Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 16.05.2013, 09:44
Benutzerbild von Atlan
Atlan Atlan ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2005
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1.212
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo Katlinchen,
das seit Februar gültige neue Patientenrechtegesetzt sagt dazu folgendes:

-Der Arzt muss laufend über die Therapie usw. aufklären
-Bei Verdacht auf Falschbehandlung muss der Arzt darüber aufklären (er muss es, er heißt nicht er kann)
-Wenn du einen Verdacht auf Falschbehandlung hast, muss dich die Kasse dabei gegen den Arzt unterstützen
-Der Patient hat jederzeit und unverzüglich das REcht seine Unterlagen einzusehen und auf eigene Kosten zu kopieren. Das könnte im Moment nur dein Vater selber verlangen, es sei denn ein Betreuer ist bestellt, was im MOment sinnvoll wäre, da er nicht mehr in der Lage zu sein scheint, eigenen Entscheidungen zu treffen. Er scheint auch nicht mehr aufklärungsfähig zu sein.
-Der Artz muss übringens immer aufklären und zwar den Patienten in einer Form, die der Patient verstehen kann, sowoh akustisch als auch mental.
- Wenn das nicht möglich ist, gilt es den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln.

so leicht kommen die Ärzte nicht mehr davon. Im Übrigen solltest du dich beschwerden, dann schenken die euch sofort mehr aufmerksamkeit. Geschnitten werdet ihr doch sowieso schon, da macht alles andere auch nicht mehr viel aus.

Ich wünsche deinem Vater alles alles gute und dir und deiner Mutter auch. Aber über eine Betreuung - auch vorübergehend - solltet ihr nachdenken.

Liebe Grüße
Atlan
__________________
Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben."
Joh 5, 24
Mit Zitat antworten