AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom
Hallo J.F.
danke für die Antwort, allerdings kam ich am ersten Tag bereits ins Krankenhaus und wurde einen Tag später operiert.
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
1.bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,
verstehe ich da etwas falsch?
Viele Grüße
Hilla
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