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-   -   bei EU-Rente Arbeitsplatz weg? (https://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=54718)

Phinchen 17.03.2012 00:01

bei EU-Rente Arbeitsplatz weg?
 
Mein Mann hat ein Multiples Myelom und ist seit Ende 2009 krankgeschrieben. Zig Chemos, Eigenstammzellspende, Lungentzündung mit Sepsis und multiplem Organversagen, dann künstliches Koma, Wirbelkörpereinbrüche usw. ; Behindertenausweis mit 100 %.Zur Zeit bekommt er als Erhaltungstherapie Thalidomide - wirkt nur nicht so wie von allen erwartet.
Nun arbeitete er viele Jahre in einer großen Firma und möchte auch wieder arbeiten, was aber zur Zeit nicht möglich ist (vielleicht auch nie wieder? ). Nun wurde von amtswegen ein Rentenantrag wg. Erwerbsunfähigkeit gestellt. Wenn der Arbeitgeber davon erfährt, wird er dann den Arbeitsvertrag auflösen können? Oder hat mein Mann einen Anspruch auf Änderung des Vertrages, um vielleicht von zu Hause einen Minijob zu machen?

Meine zweite Frage ist: ist die Bewilligung der EU-Rente immer erstmal zeitlich befristet oder gibt es gleich unbefristete (bei einer befristeten bleibt ja das Arbeitsverhältnis bestehen? ). Kann man bei unbefristeter EU-Rente auch Widerspruch einlegen, dass die EU-Rente in eine befristete umgewandelt werden kann?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Barbara_vP 17.03.2012 12:31

AW: bei EU-Rente Arbeitsplatz weg?
 
Hallo

bei einer befristeten Rente, ruht das Arbeitsverhältnis, das heißt, er kommt zurück in seine Firma (einen Anspruch auf genau die Stelle hat er nicht, da er ja einen Vertrag mit der Firma hat und nicht auf den Posten: nehmen wir mal an er arbeitet zur Zeit als Bürokraft in Abteilung 1 und kommt nach der Rente zurück dann könnte er als Bürokraft in Abteilung 2 kommen (aber gleiche Bezahlung) Aber im normalen Berufsleben kann der Arbeitgeber einen auch in eine andere Abteilung versetuzten....)

bei einer unbefristetn Rente endet das Arbeitsverhältnis (keine Kündigung nötig)


je nach Krankheit und Gesundheitszustand kann auch eine rente dirkt unbefistst sein (aber meist wird sie vorher befrsitet

Elisabethh.1900 18.03.2012 11:02

AW: bei EU-Rente Arbeitsplatz weg?
 
Liebe Phinchen!

Zitat:

Nun wurde von amtswegen ein Rentenantrag wg. Erwerbsunfähigkeit gestellt.
Welche Behörde hat den Antrag gestellt, denn die DRV sagt, dass niemand gezwungen werden kann, einen Rentenantrag zu stellen? Wurde Dein Mann bereits ausgesteuert? Sollte ein Bescheid zur Aussteuerung vorliegen, dann kann man dagegen Widerspruch einlegen. So ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Er muss 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens bei der entsprechenden Dienststelle eingegangen sein. Man kann auch zuerst nur seinen Willen in einem Widerspruchsschreiben darlegen und die Begründung nachreichen, z.B. wenn man die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen möchte. Weiterhin ist wichtig, das Schreiben als Einschreiben (evtl.mit Rückschein) zu senden, um über einen Beleg zu verfügen.

Grundsätzlich gilt Reha vor Rente.
Das bedeutet, es müssen alles Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft werden, ehe eine Rente bewilligt wird.

Mein Rat, laßt Euch umfassend rechtlich beraten. Dies geht bei den Sozialverbänden wie VDK oder Sozialverband Deutschlands oder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht. Wenn man rechtsschutzversichert ist, dann kann man dort die Kostenübernahme beantragen.

Die Deutsche Rentenversicherung setzt sich nach dem Rentenantrag mit den behandelnden Ärzten Deines Mannes in Verbindung.
Sie bekommen Fragebogen mit sehr gezielten Fragen, dort geht es auch darum, ob in den nächsten 12 Monaten eine Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist.

Zitat:

Wenn der Arbeitgeber davon erfährt, wird er dann den Arbeitsvertrag auflösen können?
In Deutschland ist der Schutz der Sozialdaten streng geregelt, ohne das Einverständnis Deines Mannes, darf der Arbeitgeber nicht informiert werden.

Zitat:

Nun arbeitete er viele Jahre in einer großen Firma und möchte auch wieder arbeiten, was aber zur Zeit nicht möglich ist (vielleicht auch nie wieder? ).
Durch die langjährige Tätigkeit hat er sicherlich auch hier Ansprüche erworben (z.B. Betriebsrente)! Es empfiehlt sich, darüber mit einem Vertreter des Betriebsrates zu sprechen, damit falls er doch in Rente gehen muss, seine Ansprüche geltend machen kann.

Wie schon oben erwähnt, es ist wichtig sich rechtlich beraten und eventuell auch einige Schriftstücke vom Anwalt erledigen zu lassen. In diesen schwierigen Situationen geschehen oft Fehler, deren Behebung großen Aufwand erfordert.

Beratungsstellen des VDK oder des Sozialverbandes Deutschlands gibt es in allen größeren Städten. Man muss hier zwar Mitglied sein, die Beiträge sind erschwinglich.

Alles Gute für Euch!

Elisabethh.

Phinchen 21.03.2012 23:05

AW: bei EU-Rente Arbeitsplatz weg?
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Heute kam der Rentenbescheid- befristet erstmal bis Herbst 2013. Nun gehen wir in den Kampf mir der BU-Versicherung. Viele Grüße Phinchen


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