@Rotfuchs,
eine Kollegin von mir, die auch BK hatte, wurde in der AHB falsch informiert. Dort sagte man ihr, sie könne die Reha nach 2 Jahren noch machen. Als sie dann nach 1 1/2 Jahren die 2. Reha beantragt hatte, hieß es: Nöö.

Pech gehabt. Nur nach einem Jahr.
Wobei die genaue Berechnung irgendwie anderst ist, frühestens 1/2 Jahr nach der 1. Reha/AHB und spätestens 2 Jahre nach Erstdiagnose.
Aber solche Sachen erfragt man am besten bei der Krankenkasse oder der Rentenkasse direkt. Am besten schriftlich.
Vielleicht kann man auch was drehen dass du die Reha nur im begrenzten Zeitraum beantragen musst, aber dann erst später gehen kannst.