AW: Ausweis
hallo simone,
meines erachtens hat man nach den 5 jahren einen GdB von 30, damit bekommt man keinen ausweis mehr (den gibt es erst ab 50). eine möglichkeit hat man jedoch wohl: sollten die beruflichen umstände so sein, dass man angst um seinen arbeitsplatz haben muss, kann man bei der arbeitsagentur einen gleichstellungsantrag stellen. wird dieser bewilligt, genießt man den gleichen kündigungsschutz wie ab 50. die anderen vorteile entfallen jedoch.
lg
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rächtscheipfeler diinen der belustigunk un türfen pehalten wärden. pitteschön.
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