AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom
Mywu,
ich habe schon recherchiert und folgendes gefunden:
SGV V
Drittel Kapitel
§ 11 Nr. 4
Fünfter Abschnitt
§ 27 Nr. 1
§ 28 Abs. 3
Darin wird der Anspruch auf Behandlung einer Krankheit durch einen Arzt oder Psychotherapeuten begründet.
Nach meiner Erfahrung ist es sinnvoll entweder direkt zu einem Therapeuten mit Kassenzulassung zu gehen oder sich vom Hausarzt eine Überweisung zu einen psychologischen Psychotherapeuten zu holen. Das sind häufig Ärzte, Psychiater (Therapeut klingt nicht so hart, man ist ja nicht psychisch krank sondern braucht hilfe bei ängsten oder in einer besonderen Lebenslage)
Bei mir war es so: Ich bekam in jedem Quartal eine Überweisung zu meinem Therapeuten, der war Psychiater, also psychologischer Psychotherapeut und dort lag ich zweimal die woche auf der couch. ich habe eine psychoanalyse gemacht. im prinzip ist das nichts geheimnisvolles. ich hätte mich auch im sitzen mit meinem therapeuten unterhalten können, aber man schaut sich nicht immer in die augen und im liegen ist das auch entspannender. er wollte zunächst, dass ich dreimal die woche komme, aber das schlaucht sehr und das war mir zuviel, da ich bereits wieder arbeitete. ich hatte zwar büroarbeitszeiten, aber die fahrerei in die stadt usw. das ist alles sehr anstrengend. daneben gibt es ncoh andere therapiearten wie die verhaltenstherapie oder gesprächstherapie usw. da sitzt man dann einmal in der woche beim therapeuten. das hilft auch wirklich viel. das weiß ich aus eigener erfahrung und von vielen kolleginnen, die therapien gemacht haben. ich bin eh der überzeugung mittlerweile, dass jeder, der chef werden will, zuvor eine psychoanalyse gemacht haben sollte, damit er selber weiß, wie er tickt. das lernt man in der analyse.
ich hoffe dass hilft dir weiter
lg
atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben."
Joh 5, 24
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