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Alt 04.10.2012, 09:15
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Atlan Atlan ist offline
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo Boebi,
den Antrag beim Versorgungsamt kann man sofort nach Therapiebeginn stellen. Der Antrag wird immer rückwirkend ab Krankheitsbeginn genehmigt. Also ab dem Zeitpunkt, seit dem man die Diagnose kennt. Ich habe meinen Antrag nach der OP gestellt. Es hat sechs Monate gedauert, bis ich den Ausweiß zugeschickt bekamm (im Nov. 2004). Er galt dann aber ab April 2004. D.h. die Antragsstellung ist nicht an eine bestimmt Frist gebunden. Es ist kein Beinbruch den Antrag später zu stellen, man kommt auf jeden Fall in den Genuß der Nachteilsausgleiche.
LG Atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben."
Joh 5, 24
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