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-   -   Schwerbeschädigtenausweis..... (https://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=946)

07.04.2002 22:52

Schwerbeschädigtenausweis.....
 
kann mir vielleicht jemand sagen, ob man bei jeder Krebserkrankung automatisch einen Schwerbeschädigtenausweis erhält, oder wie eine Bewertung der Krankheit läuft. Wo muß man den Ausweis beantragen, und was sind dazu für Unterlagen notwendig? Hab mal gehört, daß der Antrag mindestens 6 Monate dauert.S.

08.04.2002 21:36

Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Vielen Dank vor allem an Anke und Siggi, hatte gestern eine wirklich nette Aufklärung im Chat über dieses Thema.

08.04.2002 21:45

Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo S.
Unter der Überschrift "Schwerbehinderung und Rente" habe ich eine Information zu Deinem Thema geschrieben.
Viel Erfolg wünscht Dir Helga

10.04.2002 08:40

Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Danke Helga, habe mich mittlerweile überall durchgelesen. Bei mir sind jetzt fast 3 Jahre um (Diagnosestellung) und sollte sich nicht ein Rezidiv einstellen, werde ich wohl keinen Ausweis beantragen, trotzdem vielen, vielen Dank.

27.04.2002 20:01

Schwerbeschädigtenausweis.....
 
stimmt es das man bei diaknose krebs automatisch einen scherbehinterdenausweis bekomt.

04.05.2002 17:43

Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo
bei meiner Ma ist vor ca. 8 Wochen ein kleinzelliges Bronchialkarzinom festgestellt worden, mit Metastasen, könnte Sie einen Schwerbeschädigtenausweis beantragen?
liebe Grüsse Sylvia

Ute S 04.05.2002 18:59

Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo Sylvia!
Deine Ma kann auf jeden Fall einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen.Bei Krebs steht einem das auf jeden Fall zu. Ich selbst habe 100%.Also einen Versuch ist es schon wert.
Gruß,
Ute

04.05.2002 22:30

Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Liebe Sylvia.
Im Nachgang zu den Ausführungen von Ute S. möchte ich Dich auf folgende Seite im Internet aufmerksam machen, auf der alles zum Thema "Schwerbehindertenausweis" laiengerecht erklärt wird, z.B. wie und wo man einen Antrag auf Schwerbehinderung für Deine Mutter bekommt (klick dazu bitte auf Hinweise zur Antragstellung beim Amt für Versorgung).
www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html
Dir und Deiner Mutter alles Gute von KHelga

Pavot 30.10.2008 17:11

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hm - der Thread ist ja nun schon ziemlich alt....kann mir bitte jemand aktuelle Infos zum Thema Schwerbeschädigtenausweis geben ? Ist es tatsächlich so, dass man mit einem MM pT1a einen Schwerbeschädigtenausweis mit 50% für 5 Jahre bekommt ? In Deutschland ? Oder hab ich da jetzt was durcheinander gebracht ?

Wäre eine wichtige Info für mich, da bei meinem AG demnächst eine ganze Reihe von Arbeitsplätzen abgebaut werden und das ja dann schon einen Unterschied macht.....

Renate23 30.10.2008 17:23

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo Pavot,
ob das tatsächlich so ist, dass Du einen Schwerbehindertausweis erhältst,
entscheidet das Versorgungsamt. Bei diesem musst Du erst mal einen Antrag stellen, mit allen Unterlagen Deiner Krankheit. Die Höhe des Grades ist festgelegt nach verschiedenen Kriterien.
Liebe Grüße Renate

tina n. 30.10.2008 19:07

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo Pavot:winke::winke:

Hab mir auch ein "MMchen" eingefangen,(TD0,41mm,Clark level III).:shy:

Als in der Uni Bonn nach geschnitten wurde,hat mir der Sozialdienst der Uni gleich einen Antrag auf Schwerbehinderung mitgegeben.:smiley1:

War erst geschockt:shocked: aber der Doc meinte ich solle das auf alle Fälle in Anspruch nehmen. Mir stünden 50% für 5 Jahre zu( ich denke Dir auch ),was beinhaltet das Du dann einen besonderen Kündigungsschutz geniesst.:aerger:

Des weiteren erhälst Du zusätzliche Urlaubstage:smiley1:

Ich bin Mitglied bei der VDK,hab denen den Entlassungsbericht gegeben(Uni-Bonn)und die stellen jetzt den Antrag,kann 2-3 Monate dauern.:schlaf:

Ausweis gilt ab Diagnose-stellung,wende Dich am besten an das Versorgunsamt in Deiner Stadt. Ich kann nur für Deutschland sprechen.:grin:

Liebe Grüsse Tina n. :raucht:

Pavot 30.10.2008 21:22

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
...ich bin geschockt....das fühlt sich grad so an, als ob ich ernsthaft krank wäre.....

malaba 30.10.2008 21:29

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo zusammen,

maßgebend ist nach wie vor die sogenannte "Knochentabelle" oder GdB Tabelle. Nach der richten sich in der Regel die Versorgungsämter. Dort heißt es

"Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen:
z. B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma
in situ); GdB/MdE-Grad während dieser Zeit nach Entfernung eines Melanoms im
Stadium I (pT1-2 pN0 M0)
oder eines anderen Hauttumors in den
Stadien pT1-2 pN0-2 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
in anderen Stadien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden
einen GdB/MdE-Grad von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung
anzusetzende GdB/MdE-Grad entsprechend
höher zu bewerten.


Also schnellstmöglich beantragen. Außer dem Steuerfreibetrag gibt es 5 Tage Zusatzurlaub ab GdB (Grad der Behinderung) 50

hier könnt ihr nachlesen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales):
http://www.bmas.de/coremedia/generat..._gutachter.pdf

Alles Gute für euch
malaba

Pavot 30.10.2008 21:42

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
@all:

Vielen Dank ! Das waren sehr schnelle und sehr aufschlussreiche Tipps. Habe soeben den Antrag online ans Versorgungsamt gestellt. Muss nun nur noch Druckversion untershreiben und mit einem Foto zusammen hinterherschicken.

...ich fühle mich jetzt trotzdem plötzlich ziemlich krank....

müffelchen 30.10.2008 23:34

AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
 
Hallo und guten Abend,
erst mal sorry, dass ich hier so reinplatze, halte mich normal bei den Weichteilsarkomen auf.
Ich hätte mal ne kurze Frage, vielleicht weiss das jemand von euch.
Wenn man Metastasen in der Leber hat, die wegen der Lage und Menge nicht operiert werden können, bekommt man dann die 100% auf Dauer oder nur zeitlich auf 5 Jahre begrenzt?
Liebe Grüße Anja


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