Hallo Nadine,
vielleicht darf ich noch einen Link beisteuern? Im § 10 SGB V wird die Familienversicherung in der Krankenversicherung behandelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html.
Die von Dir aufgeführten 400 Euro gelten nur bei einem Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung, ansonsten gilt eine Einkommensgrenze von 365,00 Euro in 2011. Im Absatz 1 Nummer 5 wird die Rente mitaufgeführt, hierbei muss aber beachtet werden, dass der Zahlbetrag ohne evtl bei Deinem Mann berücksichtigten Kindererziehungszeiten herangezogen wird.