AW: Seit 01.01.14 ist die Knochendichtemessung Kassenleistung
Hallo Tipstaps,
es besteht natürlich durchaus die Möglichkeit, dass Deine Ärztin noch nichts von der neuen Regelung wusste. Die andere Möglichkeit ist, dass sie es wusste, aber privat bisher mehr abgerechnet hat, weiterhin mehr abrechnen möchte und Dir gegenüber nicht ganz ehrlich war.
Ich hatte mal ein ähnliches Problem beim vaginalen Ultraschall (VUS). Mein Gyn hat mir den als IGEL-Leistung für 35,00 Euro angeboten. Ich habe das abgelehnt, denn ich nehme Tam und war der Meinung, dass es bei Tam eine medizinische Indikation für einen VUS gibt.
Die Kasse hat dies bestätigt. Sie meinte, ich solle noch mal mit dem Arzt reden oder den Arzt wechseln. Nun, ich hatte das gleiche Problem wie Du: ich war mit meinem Gyn eigentlich sehr zufrieden und er hat sich immer sehr viel Zeit genommen.
Ich habe die Kasse auch gefragt, ob sie bereit sei, mir den Betrag zu erstatten, den der Arzt von der Kasse bekommen würde, falls ich den VUS privat bezahlen würde. Sie haben dies abgelehnt mit der Begründung, dass der Arzt diese Leistung als Kassenleistung abrechnen könne.
Ich würde mich an Deiner Stelle mal an eine "Patienten- oder Krebsberatungsstelle" wenden und fragen, wie Du Dich nachträglich und zukünftig in dieser Frage verhalten solltst.
Ich selber habe die Knochendichtemessung noch vor mir, denn ich soll in diesem oder im nächsten Jahr auf einen AH wechseln. Ich werde auf alle Fälle, bevor ich einen Termin ausmache, klären, ob der Arzt dies als Kassenleistung abrechnet. Notfalls muss ich mehrere Ärzte abtelefonieren.
Und ich gebe Dir recht, wir Patienten sitzen oft zwischen den Stühlen und das ist sehr ärgerlich.
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Herzliche Grüße von Jutta
"Ich versorge mich heute mit einem Stückchen Glück"
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