AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom
hallo dreizahn,
du bist nicht verpflichtet dem arbeitgeber deine diagnose(n) mitzuteilen. es reicht die au. nur die kasse wird vom arzt per icd-10 code über die art der erkrankung unterrichtet. der arbeitgeber hat grundsätzlich keinen anspruch darauf.
lg
atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben."
Joh 5, 24
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