Hab grade ein enttäuschendes Telefonat mit der Rentenversicherung hinter mich gebracht. Für mich ist das Thema jetzt leider gelaufen, rückwärts rudern fang ich jetzt auch nicht mehr an. Aber ich teile euch meine Erfahrungen mit, dass es vielleicht bei euch besser läuft.
AHB / REHA und stufenweise berufliche Wiedereingliederung
Bei mir war der "klassische" Weg: 33 Jahre Vollzeit beufstätig - BK-Diagnose - OP - Chemo - 3 Wochen Pause - 8 Wochen Strahlentherapie - 3 Wochen Pause - 3 Wochen AHB - 3 Wochen Pause - 6 Wochen berufliche Wiedereingliederung
Als ich mich vorher über die stufenweise berufliche Wiedereingliederung beim Sozialarbeiter in der Strahlenklinik (bei AHB-Antragstellung) informieren wollte meinte er, darüber gibt es dann in der AHB Infovorträge.
Leider wurde ich zum 1. Infovortrag nicht eingeladen (vergessen) und der 2. fiel aus wegen Krankheit der Sozialarbeiterin. So musste ich mich auf Infos aus 2. Hand verlassen.
Es ist also so, dass wenn man noch während der Reha/AHB die st.b.WE beantragt und innerhalb von 4 Wochen beginnt, können in der Reha-Klinik alle Anträge gestellt werden. Kostenträger für die st.b.WE ist die Rentenkasse. Auch für die Zeit zwischen Reha und WE wird von der Retnenkasse Übergangsgeld bezahlt. Soweit richtig, nur wurde mir gesagt, dass das Übergangsgeld gleich viel wie das Krankengeld ist. Und das stimmt nicht!
Während das Krankengeld 70% vom Brutto, abzüglich RV, AV und PV-Beiträge berechnet wird, ist das Übergangsgeld 68% von letzten Nettolohn.
In meinem Fall sind das monatlich rund 250€ weniger als das Krankengeld! Also dafür, dass ich versuche, schnell wieder zu arbeiten, Fahrkosten etc habe, gibts weniger Geld
Also, diesen Rat will ich euch, die ihr noch vor der Reha die Möglichkeit habt, anders zu entscheiden, unbedingt mitgeben:
Erkundigt euch bei eurer Krankenkasse, wie die Finanzierung der st.b.WE läuft, wenn man nach Reha/AHB noch länger als 4 Wochen krank ist und die WE erst später beginnt. Ob dann weiterhin Krankengeld bezahlt wird, und wenn ja, in welcher Höhe.
Denn dann wäre es sinnvoll, lieber 1 Woche länger zu warten und die Anträge nicht während der Reha zu stellen, sondern hinterher mit dem weiterbehandelnden Arzt zusammen.
Parallel dazu hat mir auch noch meine private Berufsunfähigkeitsversicherung mitgeteilt, dass sie während der Wiedereingliederung nichts mehr bezahlt, schließlich bin ich ja nicht mehr berufsunfähig.