AW: Adenokarzinom inoperabel
Ihr Lieben : Achtung, Achtung!
...eine AHB ist keine Reha - zumindest nicht Abrechnungstechnisch und vom Anspruch her vor den Krankenkassen!!!
Eine Anschlußheilbehandlung wird pro Diagnose nur 1 mal gewährt und ist an eine Behandlung wie Chemo- oder Strahlentherapie geknüpft. Sie muss mit dem Krankenhaus zusammen beantragt und innerhalb einer bestimmten Frist angetreten werden. Ferner gilt sie abrechnungstechnisch als Krankenhausaufenthalt.... - wichtig z. B. für Krankenhaustagegeldabrechnungen! Insofern unterscheidet sie sich mind. von einer Reha.
LG
Micha
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