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Alt 24.03.2013, 03:42
monschie monschie ist offline
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Standard AW: Heaven can wait...

Bin der Nachsorge zwischen 5....10 Jahren schon etwas näher gekommen !
Da hatte sich mal bei FB und meiner gesetzlichen KK mal von mir so eine Frage ergeben:
Mein Zitat dann dort:

Dann auch gleich die NACHSORGE verbessern. Hier eine Antwort vom Krebsinformationsdienst
<kid@dkfz-heidelberg.de> vom Aug.2012 ! Zitat: "Patienten mit einem Rektumkarzinom
(Enddarmkarzinom) im Stadium II oder III erhalten in der Regel vor der Operation (neoadjuvant)
eine Strahlenchemotherapie. In letzter Zeit gibt es zunehmend Hinweise darauf, dass diese
lokale Vorbehandlung den Zeitpunkt von Rückfällen verzögert. Nach Meinung mancher Experten
sollte das Nachsorgeprogramm daher nicht wie in der Leitlinie* empfohlen nach 5 Jahren enden,
sondern bis zu 10 Jahre dauern: Nur so könnten auch späte Rückfälle frühzeitig entdeckt und
einer kurativen Re-Operation zugeführt werden. Die verlängerte intensive Nachsorge würde
zudem durch die Tatsache gerechtfertigt, dass auch erneute Operationen bei wiederholten
Rückfällen sinnvoll erscheinen." Eine wirklich gute Aussage, wie ich finde.
Sind wohl zu viele nach 5 Jahren " durchs Raster " in den Himmel" geflogen "
Auf die Antwort von Euch ( KK) warte ich jetzt noch.
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Dann die Antwort meiner gesetzl. KK auf FB
Zitat:

Hallo monschie, die Leitlinien sollen den Ärzten, die Tumornachsorge betreiben, helfen.
Es wird dadurch aber keine individuelle Entscheidung ausgeschlossen.
Die Ärzte entscheiden unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen jedes Einzelnen
welche Maßnahme wie lange notwendig sind. Dein KK-Facebookteam
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Ist jetzt die Frage "welche Ärzte" was den sind, die da entscheiden .

Z.B. mein " ex. Darm-Doc " vom Aug. letzten Jahres, der auf Überweisung
von meinem Hausarzt keine Darmspiegelung sondern was nicht auf der Überweisung stand
gemacht hat, weil nach seiner hellseherischen Meinung da sowieso nix ist ??

Der bei mir bestimmt nicht mehr, ......

Werde aber weiter diesbezüglich am Ball bleiben, welcher Doc dazu zu- ( und/oder ) unzuständig ist, versprochen.

cu monschie

Geändert von monschie (24.03.2013 um 03:47 Uhr)