Hallo Boebi,
auch ich freue mich sehr für Dich!
Hallo Hilla,
ja, alle Ämter schicken in Papierform eine Bescheinigung / Nachweis über gezahlte Entgelte an die Leistungsempfänger. Und sie sind verpflichtet bis zum 28.02. des Folgejahres die für die Einkommensteuer maßgeblichen Zahlen an die Finanzbehörde zu übermitteln. Über diese Informationen bekommt der Steuerpflichtige ein Übertragungsprotokoll, aus der man dann ersehen kann welche Werte gemeldet wurden, manchmal sogar die Zeilen in die man die Werte einzutragen hat. Das bedeutet, selbst wenn Du das Übergangsgeld "vergessen" solltest, weiß das Finanzamt schon Bescheid

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Wünsche Euch allen einen schönen Abend!