AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom
Liebe Coraa,
bitte entschuldige, dass ich mich bei Euch einmische.
Es gibt für diese Verordnungen einen sog.Heilmittelkatalog, dieser steht im Internet, jeder kann ihn einsehen. Dort ist die Zahl der Verordnungen angegeben, die bei den einzelnen Therapiearten verordnet werden kann, ohne, dass man extra bei der Krankenkasse eine schriftliche Genehmigung einholen muss. Ist die Zahl der angegebenen Verordnungen erreicht, kann der Arzt sagen, wir machen Therapiepause oder er verordnet außerhalb des Regelfalls.
Dazu muss er der Krankenkasse begründen, warum die Behandlung weiterhin erforderlich ist.
Für diese "Verordnungen außerhalb des Regelfalls" gibt noch spezielle Vorschriften, so darf zwischen dem Ende einer Verordnung und dem Beginn einer neuen nur ein bestimmter Zeitraum liegen.
Seit diesem Jahr gibt es die Möglichkeit der Dauerverordnung,sie ist ein Jahr gültig, wird vom Patienten bei der Krankenkasse beantragt.
Zuzahlen muss man immer bei den Verordnungen in Physio-,oder Ergotherapie oder auch beim Logopäden, solange man nicht von Zuzahlungen befreit worden ist.
Die Verordnung von 10 Behandlungen pro Rezept kann auch mit dem Budget der MKG zusammenhängen.
Mein Vorschlag wäre, beantragt bei der Krankenkasse eine Dauerverordnung, schildert die Notwendigkeit aus Eurer Sichtweise und bittet die Ärztin um eine Stellungnahme.
Liebe Coraa, wie lange ist Dein Freund schon in Behandlung? Nach einem Jahr kann er die Reduzierung der Zuzahlung
auf 1 Prozent wegen schwerwiegender chronischer Erkrankung bei der Krankenkasse beantragen.
Hierzu zählen auch andre Erkrankungen, nicht nur der Krebs.
Ich hoffe, dass ich Euch ein Stück weiterhelfen konnte und entschuldigt bitte, die Einmischung in Euren Faden.
Deshalb möchte ich noch einen herzlichen Gruss an alle senden,
alles Gute für Euch,
Elisabethh.
Geändert von Elisabethh.1900 (19.07.2012 um 14:36 Uhr)
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