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Alt 15.06.2014, 12:53
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Mizzi-Mädi Mizzi-Mädi ist offline
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Standard AW: Cafe Pusteblume

Liebe Waltraud,

die Versicherung muss auf jeden Fall eintreten. Falls ein Verschulden des Halters nicht nachzuweisen ist, kommt die sog. Gefährdungshaftung zum Tragen, d.h. der Hundehalter haftet auch ohne Verschulden.

Falls Du noch Fragen hast, wir antworten gerne.

Schönen Sonntag und wenig Schmerzen für Nicky

wünscht Dir Mizzi-Mädi mit Katzi


PS: Schön siehst Du in dem Kleid aus!

Geändert von Mizzi-Mädi (15.06.2014 um 13:07 Uhr) Grund: Ergänzung
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