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Alt 16.12.2013, 17:24
Linde61 Linde61 ist offline
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Standard AW: Mein Vater hat Leberkrebs (Hepatitis B)

Es ist m. E. nicht in Ordnung, die Transplantation, die oft die einzige Hoffnung für die Betroffenen ist, zu verunglimpfen. Dies führt nur
zur Verunsicherung und das ist gegenüber Schwerkranken oder deren Angehörigen nicht fair.

Organe und Gewebe dürfen in Deutschland erst entnommen werden, nachdem der Hirntod der Organspenderin oder des Organspenders festgestellt wurde.

Den Hirntod müssen zwei erfahrene Ärztinnen oder Ärzte nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und unabhängig voneinander feststellen und das Ergebnis ihrer Untersuchungen schriftlich dokumentieren. Diesen endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns sowie des Hirnstamms bezeichnet man als Hirntod präziser als Gesamthirntod. Er ist nach weltweit anerkanntem naturwissenschaftlich-medizinischem Erkenntnisstand ein sicheres Todeszeichen des Menschen. Denn mit dem Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns ist die leiblich-seelische/körperlich-geistige/physisch-metaphysische Einheit unwiederbringlich beendet, die jeder Mensch darstellt.

Wer für den Fall des eigenen Todes die Einwilligung zur Entnahme von Organen gibt, handelt ethisch verantwortlich, denn dadurch kann anderen Menschen geholfen werden, deren Leben aufs Höchste belastet oder gefährdet ist. Es sollte jedem selbst überlassen sein!

Beste Grüße

Linde
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