Krebs-Kompass-Forum seit 1997

Krebs-Kompass-Forum seit 1997 (https://www.krebs-kompass.de/index.php)
-   Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.) (https://www.krebs-kompass.de/forumdisplay.php?f=51)
-   -   Wer stellt nach AHB die AU aus ? (https://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=56078)

Conny 15.07.2012 18:35

Wer stellt nach AHB die AU aus ?
 
Hallo Ihr Lieben:winke:,
vielleicht kann mir jemand bei meiner Frage weiterhelfen,das wäre schön und jetzt schonmal Dankeschön:)
In Kürze fahre ich zur AHB und da ich umgehend danach nochmal wegen meinen TM in die Klinik soll,ist es sinnvoller wenn ich noch weiter krank geschrieben bin.
Eigentlich wollte ich sofort danach wieder in meinen Beruf Vollzeit zurück,nur was ist wenn mein TM in 6 Wochen gestiegen ist und ich noch weitere Chemos brauche,müsste ich alles wieder neu beantragen.
Deshalb warte ich lieber mit Arbeitsbeginn wenn ich doch hoffentlich das gute Ergebnis des TM bekomme.
Ich weiß dass ich am Abreisetag von der Klinikeinrichtung einen Kurzbrief bekomme indem dann wohl steht .*weiterhin Arbeitsunfähig-oder wieder Arbeitsfähig.
Ist es so dass ich am gleichen Tag mit dem Brief zum Hausarzt oder Klinik gehe und mir schriftlich bescheinigen lasse,dass ich noch weiterhin AU bin,einen gelben Schein gibt es ja nicht mehr und so ein Auszahlungsbescheid ist ja nur für die Auszahlung des Krankengeld da.
Es geht mir einfach darum dass ich eine lückenlose Krankmeldung habe und die Krankenkasse mir da keinen Ärger macht.
Ich denke ja nicht dass ich weiter Übergangsgeld bekomme,da gibt es doch auch Fristen.
Hab jetzt nur etwas Angst dass ich vielleicht was falsch mache,würde mich echt freuen wenn mir dazu jemand was schreiben könnte.
Liebe Grüße Conny

Elisabethh.1900 15.07.2012 20:22

AW: Wer stellt nach AHB die AU aus ?
 
Liebe Conny,

der Abreisetag zählt noch zum Kuraufenthalt, erst für den Tag danach benötigst Du wieder einen Krankenschein, solltest Du als arbeitsunfähig entlassen werden.

Elisabethh.

J.F. 15.07.2012 20:52

AW: Wer stellt nach AHB die AU aus ?
 
Hallo Conny,

aus § 46 SGB V:

§ 46
Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht

1. bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,

2. im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.


Link: http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0504600

Dein Gedankengang ist also richtig, direkt am Endlassungstag zum Hausarzt und AU bestätigen lassen. So kommt es zu keinem "Ausfalltag" zwischen AHB und AU.

Conny 17.07.2012 19:53

AW: Wer stellt nach AHB die AU aus ?
 
Hallo Elisabett und J.F.,

vielen Dank füe Eure Antworten,dann kann ja jetzt nichts mehr schief gehen:)
Liebe Grüße Conny


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:09 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Copyright © 1997-2025 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.