Einzelnen Beitrag anzeigen
  #245  
Alt 19.01.2011, 14:09
Benutzerbild von elke51nhl
elke51nhl elke51nhl ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2004
Ort: Main-Taunus-Kreis
Beiträge: 480
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo,das habe ich eben gefunden (gegoogelt)

Gruß
Elke

der Bericht ist allerdings von 2008




Durch das „Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen für ältere Menschen“ wurde eine neue Förderung für Arbeitgeber bei Einstellung von älteren und älteren schwerbehinderten Menschen geschaffen. Die Agentur für Arbeit kann bei Einstellung eines älteren Arbeitnehmers auf Antrag einen Eingliederungszuschuss gewähren.

Dieser Eingliederungszuschuss wird genehmigt, wenn der eingestellte Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet hat und vor der Einstellung mindestens sechs Monate bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war. Abhängig von den Vermittlungshemmnissen beträgt die Förderhöhe zwischen 30 und 50 Prozent des Arbeitsentgeltes. Der Zuschuss wird für mindestens 12 Monate und maximal 36 Monate bewilligt.

Um die Integration älterer schwerbehinderter Menschen besonders zu stärken, kann die Förderhöhe auf 70 Prozent ausgeweitet werden. Für 50-bis 54-jährige ist eine Förderdauer zwischen einem und fünf Jahren und für 55-jährige sogar bis zu 8 Jahre möglich.

Durch diese neue Förderung werden die Chancen auf einen Wiedereinstieg für ältere Arbeitnehmer ins Erwerbsleben gestärkt.
__________________
Wer kämpft kann verlieren-wer nicht kämpft hat schon verloren.


NHL (zentrozytisch-zentroblastisches )Stadium IV B seit 04.2001
Remission Okt 01
Rezidiv März 2004
Hochdosis und Autologe Stammzellen Transplantation November 2004
Neu Sept.09
Spitzoides malignes Melanom, Clark-Level IV 1,8 mm
linker Oberschenkel.
Mit Zitat antworten