AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom
Hallo Hilla,
ja, wenn Du am ersten Tag Deines erneuten "Krankseins" ins Krankenhaus aufgenommen worden bist und dies auch auf der Bescheinigung des Krankenhauses steht, ja, dann tritt Nummer 1 des § 46 SGB V ein. Und damit ist ein Schreiben an die Krankenkasse berechtigt. Denn dann steht Dir auch der erste Tag mit Krankengeld und Rentenanwartschaft zu. Da hat der Sachbearbeiter die Sachlage, wie es so schön heißt, falsch interpretiert.
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