AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom
hallo nadine,
das ist schon eine ganz schön blöde situation mit der teilweisen erwerbsminderung.
ich gehe davon aus, dass dein mann diese aus dauer erhalten hat und nicht befristet, oder? wenn er die erwerbsminderungs zeitlich befristet erhalten hat, fällt die rente evtl. nach der befristung wieder weg oder sie wird verlängert. häufig ist die teilweise erwerbsminderung eine falle, wenn man noch arbeitet, weil es sein kann, dass man wegen überschreiten der hinzuverdienstgrenzen die rente nicht ausgezahlt bekommt. dein mann ist arbeitsunfähing geschrieben. die 78 wochen zählen ubrigens inkl. der sechs wochen lohnfortzahlung, die kommen nicht obendrauf, auch da muss man achtgeben. sind die 78 wochen abgelaufen oder weiß mann, dass sie ablaufen, muss man arbeitslosengeld beantragen. die kranken- und rentenversicherung übernimmt die bundesargentur für arbeit. also ein teilweise erwerbsgemindeter gilt nach meinen wissenstand nicht als "rentner", denn die rentner müssen ihre eigene krankenversicherung zahlen und auch steuern. insofern ist es unwahrscheinlich, deinen mann in eine familienversicherung zu bekommen. die gilt nur für angehörige ohne (oder geringen) eigenem einkommen. es ist ja gewünscht, dass erwerbsgemindert hinzuarbeiten, aber im schlechtesten fall führt das dazu, das die rentenzahlung eingestellt wird.
bei der teilweisen erwerbsminderung auf zeit wird die erste rente erst nach sieben monaten nach zustellung des bescheides gezahlt. bis dahin muss das krankengeld herhalten oder halt arbeitslosengeld.
also die sache hat sicher noch irgendwelche haken, darum nimm noch einmal die sozialberatung beim vdk wahr, das ist am besten.
liebe grüsse
atlan
__________________
Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben."
Joh 5, 24
|