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claudia8 10.02.2014 21:31

Teilweise Erwerbsunfähig und Gehaltserhöhung
 
Hallo,

ich bekomme seit einigen Jahren eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Inzwischen unbefristet bis zum Renteneintritt.

Meine Frage ist: ich würde jetzt von meinem Chef eine Gehaltserhöhung bekommen, und mich würde jetzt interessieren, ob man dann evtl. von der BfA erneut überprüft wird und evtl nochmal zum Gutachter muss, oder hat das damit nichts zu tun?

Vielen Dank
Claudia

Elisabethh.1900 10.02.2014 22:02

AW: Teilweise Erwerbsunfähig und Gehaltserhöhung
 
Liebe Claudia,
es ist genau festgelegt, wieviel Geld du zu deiner Rente hinzuverdienen darfst, ohne Abzüge zu erhalten.
Eine Gehaltserhöhung ist erstmal etwas sehr positives. Leider kann sie dir bei der Rente auf die Füße fallen. Da ein bestimmter Betrag keineswegs überschritten werden darf. Die DRV ist sehr streng, wenn es um Rückforderungen geht.

Zitat:

ob dann Gefahr droht, dass man von der BfA erneut überprüft wird und evtl nochmal zum Gutachter muss, oder hat das damit nichts zu tun?
Wenn du nicht gleichzeitig die Anzahl der Arbeitsstunden erhöhst, dürfte von Seiten des Gutachters keine Gefahr drohen. Es ist allerdings so, dass die DRV auch die EM-Rentner mit unbefristeter Rente in regelmäßigen Abständen zum Gutachter schickt.
Es gibt die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung. Dies bedeutet, dass du auf die Gehaltserhöhrung jetzt verzichtest und das Geld als eine Art Betriebsrente angelegt wird, damit du es später nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben verwenden kannst.
Laß dich unbedingt beraten, am besten von einem Anwalt für Sozialrecht oder bei der gewerkschaftlichen Rechtsberatung.

Die Gehaltserhöhung hast du dir sicherlich ganz toll verdient.

Liebe Grüße,
Elisabethh.


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