Katharina, also… Arbeitsrecht ist ja nunmal sowas von überhaupt nicht mein Spezialgebiet, aber vielleicht hilft Dir diese Linksammlung hier ja schon mal ein bisschen weiter:
http://www.krebs-kompass.org/forum/s...ostcount=13617.
Den Text des einschlägigen Urteils des Bundesarbeitsgerichts findest Du hier:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de...7&pos=1&anz=32
Ich habe allerdings gerade auch noch ein bisschen recherchiert und dabei festgestellt, dass es nach neuerer Rechtsprechung für Arbeitnehmer tatsächlich nicht mehr so gut aussieht wie früher, denn während es früher offenbar ständige Praxis war, den gesamten tariflichen Urlaub im Krankheitsfall übertragen zu können, gilt das jetzt nicht mehr nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom 19.08.2010 (Az.: 10 Sa 244/10)
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/D...-11B610BA699B}(zu finden über die Suchfunktion der Homepage des JM Rheinland-Pfalz
http://www.justiz.rlp.de/Rechtsprechung/).
Tariflicher Urlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, verfällt danach wohl tatsächlich. Allerdings verfällt nicht der gesetzliche Mindesturlaub von vier Wochen, das ergibt sich aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Januar 2009 (- C-350/06 und C-520/06 -):
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bi...T&seance=ARRET.
Sich schon wieder besser fühlende und heute in Köln gewesene Grüße,
Czilly