in der Widereingliederung., die wohl noch bis Mitte, Ende Mai dauern wird.

Gestern habe ich festgestellt, dass die Personalbuchhaltung mir nur 30 Tage Urlaubsanspruch berechnet, und als ich da nach gefragt habe wurde mir gesagt, dass ich die 5 "Sonderurlaubstage" erst dann angerechnet bekomme wenn ich "wieder auf der Gehaltsabrechnung bin".

Dann wurde mir gesagt, dass mir 2010 auch nur 30 Tage berechnet wurden, weil die Buchhaltung nicht wusste, dass ich GdB 50%, was natürlich nicht stimmt. 2010 wurde mir der Urlaub ausgezahlt, da ich ja krank war. Meine Frage ist, hatte ich trotzdem Anspruch auf die 5 extra Tage, oder ist das anders weil ich krankgeschrieben war? Ausserdem frage ich mich ob da was verechnet wird, da ich ja erst ab März GdB hatte?

Danke, danke, danke!

silverlady 15.04.2011 09:09

AW: Gdb 50% Urlaubsanspruch
 
hallo Hansibansi

ein kleines bischen helfen kann ich dir vielleicht.

Die 5 Tage Urlaub gleten für das ganze Jahr. Du musst also 5 : 12 x 10 rechnen um die Anspruch für das letzte Jahr ausrechnen zu können.

Ich würde danach bei der Lohnbuchhaltung nachfragen, es kann aber sein das es dir nicht nachgezahlt werden kann, da du ja rein rechnerisch den Urlaub nicht verbrauchen konntest. Alternativ rufe bei der Gewerkschaft oder beim Sozialverband an, die können dir auch Auskunft geben.

In einem relativ neuen Urteil wurde bei Langzeitkranken nur der gesetzliche Mindesturlaub ausgezahlt werden musste.
Deswegen wäre mein erster Weg zur Gewerkschaft oder zum Lohnbüro.

Ich hoffe, ich konnte dir ein paar Fragen beantworten

silverlady

tinka12 29.04.2011 07:26

AW: Gdb 50% Urlaubsanspruch
 
Hallo Hansibansi,

fragt am besten Dein zuständiges Integrationsamt... die sind dafür da, Dir bei sowas zu helfen.

Alles Gute
tinka


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:23 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Copyright © 1997-2025 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.