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Alt 31.08.2004, 23:10
Gast
 
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Standard Gebärmutterhalskrebs

Hallo Lily

Du hast Anspruch auf 2 Kuren nach der Op ohne AHB eingerechnet!
Hatte im Juni 2003 meinen Op-Oktober 2003 AHB-jetzt im August Rehabilitation und da wurde mir gesagt das ich noch eine zur Gehnehmigung frei habe (innerhalb eines Jahres-also ab Juni 2003 gerechnet pro Jahr eine) das heisst ich kann bis nächstes Jahr im Juni 2005 nochmal eine beantragen was aber in den meisten Fällen nicht mehr genehmigt wird oder Steine in den Weg gelegt werden! Ich war ausserdem jedesmal mit meinen Kinder aufn Kur-habe darum gekämpft nicht nur weil sie noch so klein sind (5 + 2 1/2) und mein Mann 3 Wochen mit ihnen "überfordert" gewesen wäre und finanzielle Aspekte etc. pp..sondern auch weil ich sie einfach "nur" bei mir haben wollte und sie mir die Kraft gegeben haben weiterzumachen! Bekommst du im übrigen auch genehmigt alls Begleitpersonen-Wichtig!-dein Mann darf kein Urlaub haben in der Zeit-zumindest nicht offiziell....
Falls Du eine Ablehnung bekommst lege Widerspruch ein und lass dich um Gottes Willen nicht abwimmeln-Du hast ein Recht darauf!!! Lass dich auch nicht abspeisen mit den Worten (wie bei einer Bekannten derFall)
keine grossen Arztbesuche und sonstige Anwendungen und Sie gehen ja auch wieder Arbeiten dann brauchen Sie keine Kur....Toll was? Gehe zu Deinem Arzt und lass es Dir von Ihm bestätigen das Du "KUrfähig" bist!!!
Ich wünsche Dir viel Erfolg-melde dich wenn es geklappt hat!
Falls du noch weitere Fragen dazu melde dich gerne bei mir-ich bin inzwischen "gewappnet"....:-))
Alles Gute Tanja
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