AW: Hilfe
Hallo, tigrib,
deine Schwiegergroßeltern können bei der zuständigen Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung Grundsicherung im Alter beantragen, das ist so ähnlich wie Hartz IV, steht aber bei niedriem Einkommen und Vermögen zu.
Werden die Medikamente denn nicht von der Krankenversicherung bezahlt?
Wenn die Schwiegergroßeltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, könnt ihr bei der Krankenversicherung doch auch die Befreiung von der Zuzahlungspflicht beantragen, einfach dort mal anrufen, die erklären euch alles und schicken die notwendigen Formulare zu.
Viele Grüße und "Kopf hoch!"
gubbelchen
|