Tonsillenkarzinom
Hallo,
an alle die noch im Berufsleben stehen und
eine Arbeitsaufnahme vor sich haben.
Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell machen inzwischen alle gesetzlichen Krankenkassen für Patienten, die über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben waren. Der Arbeitgeber trägt kein Risiko, denn die Kassen bezahlen während der stufenweisen Wiedereingliederung, die z.B. mit zwei Stunden Arbeit pro Tag beginnen kann und sich über einen längeren Zeitraum - eben so wie es der Patient in Zusammenarbeit mit dem Arzt für richtig hält - das Krankengeld weiter. Rechtlich gesehen ist der Patient in dieser Zeit weiter arbeitsunfähig.
Das Verfahren läuft so:
1. Ihr sprecht mit dem Arzt die Eingliederung nach dem Hamburger Modell ab
2. Das Formular, das ihr erhaltet, muß zum Arbeitgeber. Der muß dem Verfahren zustimmen (warum sollte er eigentlich nicht? Er kann nix verlieren, und ihr auch nicht!)
3. Das Formular geht mit allen Unterschriften zur Krankenkasse, kommt mit Bestätigung zurück, und dann gehts los. Und wenns nicht klappt mit dem Arbeitsversuch, werdet ihr halt wieder "richtig" krankgeschrieben.
Mit Teilzeit hat dies nichts zu tun; die Grundlagen des Arbeitsverhältnisses werden von diesem Verfahren nicht berührt.
euch 'alles Gute'
Berni
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