AW: KK "erzwingt" Reha
Hallo Yaara & all,
auch ich bin kein Krebsbetroffener. Da es sich nicht um ein Krebs-Thema handelt melde ich mich mal zu Wort.
Zum Ersten denke auch ich, dass deine Frage im Forum für "Rechtliches" besser aufgehoben wäre.
Zum Zweiten ist nicht die KV sondern die RV Träger der Reha-Massnahme. Wie bereits gesagt dient sie der Wiederherstellung der selbstständigen, eigenverantwortlichen Erwerbssicherung des Patienten.
Zum Dritten ist es durchaus sinnvoll eine Reha-Massnahme auch an zu nehmen. Sie dient unter anderem auch der Feststellung, ob der Patient überhaupt wieder arbeitsfähig sein wird und vielleicht nicht doch besser Erwerbsminderungsrente erhalten sollte. Unter anderem natürlich auch, ob und welche Tätigkeiten überhaupt noch möglich sind für den Patienten.
Zum Vierten sollte eine solche Reha-Massnahme nicht auf die lange Bank geschoben werden. Das Krankengeld ist endlich. Danach fällt man zunächst in's soziale Nirwana. Denn, Krankengeld oder sonstige Ersatzahlungen der KV oder RV gibt es dann eben nicht mehr. Nicht mal mehr eine Sozialversicherung (Krankenversicherung/Rentversicherung)! Nach Ende der Krankengeldzahlung wird die Versicherungskarte eingezogen bzw. ungültig und jeder Arzt wird ab sofort eine Privatrechnung schreiben.
Zum Fünften. Die Reihenfolge von Hamburger-Modell und Reha-Massnahme ist vollkommen unerheblich. Das Hamburger-Modell seinerseits ist ein Arbeitsversuch und es gibt dabei keine Garantie für die erfolgreiche Wiedereingliederung in's Arbeitsleben. Dieser Versuch beschert dem Patienten keine positive Änderung seines Gesundheitszustandes. Im Gegenteil, er kann ihn auch durchaus verschlechtern. Ausserdem kann dieser Arbeitsversuch vom Arbeitgeber auf Grund der speziellen Arbeitsplatzsituation abgelehnt werden. Dieser Arbeitsversuch hat im Gegensatz zu den Ergebnissen der Reha kaum rechtliche Relevanz für die RV.
Zum Sechsten. Das Ganze ist ein der KV und der RV gesetzlich vorgeschriebenes und auch im Sinne aller Versicherten sinnvolles Angebot. Nicht mehr und nicht weniger. Niemand kann zu irgendwas gezwungen werden. Fragt sich nur, ob ein Leben unter der Brücke so wirklich das prickelnde ist. Das wäre nämlich die Folge jeglicher Verweigerungshaltung.
Ich hab ja gelesen, dass du dich nicht verweigerst. Der einfachste Weg ist immer noch: mit den Sachbearbeitern von KV und RV zu reden. So lassen sich auf freundlichem Wege die meisten Probleme und Missverständnisse ganz leicht aus dem Weg räumen. Meist reicht da ein einziger Anruf. Formulare sollen auf alles und jedes passen. So sind sie halt sehr allgemein gehalten und sehr selten auf die besondere Situation des Einzelnen zugeschnitten.
Liebe Grüsse
Helmut
|