Einzelnen Beitrag anzeigen
  #8  
Alt 26.08.2011, 14:39
Gledi Gledi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2009
Ort: nicht mehr an der Küste
Beiträge: 493
Standard AW: Schwerbehindertenausweis/Einspruch?

Zitat:
Zitat von PetraK Beitrag anzeigen
...hat regelmäßig schwere depressive Episoden, bekommt auch nur 30%, obwohl sie mindestens einmal im Jahr stationär in der Pscychiatrie ist oder Zur Reha. Allerdings hat sie darauf ohne viel Probleme eine EW-Rente auf Zeit bekommen.....
Achtung, der GdB hat nichts mit Erwerbsfähigkeit zu tun. Das ist davon unabhängig. Berühmtes Beispiel: Der Dachdecker mit Schwindelsyndrom hat einen GdB, wenn überhaupt, von 20, kann seinen Beruf aber nicht mehr ausüben und erhält EU-Rente. Der Programmierer mit Querschnittslähmung hat GdB100 aG, ist aber in seinem Beruf, ggf. mit Anpassungen des Arbeitsumfeldes, voll einsatzfähig.

"Öffentlich" duschen und umziehen im Schwimmbad finde ich trotz gelungener, aber noch nicht vollständiger Rekonstruktion immer noch schlimm. Leider sehen meine Narben auch nicht gerade schön aus.... Das Thema Sauna ist mit Lymphödem sowieso gegessen, aber ohne würde ich jetzt auch nicht hin gehen wollen.

LG Gledi
__________________
Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
Mit Zitat antworten