Eine Krankenschwester????????????? Die darf normalerweise sowieso nicht eigenständig mit Angehörigen oder Patienten über Befunde und Therapien sprechen.
Aber egal ... damit du die rechtliche Grundlage kennst:
Da ist zum einen
§ 203 Strafgesetzbuch - Verletzung von Privatgeheimnissen, zum anderen jeweils der
§ 9 - Schweigepflicht der ärztlichen Berufsordnungen. Die sind zwar jeweils Ländersache (hoch lebe der Förderalismus, aber die Länder approbieren nunmal leider die Ärzte), orientieren sich aber an dieser
(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte der Bundesärztekammer.
Zu beidem gibt es hinreichend Urteile, die eventuelle Unklarheiten hinreichend spezifizieren. Dazu gehört beispielsweise das, was ich oben über den Umgang mit Kindern sagte, was genau ein "Privatgeheimnis" ist (Antwort: alles, was im Krankenhaus oder beim Arzt geschieht), unter welchen Voraussetzungen einem Betreuer etwas gesagt werden darf, unter welchen Umständen davon abgewichen bzw. nicht abgewichen werden darf (eben so gut wie nie). Selbst die Frage, wie viel einem eventuell mitbehandelnden Arzt gesagt werden kann/soll (wichtig gerade bei Krebspatienten wegen der vielfach eingerichteten Tumorboarde) ist geregelt.
(Die einschlägigen Datenschutzgesetze, die noch hinzukommen, lasse ich hier mal außer acht, weil man da normalerweise unterschreibt, dass bestimmte Daten weitergegeben werden.)
Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man eine schriftliche Vollmacht des Patienten hat, die gesundheitliche Dinge umfasst. Nun kann man sich zwar als Angehöriger auf den Standpunkt stellen, das sei egal, es ginge einen ja nichts an, wenn der Arzt das Gesetz bricht - aber erstens finde ich eine solche Haltung weder dem Arzt noch dem Patienten gegenüber ok; außerdem sollte man sich eben nicht wundern, wenn man keine oder nur vage Auskunft erhält bzw. einen ein Arzt unter solchen Umständen gar nicht erst vorlässt. Ich verstehe auch nicht, warum es so schwierig sein sollte, eine solche zu erteilen - Formulare dafür hat jedes Krankenhaus, sie sind außerdem im Internet herunterladbar.