Krebs-Kompass-Forum seit 1997

Krebs-Kompass-Forum seit 1997 (https://www.krebs-kompass.de/index.php)
-   Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.) (https://www.krebs-kompass.de/forumdisplay.php?f=51)
-   -   Betreuer : Recht auf Entscheidung zum Sterben? (https://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=60747)

Ivory2407 26.09.2013 12:14

Betreuer : Recht auf Entscheidung zum Sterben?
 
.

Norma 26.09.2013 14:39

AW: Betreuer : Recht auf Entscheidung zum Sterben?
 
Alleine wirst du da kaum weiterkommen. Es gibt ja gewisse Kriterien für eine Verlegung nach Hause. Ist er transportfähig und gilt als austherapiert; ist eine optimale Versorgung gewährleistet (auch die ärztliche Betreuung gehört dazu), dürfte sich kein KH-Arzt dagegen stemmen.

Mir wurde eine Verlegung nach Hause sogar ausdrücklich von den KH-Ärzten angeboten (Patientin war die eigene Mutter).

Alles Gute!

Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann

wolfgang46 26.09.2013 20:05

AW: Betreuer : Recht auf Entscheidung zum Sterben?
 
Hallo,

hast Du eine Patientenverfügung?
Wenn dort dieser Punkt explizit geregelt ist, dann kannst Du das.

Ansonsten muß der Patient, so gut es geht, seinen Willen dem Arzt gegenüber zum Ausdruck bringen.

Wenn er dann zuhause ist,......
Könnt Ihr die notwendige Pflege und Betreuung sicher stellen?
Danach muß der Arzt fragen um entsprechend entscheiden zu können.

Bitte die Entlassung schriftlich bestätigen lassen, dass auf Wunsch des Patienten entschieden wurde. Das ist besser als auf Wunsch des Betreuers...

Gruß
Wolfgang

Ivory2407 27.09.2013 07:40

AW: Betreuer : Recht auf Entscheidung zum Sterben?
 
.

marlies 27.09.2013 10:03

AW: Betreuer : Recht auf Entscheidung zum Sterben?
 
Hallo Ivory,

Wenn Dein Onkel "einwilligungsfähig" ist, kann er selbst entscheiden, ob er nach Hause geht.
Auch mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge darfst du da gar nicht mitentscheiden.
Hier greift auch die Gesundheitssorge nicht, sondern das "Aufenthaltsbestimmungsrecht". Dein Onkel kann sich aufhalten wo er will und hingehen, wo er will, da es sich hier nicht um einen ärztlichen Eingriff handelt.

Er hat auch das Recht, sich gesundheitlich zu schaden, solange ihm klar ist, dass er sich schadet.

Ansonsten ruf einfach den Rechtspfleger an.

LG.

Ivory2407 27.09.2013 10:14

AW: Betreuer : Recht auf Entscheidung zum Sterben?
 
.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:35 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Copyright © 1997-2025 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.