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hazelgpinar 25.08.2013 22:50

Finanzielle Hilfen
 
Hallo zusammen

Mein Vater hat Lungenkrebs in Endstadium und Krebs hat sich überall gestreut. Er bekommt nur noch lebenserhaltene Medezinische versorgung.

Mein Vater hat Angst, dass meine Mutte finanzielle nicht mehr über die runde kommt. Mein Mutter Arbeitet nur auf 400€ Basis. Sie kommen schon so grad mal über die runde.

Mein Vater bekommt sein Vollerwerbsminderungsrente. Kann er jetzt seine altersrente beantragen?

Meine Mutter will am liebsten nicht mehr arbeiten gehen, jedoch würde das ged fehlen, was sie so verdient. Wenn sie jetzt kündigen würde, bekommt sie erstmal sperre mit arbeitslosen geld. Was können wir tun?

Wir haben jetzt pfelegeld beantrag. Da mein Vater nicht mehr alleine zu Hause bleiben kann. Meine Mutter ist momentan Krankgeschrieben, weil ihre Nerven durch drehen.

Was können wir noch tun? Bzw was können wir noch beantragen? Was ist mit GEZ? Können das nicht meine Eltern freistellen? Wo kann man noch sparen?

Ich habe auch was gelesen mit Krebshilfefonds.!? Sollen wir einfach mal beantragen?

Mein Vater hat schon einen Behindertenausweis. Jedoch haben die letztenmal die B und die aG abgelehnt. Wieso? Ich wollte es nochmal erneut beantragen. Schauen wir mal.

Ich schau auch mal so nach, was wir machen können.

Lg

Elisabethh.1900 25.08.2013 23:34

AW: Finanzielle Hilfen
 
Liebe Hazel,
es tut mir sehr leid, dass Dein Papa so krank ist und nun zu den gesundheitlichen Problemen auch noch finanzielle kommen.
Ich versuche einmal Deine Fragen zu beantworten.

Zitat:

Mein Vater bekommt sein Vollerwerbsminderungsrente. Kann er jetzt seine altersrente beantragen?
In einem Deiner früheren Beiträge schreibst Du, dass Dein Vater erst 58 Jahre alt ist, da kann man noch keine Altersrente beantragen. Dies geht frühestens mit 60 Jahren, allerdings muss man da erhebliche Abschläge, also eine Verminderung der ausgezahlten Rente in Kauf nehmen.

Zitat:

Meine Mutter will am liebsten nicht mehr arbeiten gehen, jedoch würde das ged fehlen, was sie so verdient. Wenn sie jetzt kündigen würde, bekommt sie erstmal sperre mit arbeitslosen geld. Was können wir tun
Wenn man auf 4oo Euro Basis arbeitet, erhält man leider kein Arbeitslosengeld, da es keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist. Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muss man in den vergangenen 24 Monaten mindestens 12 sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Also es gibt nur Arbeitslosengeld, wenn man vorher Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat.

Zitat:

Was können wir noch tun? Bzw was können wir noch beantragen? Was ist mit GEZ? Können das nicht meine Eltern freistellen? Wo kann man noch sparen?
Bitte laßt Euch hierzu einmal beraten, die Sozialarbeiter im Krankenhaus oder bei einem Wohlfahrtsverband (z.B. DRK,Diakonie, Arbeiterwohlfahrt) können Euch hierzu Auskunft geben.

Zitat:

Mein Vater hat schon einen Behindertenausweis. Jedoch haben die letztenmal die B und die aG abgelehnt. Wieso? Ich wollte es nochmal erneut beantragen. Schauen wir mal.
Innerhalb von 4 Wochen kann man nach Erhalt des Bescheides (also des Schreibens mit der Ablehnung für die Merkzeichen B und aG) Widerspruch bei der entsprechenden Behörde einlegen. Dieser muss ausführlich
begründet werden. Die Behörde setzt sich dann erneut mit den behandelnden Ärzten in Verbindung.

Zitat:

Ich schau auch mal so nach, was wir machen können.
Deine Eltern könnten z.B. ergänzenden Sozialleistungen (Hartz IV) beantragen. Sie wären dann sog. Aufstocker. Eventuell steht ihnen Wohngeld zu.

Ich schaue nochmal nach, ob ich die entsprechenden Links finde.

Tschüß,
Elisabethh.

Waldbaer Foerster 1 25.08.2013 23:51

AW: Finanzielle Hilfen
 
Hallo Hazel,

es tut mir leid, daß es deinen Eltern finanziell schlecht geht. Es reicht schon diese Krankheit.
Ich weiß z. B., daß ihr euch an die deutsche Krebshilfe wenden könnt. Da bekommt man ein Geld. Aber meines Wissens ist das ein einmaliger Betrag. Schreib, oder ruf die doch mal an. Besser als nichts!

Was ich dir auch noch sagen kann: Von der GEZ wird man seit 2013 nicht mehr befreit. Ausnahmen: Entweder man ist blind, oder taubstumm. Spar dir da deine Bemühungen. (Vielleicht geht es wenn man Hartz IV bezieht?)

Wie Elisabeth schon schreibt, wenn es gar nicht reicht dann aufs Amt gehen und Hartz IV bzw. Aufstocken der Einnahmen deiner Eltern beantragen.

Außerdem unbedingt eine Pflegestufe für deinen Vater beantragen.

Alles Gute

Renate

Elisabethh.1900 26.08.2013 00:00

AW: Finanzielle Hilfen
 
Liebe Hazel,

hier sind noch die entsprechenden Links:

Wegweiser zu Sozialleistungen den Deutschen Krebshilfe:
http://www.krebshilfe.de/wir-informi...-ratgeber.html

Härtefonds der Deutschen Krebshilfe:
http://www.krebshilfe.de/wir-helfen/haertefonds.html

Informationen zur GEZ:
http://www.rundfunkbeitrag.de/buerge...index_ger.html

Ich hoffe, dass ich Dir ein Stück weiterhelfen konnte,

liebe Grüße,
Elisabethh.

hazelgpinar 26.08.2013 08:57

AW: Finanzielle Hilfen
 
Guten morgen.

Vielen Dank Elisabeth und Renate. Es hat mir schon etwas geholfen.Ich werde heute anfangen was zu beantragen. Mal schauen, was wir so hin bekommen.

Lg Hazel

Lalelu 26.08.2013 10:41

AW: Finanzielle Hilfen
 
Liebe Hazel,

ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Geht aufs Amt und versucht, ergänzende Sozialhilfe oder Hartz IV zu bekommen.

Vielleicht könnt ihr ja vorher schon ein bisschen einschätzen, wieviel deinen Eltern zusteht.

Die Miete darf ca. 350,00 Euro kalt + Heiz- und Nebenkosten betragen. Falls die Miete höher ist, werden die vollen Kosten trotzdem für mindestens sechs Monate übernommen, In besonderen und Härtefällen auch länger.

Dazu kommt noch eine "Versicherungspauschale" für Hausrat- und Haftpflichversicherung von 30,00 Euro im Monat.

Der "Regelsatz" für deine Eltern beträgt pro Person 345,00 Euro, also kommen noch 690,00 Euro zur Miete dazu.

Von den 400 Euro, die deine Mutter verdient, werden leider 300 Euro abgezogen :( , dagegen hat dein Vater wegen seiner Erkrankung Anspruch auf einen Mehrbedarf von ca. 70,00 Euro monatlich.

Mit allen Abzügen und nach aller Rechnerei sollten deine Eltern auf jeden Fall einen Betrag von 690 Euro nach Zahlung der Miete zur Verfügung haben.

gilda2007 26.08.2013 12:27

AW: Finanzielle Hilfen
 
Ich sah gerade diesen Artikel, http://www.welt.de/wirtschaft/webwel...nkbeitrag.html, in dem steht, dass Menschen, die Pflegeleistungen erhalten, sich vom Rundfunkbetrag befreien lassen können. Leider steht nicht dabei, ob das auch gilt, wenn eine nicht pflegebedürftige Person mit im Haushalt wohnt.

Elisabethh.1900 26.08.2013 15:51

AW: Finanzielle Hilfen
 
Liebe Hazel,

Zitat:

Mein Mutter Arbeitet nur auf 400€ Basis.
Zitat:

Meine Mutter ist momentan Krankgeschrieben, weil ihre Nerven durch drehen
.

Deine Mutti hat Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auch wenn sie nur auf 400 Euro Basis tätig ist. Nicht alle Arbeitgeber wissen dies.Sollte sie keine Lohnfortzahlung erhalten, dann den Chef einmal darauf ansprechen.

Tschüß,
Elisabethh.

Lalelu 26.08.2013 17:01

AW: Finanzielle Hilfen
 
Zitat:

Zitat von gilda2007 (Beitrag 1209208)
Ich sah gerade diesen Artikel, http://www.welt.de/wirtschaft/webwel...nkbeitrag.html, in dem steht, dass Menschen, die Pflegeleistungen erhalten, sich vom Rundfunkbetrag befreien lassen können. Leider steht nicht dabei, ob das auch gilt, wenn eine nicht pflegebedürftige Person mit im Haushalt wohnt.

Ja, das stimmt. Wenn man Leistungen bezieht, bekommt man eine Bescheinigung mit der man bei der GEZ Gebührenbefreiung beantragen kann, egal ob jemand pflegebedürftig ist oder nicht.

Evtl. - je nachdem wo man wohnt, und ich weiß nicht, ob das hier in Frage kommt - gibt es auch Ermäßigungen für die öffentlichen Verkehrsmittel.

J.F. 26.08.2013 20:32

AW: Finanzielle Hilfen
 
Zitat:

Zitat von Lalelu (Beitrag 1209179)

ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Geht aufs Amt und versucht, ergänzende Sozialhilfe oder Hartz IV zu bekommen.

Der "Regelsatz" für deine Eltern beträgt pro Person 345,00 Euro, also kommen noch 690,00 Euro zur Miete dazu.

Mit allen Abzügen und nach aller Rechnerei sollten deine Eltern auf jeden Fall einen Betrag von 690 Euro nach Zahlung der Miete zur Verfügung haben.

Hallo Lalelu,

und wo ist die Anrechnung von der vollen Erwerbsminderungsrente des Vaters?
Denn alle Bestandteile des Einkommens werden angerechnet, inbesondere des Antragstellers.

Es wird wohl eher darauf hinauslaufen, dass ein Wohngeldanspruch geprüft werden kann. Und dafür gibt es vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einen Wohngeldrechner mit der Auswahl des Bundeslandes in dem Hazelgpinar´s Eltern leben:
http://www.wohngeldrechner.nrw.de/Wg....exec(wgrbstrt)

Lalelu 26.08.2013 20:50

AW: Finanzielle Hilfen
 
Natürlich wird auch die EM Rente angerechnet, aber wir wissen ja nicht, in welcher Höhe.

Aber wie auch immer, sollten die Eltern sich beraten lassen, Elisabeth hat da ja schon einige Beispiele für Ansprechpartner genannt.

hazelgpinar 26.08.2013 21:01

AW: Finanzielle Hilfen
 
oh vielen Dank für die tolle Hilfe.

Ich werde mich aufjedenfall mal beraten lassen. Meine eltern haben moment die nerven nicht, dass zu tun.

Mein Vater sagt, dass es ihm zu viel ist und das ich es bitte machen soll. Das mache ich schon so von alleine.

Morgen werde ich mal meine Kinder packen und werden mal schauen, was wir so bekommen an info bzw hilfe.

Danke nochmals und schönen Abend noch.

Lg

hazelgpinar 06.09.2013 21:58

AW: Finanzielle Hilfen
 
hallo zusammen

unsere situaion.

mein vater wurde am 16.08 aus dem krankenhaus entlassen. er war glücklich und fit eine woche lang. dann letzte woche fing es rabite berg ab mit ihm. er konnte noch kaum laufen, treppe hoch ging auch schwer und mehrmals pause dazwischen bis zum 2etage, essen mussten ihm schön klein machen, seine medizin geben, meine mutter musste dann alles alleine einkaufen gehen, wir haben mein vater gewaschen etc. daraufhin haben wir pflegegeld beantragt.
dann letzte wochenende ging dann gar nicht mehr. mussten ihm wieder ins krankenhaus bringen. er hat gekämpft und wollte noch nicht gehen, er wollte wieder fit werden und und nach hause gehen. jedoch hat er es nicht geschafft und ist am mittwoch von uns gegangen.
haben heute von der krankenkasse ein brief bekommen, wegen pflegegeld. nun meine frage

werden wir was bekommen für die eine woche? eher nicht oder?

jetzt müssen wir mein apa beerdigen und es ist nicht grad billig. bräuchten jeden cent. meine eltern haben keine versicherungen abgeschlossen. nun stehen wir da. kann man da was machen?

oh mann und wir alle haben nicht gedacht, dass es sooooo schnell gehen würde mit mein pa. ich weiss nicht mehr weiter. es ist einfach zu viel......

Norma 07.09.2013 22:46

AW: Finanzielle Hilfen
 
Hallo,

mein Beleid zum Tod des Vaters!

Nun, das Pflegegeld wird vom Tag der Antragstellung bis zum Todestag an deine Mutter ausbezahlt werden. Da würde ich einfach mal die Krankenkasse anrufen; bisher habe ich nur gute Erfahrungen gemacht.

Außerdem hat deine Mutter Anspruch auf drei Monate "Sterbegeld"; das heißt, sie bekommt noch 3 Monate die volle Rente ihres Mannes.
Danach erfolgt automatisch eine Renten-Neuberechnung und sie wird nur noch 60% der bisherigen Rente erhalten.

Das "Sterbegeld" kann der Bestatter für euch beantragen; das ist aber regional unterschiedlich. Einfach ihn mal fragen.
Ansonsten: Antrag bei der Rentenversicherung stellen.

Wer eine Beerdigung nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen kann, hat Anspruch auf Kostenübernahme durch das Sozialamt. Allerdings ist das dann nur eine sogenannte "Armen-Bestattung". Wie die aussieht, ist ebenfalls regional unterschiedlich geregelt.
Auch hier: Infos beim Amt einholen.

Schade, dass deine Eltern nicht vorgesorgt haben. Gerade eine Sterbegeldversicherung kostet nicht viel im Monat.

Aber nun gilt: Fragen, anrufen, zum Amt gehen.

Ich wünsche euch viel Kraft bei der Bewältigung der Probleme!

MfG
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann

Bine 60 09.09.2013 16:04

AW: Finanzielle Hilfen
 
Hallo,

auch von uns Beileid zum Tod deines Vaters.

Zitat:

Wer eine Beerdigung nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen kann, hat Anspruch auf Kostenübernahme durch das Sozialamt. Allerdings ist das dann nur eine sogenannte "Armen-Bestattung".
Es gibt in Deutschland eine Bestattungspflicht, in der die nächsten Angehörigen (in diesem Fall wohl die Kinder) die Kosten der Bestattung übernehmen müssen. Auch wenn die Mutter die Kosten erstmal vom Amt bezahlt bekommen würde, wird sich das Amt dann an die Kinder halten. Ob diese dann zahlen müssen, hängt von deren Einkommen ab.

Auch wenn es vielleicht pietätlos klingt, aber als mein Vater 2006 plötzlich verstarb, habe ich mehrere Beerdigungsinstitute angerufen und mich nach deren Preisen erkundigt. Zwischen dem Billiginstitut und dem Teuren lagen bei fast identischer Leistung 2000,-€.

Ich denk an Euch in dieser schweren Zeit


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:48 Uhr.

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