Jaja, der verrückt gewordene Grenzstein…
Dass sowas mal passieren kann, dass auch ein Grenzstein durchdreht bei den ganzen Nachbarschaftsquerelen, hat auch der Gesetzgeber schon bedacht und es deshalb in
§ 919 BGB geregelt.
(Diese unfreiwillige sprachliche Komik hat schon Anlass zu ganzen Büchern über das deutsche Rechtswesen gegeben. Aber dazu kann ich hier jetzt nicht verlinken; das wäre ja schließlich ein kommerzieller Link
.)
Pfingstliche Grüße,
Czilly