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Alt 13.10.2011, 10:58
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo Nadine,

vielleicht darf ich noch einen Link beisteuern? Im § 10 SGB V wird die Familienversicherung in der Krankenversicherung behandelt: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html.

Die von Dir aufgeführten 400 Euro gelten nur bei einem Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung, ansonsten gilt eine Einkommensgrenze von 365,00 Euro in 2011. Im Absatz 1 Nummer 5 wird die Rente mitaufgeführt, hierbei muss aber beachtet werden, dass der Zahlbetrag ohne evtl bei Deinem Mann berücksichtigten Kindererziehungszeiten herangezogen wird.
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