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claudia34 21.03.2015 21:04

Anspruch Haushaltshilfe nach OP
 
Hallo,

bin gerade dabei am Organisieren.
Muss mich eine großen Bauch-OP unterziehen und versuche nun herauszufinden, wie es sich mit dem Anspruch auf eine Haushaltshilfe verhält.
Ich habe zwei Kinder, 6 Jahre und 9 Monate, und einen Mann dazu.
Für die Zeit des stationären Aufenthalts ist der Rechtsanspruch unstrittig.
Nun geht es um die Zeit danach. Nach einer Bauch-OP muss man sich ja schonen, und sollte möglichst nichts heben (schwer mit einen Kleinkind umzusetzen). Nun bekomme ich immer verschiedene Aussagen der Mitarbeiter der Krankenkasse, mal ja, mal nein, also keine konkrete Aussage. Der Arzt im KH meinte, dass ich Anspruch habe. Allerdings erhalte ich die ärztliche Bescheinigung für den Antrag an die Krankenkasse erst, nach der OP.

Somit kann ich im Vorwege keinerlei Antrag mit den kompletten Unterlagen stellen, da ich das Entscheidene erst nach der OP bekomme.
Die Kasse möchte den Antrag im Vorwege gestellt haben.

Kann hier jemand weiterhelfen, bzw. hat jemand Erfahrungen damit?

Danke + Gruss
Claudia

Tündel 24.03.2015 22:47

AW: Anspruch Haushaltshilfe nach OP
 
Hallo,

hab dir bei den Eierfrauen schon geschrieben!

Beauftrage bei der Aufnahme zur Op den Sozialdienst des Krankenhauses, die können sowas recht einflussreich regeln!

Alles andere im Total-op-thread!


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