AW: Cafe Pusteblume
Liebe Waltraud,
die Versicherung muss auf jeden Fall eintreten. Falls ein Verschulden des Halters nicht nachzuweisen ist, kommt die sog. Gefährdungshaftung zum Tragen, d.h. der Hundehalter haftet auch ohne Verschulden.
Falls Du noch Fragen hast, wir antworten gerne.
Schönen Sonntag und wenig Schmerzen für Nicky
wünscht Dir Mizzi-Mädi mit Katzi
PS: Schön siehst Du in dem Kleid aus!
Geändert von Mizzi-Mädi (15.06.2014 um 13:07 Uhr)
Grund: Ergänzung
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